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Flagpole Guides

Wartung des Fahnenmasts: Kontrolle, Pflege und Fahnenpflege

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Ein Fahnenmast aus Aluminium braucht wenig Pflege, aber nicht keine. Leine, Rolle und Karabiner verschleißen, die Fahne bleicht aus und franst, und Stürme belasten Mastfuß und Fundament. Die Fahnenordnung des Bundesheeres und die Hinweise österreichischer Fahnenhersteller beschreiben, worauf es ankommt.

Kontrolle nach Sturm und Unwetter

Laut dem Hersteller Fahnen Gärtner gehört zur Pflege von Fahnen und Zubehör, regelmäßig auf Verschleiß und Schäden zu prüfen, insbesondere nach starken Winden oder anderen Wetterereignissen, und Teile rechtzeitig zu ersetzen. Eine Kontrolle umfasst üblicherweise:

BauteilWorauf geachtet wird
Mastfuß und BodenhülseRisse, Korrosion, Wasser in der Hülse, fester Sitz
Fundamentplatte oder Kippgelenklockere Schrauben, Rost, Spiel im Gelenk
MastrohrBeulen, Verformung, Schiefstand
Mastkopf und RolleLeichtgängigkeit, Abnutzung, fester Sitz
Leineausgefranste Stellen, Rost am Drahtseil
KarabinerVerschleiß, schließt der Verschluss
FahneAusbleichen, Ausfransen, Risse am Saum

Leine, Rolle und Karabiner

Die Fahnenordnung des Bundesheeres nennt ein Drahtseil als am besten geeignete Leine, gegebenenfalls mit einer Kunststoffummantelung, die das rasche Rosten verhindert. Die Fahne wird mit mindestens zwei, besser drei Karabinern befestigt, weil sich der Winddruck so verteilt und die Fahne länger hält. Hängt die gehisste Fahne sichtbar unter der Spitze, liegt das nach der Fahnenordnung meist an einer zu tief sitzenden Rolle oder an einer Spannvorrichtung über der Flagge. Mehr dazu im Ratgeber zur Technik des Fahnenmasts.

Pflege der Fahne

  • Reinigung: Laut Fahnen Gärtner hält regelmäßige Reinigung nach Pflegehinweis den Stoff geschmeidig. Das Bundesheer reinigt verschmutzte Flaggen nach den Richtlinien der Bekleidungsreinigung.
  • Ausbessern: Kleinere Schäden lassen sich laut Fahnen Gärtner reparieren, bevor größere entstehen. Auch die Fahnenordnung sieht die Ausbesserung schadhaften Fahnentuchs nach Möglichkeit vor.
  • Einholen bei Sturm: Fahnen Gärtner nennt das Einholen bei Sturm oder extremem Wetter als Maßnahme für eine längere Lebensdauer.
  • Lagerung: Laut Fahnen Gärtner wird die Fahne bei Nichtgebrauch trocken gelagert. Das Bundesheer faltet die Flagge nach dem Einholen sorgfältig, sodass das Tuch nicht den Boden berührt.
  • Ersatzfahne: Weil eine Fahne immer in sauberem Zustand wehen soll, hält das Bundesheer stets eine Ersatzflagge bereit.

Wann eine Fahne ausgedient hat

Alte, ausgebleichte, verschlissene, zerrissene oder sonst unansehnlich gewordene Flaggen werden nach der Fahnenordnung des Bundesheeres ausgeschieden und vollständig vernichtet; Fahnen mit hohem Traditionswert kommen ins Heeresgeschichtliche Museum. Wie lange Fahnenstoffe halten, beschreibt der Ratgeber zur Lebensdauer von Fahnenmast und Fahne.

Wartung und Haftung

Maler mit Farbroller auf einer Leiter
Streichen von der Leiter aus. Foto: Savannah du Toit / Unsplash

Nach § 1319 ABGB haftet der Besitzer eines Werkes für Schäden durch Einsturz oder Ablösung von Teilen, wenn er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Eine regelmäßige, dokumentierte Kontrolle ist Teil dieser Sorgfalt. Mehr dazu im Ratgeber zur Sicherheit von Fahnenmasten.

Häufige Fragen

Wie oft wird ein Fahnenmast kontrolliert?

Eine gesetzliche Frist gibt es für private Masten nicht. Laut dem Hersteller Fahnen Gärtner gehört zur Pflege, das Zubehör regelmäßig auf Verschleiß und Schäden zu prüfen, insbesondere nach starken Winden oder anderen Wetterereignissen.

Wie wird eine Fahne gereinigt?

Nach den Pflegehinweisen des Herstellers. Die Fahnenordnung des Bundesheeres sieht für verschmutzte Flaggen die Reinigung nach den Richtlinien der Bekleidungsreinigung vor und für schadhaftes Fahnentuch nach Möglichkeit eine Ausbesserung. Laut Fahnen Gärtner hält regelmäßige Reinigung den Stoff geschmeidig.

Warum ist eine Ersatzfahne sinnvoll?

Die Fahnenordnung des Bundesheeres sieht vor, dass eine Fahne immer in sauberem Zustand weht, und hält deshalb stets eine Ersatzflagge bereit. So kann die Fahne zur Reinigung oder Reparatur abgenommen werden, ohne dass der Mast leer bleibt.

Hat die Wartung etwas mit der Haftung zu tun?

Ja. Nach § 1319 ABGB haftet der Besitzer eines Werkes für Schäden durch Einsturz oder Ablösung von Teilen, wenn er nicht beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet hat. Regelmäßige Kontrollen sind Teil dieser Sorgfalt.

Quellen

Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen: