Fahnenbeleuchtung: Darf die Fahne in Österreich nachts hängen?
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides
In Österreich gibt es kein Gesetz, das vorschreibt, wann eine Fahne eingeholt wird. Wer seine Fahne Tag und Nacht hängen lässt, verstößt gegen keine Regel. Die amtliche Praxis kennt aber einen Grundsatz, den viele auch privat übernehmen: Eine Fahne, die über Nacht am Mast hängt, wird beleuchtet.
Der Grundsatz: einholen oder beleuchten
Die Fahnenordnung des Bundesheeres regelt es für Dienstflaggen so:
- Flaggen an Masten werden grundsätzlich bei Einbruch der Dunkelheit niedergeholt.
- Bleiben sie über Nacht gehisst, wird für eine ausreichende Beleuchtung gesorgt.
- An den Haupttoren der Kasernen ist eine von der Öffentlichkeit sichtbare ständige Beflaggung vorgesehen, die in der Dunkelheit beleuchtet wird.
- Hausfahnen und Hängeflaggen an Fassaden bleiben die ganze Nacht aufgezogen; eine Beleuchtung ist für sie nicht vorgesehen.
Für Privatpersonen, Vereine und Betriebe sind diese Regeln nicht verbindlich. Sie zeigen aber, wie die Behörden es halten.
Leuchten für die Fahne
Üblich sind zwei Lösungen:
- Bodenstrahler am Mastfuß, die nach oben auf die Fahne gerichtet sind. Sie lassen sich in das Fundament oder neben den Mast setzen.
- Mastleuchten, die am Mast befestigt sind und die Fahne von unten oder von der Seite anstrahlen.
Eine Fahne bewegt sich im Wind und ändert ihre Lage. Ein Strahler, der die ganze Fläche erreicht, auf die die Fahne wehen kann, beleuchtet sie gleichmäßiger. Mit eng gebündeltem Licht und blendfrei ausgerichteten Leuchten fällt weniger Streulicht auf die Umgebung. Die Stromzuleitung zum Mastfuß ist eine Elektroinstallation; wer sie ausführt, hängt von den elektrotechnischen Vorschriften ab.
Licht und Nachbarn
Eine helle Leuchte, die in Nachbarfenster strahlt, kann zum Streit führen. Nach § 364 Abs. 2 ABGB kann ein Grundeigentümer dem Nachbarn Einwirkungen von dessen Grund untersagen, soweit sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung seines Grundstücks wesentlich beeinträchtigen. Das Gesetz nennt Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch und Erschütterung „und ähnliche“ Einwirkungen. Ob Licht im Einzelfall darunterfällt und wo die Grenze liegt, entscheiden die Gerichte. Auch die Gemeinde kann über Bebauungspläne oder Ortsbildvorschriften Vorgaben machen.
Beleuchtete Firmenfahnen
Eine beleuchtete Firmenfahne kann als Werbung gelten. Außerhalb von Ortsgebieten sind Werbungen und Ankündigungen an Straßen innerhalb von 100 Metern vom Fahrbahnrand nach § 84 Abs. 2 StVO verboten, sofern die Behörde keine Ausnahme bewilligt. Mehr dazu im Ratgeber Fahnenmast für Unternehmen.
Fahne und Dunkelheit im Brauchtum
Der Beitrag des Innenministeriums beschreibt, dass die Flagge bei Feiern vor dem Abspielen der Hymne gehisst und nach der Hymne eingeholt wird. Bei abendlichen Feiern lässt sich das Einholen so in den Ablauf einbinden; die Alternative ist eine angestrahlte Fahne. Wie Leuchten am Mast befestigt werden, beschreibt der Ratgeber zum Zubehör für den Fahnenmast.
Häufige Fragen
Muss eine Fahne in der Nacht beleuchtet sein?
Für Privatpersonen gibt es keine Vorschrift. Die Fahnenordnung des Bundesheeres sieht für Dienstflaggen vor, dass sie grundsätzlich bei Einbruch der Dunkelheit niedergeholt werden und ausreichend beleuchtet sind, wenn sie über Nacht gehisst bleiben. An den Haupttoren der Kasernen wird die ständige Beflaggung in der Dunkelheit beleuchtet.
Gilt das auch für Hängefahnen an der Fassade?
Nein. Nach der Fahnenordnung des Bundesheeres bleiben Hausfahnen und Hängeflaggen die ganze Nacht über aufgezogen, eine Beleuchtung ist für sie nicht vorgesehen.
Kann ein Nachbar sich gegen eine Fahnenbeleuchtung wehren?
Nach § 364 Abs. 2 ABGB kann ein Grundeigentümer Einwirkungen vom Nachbargrund untersagen, soweit sie das ortsübliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung seines Grundstücks wesentlich beeinträchtigen. Die Aufzählung im Gesetz endet mit „und ähnliche“; ob Licht im Einzelfall darunterfällt, entscheiden die Gerichte.
Welche Leuchten sind für Fahnen üblich?
Üblich sind Bodenstrahler am Mastfuß, die nach oben auf die Fahne gerichtet sind, und Leuchten, die am Mast befestigt sind. Mit eng gebündeltem Licht fällt weniger Streulicht auf Nachbargrund und in den Himmel.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres, VBl. I Nr. 63/2018, Abschnitt II C Z 2 und 6 – Bundesministerium für Landesverteidigung
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, § 364 – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Die Symbole der Republik, Öffentliche Sicherheit 11-12/2006 – Bundesministerium für Inneres
- Straßenverkehrsordnung 1960, § 84 Werbungen und Ankündigungen außerhalb des Straßengrundes – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
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