Fahnenmast für Unternehmen: Firmenfahne, Werbeanlage und Pflichten
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides

Vor Autohäusern, Hotels, Seilbahnen, Baumärkten und Firmenzentralen gehören Fahnenmasten zum Bild. Für Unternehmen kommen zu den Fragen, die jeder Mastbesitzer hat, weitere dazu: Ist die Firmenfahne eine Werbeanlage? Was gilt an der Straße? Darf das Bundeswappen auf die Fahne? Und welche Fahne kommt an welchen Mast?
Firmenfahne als Werbeanlage

Eine Fahne mit Firmenlogo ist rechtlich oft mehr als eine Fahne: Sie kann als Werbe- oder Ankündigungsanlage gelten. Die Länder regeln das unterschiedlich:
- Vorarlberg: Die Errichtung oder wesentliche Änderung von Ankündigungen und Werbeanlagen innerhalb bebauter Bereiche bedarf nach § 18 Abs. 2 des Baugesetzes einer Baubewilligung.
- Salzburg: Nach § 2 Abs. 1 Z 3 des Baupolizeigesetzes ist die Änderung oberirdischer Bauten, die sich erheblich auf ihre äußere Gestalt auswirkt, bewilligungspflichtig, insbesondere auch die Anbringung von Werbeanlagen. In der Salzburger Altstadt nennt § 14a der Altstadterhaltungsverordnung Fahnen ausdrücklich unter den Ankündigungen zu Reklamezwecken an Bauten.
- Graz: Nach § 7 Abs. 3 Z 1 des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes 2008 brauchen Werbe- und Ankündigungseinrichtungen wie Fahnen an schutzwürdigen Bauwerken eine Bewilligung.
Auch wo die Bauordnung Fahnenstangen ausnimmt, kann eine Werbefahne also anderen Regeln unterliegen. Die Übersicht über alle neun Bauordnungen steht im Ratgeber Fahnenmast aufstellen.
Werbung an Straßen
Die Straßenverkehrsordnung setzt Grenzen, die unabhängig vom Baurecht gelten:
- Außerhalb von Ortsgebieten sind Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb einer Entfernung von 100 Metern vom Fahrbahnrand nach § 84 Abs. 2 StVO verboten. Die Behörde bewilligt nach Abs. 3 Ausnahmen, wenn die Werbung einem dringlichen Bedürfnis der Straßenbenützer dient, für sie von erheblichem Interesse ist oder im Bauland errichtet werden soll, und keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit zu erwarten ist. Ohne Bewilligung veranlasst die Behörde die Entfernung auf Kosten des Besitzers.
- Auf der Straße selbst – einschließlich des Luftraums darüber, soweit er für die Verkehrssicherheit in Betracht kommt – ist für die Benützung zu verkehrsfremden Zwecken, ausdrücklich auch zur Werbung, nach § 82 Abs. 1 StVO eine Bewilligung erforderlich. Das betrifft etwa Masten am Gehsteig oder Fahnen, die über den Gehsteig ragen.
Bundeswappen und Dienstflagge
Die rot-weiß-rote Flagge ohne Zusatz darf jeder verwenden, auch ein Unternehmen. Anders das Bundeswappen: Nach § 68 der Gewerbeordnung kann der Wirtschaftsminister einem im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen, das sich durch außergewöhnliche Leistungen um die österreichische Wirtschaft verdient gemacht hat und eine führende Stellung einnimmt, die Auszeichnung verleihen, das Bundeswappen im geschäftlichen Verkehr zu führen. Gewerbliche Unternehmen ohne diese Auszeichnung dürfen das Bundeswappen geschäftlich nicht führen. Die Dienstflagge des Bundes mit dem Wappen steht nach dem Wappengesetz nur Bundesorganen und Bundesbehörden zu; ihr unbefugtes Führen ist eine Verwaltungsübertretung.
Welche Fahne an welchen Mast
Viele Betriebe zeigen mehrere Fahnen: Österreich, Bundesland, Europa, Gastländer und das eigene Logo. Die Flaggenordnung des Landes Steiermark reiht so: zuerst Staaten (Gastgeberland auf dem Ehrenplatz, die übrigen alphabetisch nach deutscher Schreibweise), dann Bundesländer, dann Staatengemeinschaften wie die EU, dann Gemeinden und zuletzt Vereine und andere – dort lassen sich Firmenfahnen einordnen. Die Masten einer Gruppe sind nach der Fahnenordnung des Bundesheeres gleich hoch, mit je einer Fahne. Mehr dazu in den Ratgebern zur Rangordnung der Flaggen und zu ausländischen Flaggen in Österreich.
