Ausländische Flaggen in Österreich
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides

Wien ist Sitz zahlreicher Botschaften und internationaler Organisationen, darunter der UNO, der OSZE und der OPEC. Ausländische Flaggen gehören deshalb in Österreich zum gewohnten Stadtbild, und auch Hotels, Unternehmen und Sportveranstalter zeigen sie oft. Ein Gesetz, das das Hissen ausländischer Flaggen regelt, gibt es nicht. Es gibt aber protokollarische Regeln, besondere Rechte der Vertretungen und einen strafrechtlichen Schutz.
Ausländische Flaggen nur zusammen mit Rot-Weiß-Rot
Die Fahnenordnung des Bundesheeres und der Beitrag des Innenministeriums nennen dieselbe Grundregel: Ausländische und internationale Flaggen werden nur zusammen mit der österreichischen Nationalflagge oder der Dienstflagge des Bundes gehisst. Für Behörden ist das die gelebte Praxis, für Privatpersonen eine Orientierung. Im Wappengesetz und in anderen Gesetzen findet sich dazu keine Vorschrift.
Reihenfolge der Staatenflaggen

Die Flagge des Gastgeberlandes, in Österreich also Rot-Weiß-Rot, erhält den Ehrenplatz. Die übrigen Staatenflaggen folgen nach der Fahnenordnung des Bundesheeres und der steirischen Flaggenordnung in alphabetischer Reihenfolge nach deutscher Schreibweise – Deutschland steht also vor Frankreich und Polen vor Schweden. Laut Innenministerium wird bei mehr als fünf Flaggen alphabetisch geordnet. Danach kommen die Flaggen der Bundesländer und erst dann die Flaggen internationaler Organisationen.
Als besonderes Zeichen der Ehrerbietung kann der Ehrenplatz einem Gast abgetreten werden. Bei Staatsbesuchen sieht die Fahnenordnung des Bundesheeres vor, zusätzlich zur Dienstflagge die Flagge der Nation des Gastes zu hissen. Wo der Ehrenplatz bei zwei, drei oder mehr Masten liegt, beschreibt der Ratgeber zur Rangordnung der Flaggen.
Gleiche Größe, gleiche Höhe
- Alle Flaggen hängen an gleich hohen Masten, jede an ihrem eigenen Mast.
- Laut Innenministerium wird das nationale Format jeder Flagge respektiert, ebenso die richtige Lage des Musters. Manche Flaggen haben andere Seitenverhältnisse als das in Österreich übliche 2 : 3; die Fahnenordnung des Bundesheeres nennt als Beispiele die Schweiz und den Vatikan mit 1 : 1 und Großbritannien mit 1 : 2.
Botschaften und Konsulate
Nach Art. 20 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen, das in Österreich seit 1966 gilt, haben die Mission und ihr Chef das Recht, die Flagge und das Hoheitszeichen des Entsendestaates an den Räumlichkeiten der Mission, an der Residenz und an den Beförderungsmitteln des Missionschefs zu verwenden. Art. 29 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen gibt Konsulaten ein entsprechendes Recht. Beide Übereinkommen wurden übrigens in Wien geschlossen.
Schutz durch das Strafrecht
§ 317 StGB stellt das Herabwürdigen fremder Symbole unter Strafe: Strafbar ist, wer öffentlich und in gehässiger Weise eine Fahne oder ein Hoheitszeichen eines fremden Staates oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung beschimpft, verächtlich macht oder sonst herabwürdigt, die von einer inländischen Behörde oder von einer Vertretung nach dem Völkerrecht angebracht worden ist. Die Strafdrohung beträgt bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder bis zu 360 Tagessätze. Für die Flaggen Österreichs und der Bundesländer gilt § 248 StGB.
Geschützt sind nach dem Wortlaut also Flaggen, die eine Behörde oder eine Vertretung angebracht hat, nicht jede beliebige ausländische Fahne in privater Hand.
Ausländische Flaggen an Betrieben
Hotels, Exportunternehmen und internationale Firmen zeigen oft die Flaggen ihrer Gäste oder Märkte. Die übliche Reihenfolge ist auch dort Österreich auf dem Ehrenplatz, dann die Staatenflaggen alphabetisch, dann gegebenenfalls Landes-, EU- und Firmenflagge. Ob ein Mast mit Firmenfahne als Werbeanlage gilt, beschreibt der Ratgeber Fahnenmast für Unternehmen.
Häufige Fragen
Darf man in Österreich die Flagge eines anderen Staates hissen?
Ein allgemeines Verbot gibt es nicht. Die Fahnenordnung des Bundesheeres und ein Beitrag des Innenministeriums beschreiben als Regel, dass ausländische Flaggen nur zusammen mit der österreichischen Flagge oder der Dienstflagge des Bundes gehisst werden. Für Privatpersonen ist diese Regel nicht verbindlich.
Wie werden mehrere Staatenflaggen angeordnet?
Die Flagge Österreichs als Gastgeberland erhält den Ehrenplatz, die übrigen Staatenflaggen folgen in der Reihenfolge des deutschen Alphabets. Als Zeichen der Ehrerbietung kann der Ehrenplatz einem Gast abgetreten werden.
Ist das Beschädigen einer ausländischen Flagge strafbar?
Nach § 317 StGB ist strafbar, wer eine Fahne eines fremden Staates oder einer zwischenstaatlichen Einrichtung, die von einer inländischen Behörde oder einer Vertretung angebracht wurde, öffentlich in gehässiger Weise beschimpft, verächtlich macht oder sonst herabwürdigt. Die Strafdrohung beträgt bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder bis zu 360 Tagessätze.
Warum hängen an Botschaften in Wien ausländische Flaggen?
Nach Art. 20 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen haben eine Mission und ihr Chef das Recht, die Flagge und das Hoheitszeichen des Entsendestaates an den Räumlichkeiten der Mission und an den Beförderungsmitteln des Missionschefs zu verwenden. Für Konsulate enthält Art. 29 des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen eine entsprechende Regel.
Darf ein Hotel die Flaggen seiner Gäste hissen?
Ja. Hotels, Unternehmen und Veranstalter in Österreich zeigen häufig die Flaggen ihrer Gäste oder Partner. Die übliche Reihenfolge ist dabei Österreich auf dem Ehrenplatz, dann die übrigen Staaten alphabetisch nach deutscher Schreibweise.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres, VBl. I Nr. 63/2018, Abschnitt II D Z 1 – Bundesministerium für Landesverteidigung
- Die Symbole der Republik, Öffentliche Sicherheit 11-12/2006 – Bundesministerium für Inneres
- Strafgesetzbuch, § 317 Herabwürdigung fremder Symbole – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, Art. 20 – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, Art. 29 – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Flaggenkunde – Rangfolge der Flaggen – Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Referat Protokoll und Auszeichnungen
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