Beleuchtung und Nacht
Firmenfahnen hängen oft dauerhaft. Die Fahnenordnung des Bundesheeres sieht für Dienstflaggen vor, dass sie über Nacht beleuchtet sind, wenn sie gehisst bleiben. Für Firmen ist das nicht verbindlich, eine beleuchtete Werbefahne fällt aber unter dieselben Werbe- und Straßenregeln wie bei Tag. Mehr dazu im Ratgeber zur Fahnenbeleuchtung.
Haftung und Kontrolle
Für einen Mast vor dem Betrieb gilt die Bauwerkehaftung nach § 1319 ABGB: Der Besitzer haftet für Schäden durch Einsturz oder Ablösung von Teilen, wenn das Ereignis Folge mangelhafter Beschaffenheit ist und er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Bei Masten an Parkplätzen, Eingängen und Gehwegen stehen besonders viele Menschen im möglichen Fallbereich. Arbeiten am Mast durch eigene Beschäftigte sind Arbeiten in der Höhe. Mehr dazu im Ratgeber zur Sicherheit von Fahnenmasten.
Häufige Fragen
Gilt eine Firmenfahne als Werbeanlage?
Das kann sein. In Vorarlberg bedarf die Errichtung von Ankündigungen und Werbeanlagen innerhalb bebauter Bereiche nach § 18 Abs. 2 Baugesetz einer Baubewilligung, in Salzburg ist die Anbringung von Werbeanlagen an Bauten nach § 2 Abs. 1 Z 3 Baupolizeigesetz bewilligungspflichtig. In Graz und Salzburg nennen die Altstadtvorschriften Fahnen ausdrücklich unter den Werbe- und Ankündigungseinrichtungen.
Darf ein Betrieb an der Straße Fahnen mit Werbung aufstellen?
Außerhalb von Ortsgebieten sind Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb von 100 Metern vom Fahrbahnrand nach § 84 Abs. 2 StVO verboten. Die Behörde bewilligt nach Abs. 3 Ausnahmen, etwa im Bauland, wenn keine Beeinträchtigung des Verkehrs zu erwarten ist. Für die Benützung der Straße selbst, auch des Luftraums darüber, zur Werbung ist nach § 82 StVO eine Bewilligung erforderlich.
Darf ein Unternehmen das Bundeswappen auf seiner Fahne zeigen?
Nur mit staatlicher Auszeichnung. Nach § 68 der Gewerbeordnung kann der Wirtschaftsminister einem Unternehmen mit außergewöhnlichen Verdiensten und führender Stellung verleihen, das Bundeswappen im geschäftlichen Verkehr zu führen. Ohne diese Auszeichnung dürfen Gewerbebetriebe das Bundeswappen geschäftlich nicht führen, und die Dienstflagge des Bundes ist ihnen nach dem Wappengesetz nicht erlaubt.
In welcher Reihenfolge hängen Österreich-, Landes- und Firmenfahne?
Nach der Fahnenordnung des Bundesheeres gebührt der Ehrenplatz der Flagge der Republik; danach folgen Staaten- und Länderflaggen und die Flaggen internationaler Organisationen. Die steirische Flaggenordnung reiht danach Gemeinden und zuletzt Vereine und andere, wozu auch Firmenfahnen gehören.
Wer haftet, wenn ein Fahnenmast vor dem Betrieb umfällt?
Nach § 1319 ABGB haftet der Besitzer des Werkes für Schäden durch Einsturz oder Ablösung von Teilen, wenn das Ereignis Folge mangelhafter Beschaffenheit ist und er nicht beweist, dass er die erforderliche Sorgfalt angewendet hat.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Vorarlberger Baugesetz, § 18 Bewilligungspflichtige Bauvorhaben – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Salzburger Baupolizeigesetz 1997, § 2 – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008, § 7 – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Salzburger Altstadterhaltungsverordnung 1982, § 14a – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Straßenverkehrsordnung 1960, § 82 Bewilligungspflicht – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Straßenverkehrsordnung 1960, § 84 Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Gewerbeordnung 1994, § 68 Auszeichnung – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Wappengesetz, BGBl. Nr. 159/1984 – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, § 1319 – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Flaggenkunde – Rangfolge der Flaggen – Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Referat Protokoll und Auszeichnungen
- Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres, VBl. I Nr. 63/2018 – Bundesministerium für Landesverteidigung
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