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Flagpole Guides

Fahnenmasten und Beflaggung in Deutschland

Veröffentlicht Aktualisiert Verfasst von

Die schwarz-rot-goldene Bundesflagge weht an einem Mast vor blauem Himmel
Foto: Silver Spoon, Duitse vlag / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, zugeschnitten

In Deutschland darf jeder die schwarz-rot-goldene Flagge zeigen – am Einfamilienhaus, im Schrebergarten, an der Wohnanlage, am Firmensitz oder am Rathaus. Die Bundesregierung selbst spricht von einer im Vergleich zu anderen Staaten zurückhaltenden Beflaggungstradition. Umso mehr Fragen tauchen auf, wenn doch geflaggt werden soll: An welchen Tagen flaggen Behörden, wann wird halbmast gesetzt, welche Flagge darf man überhaupt verwenden, und braucht der Fahnenmast im Garten eine Baugenehmigung? Hier ist das Wichtigste zu Beflaggung und Fahnenmasten in Deutschland zusammengetragen, mit Quellen aus Bundesrecht, Landesrecht und den Veröffentlichungen der zuständigen Stellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beflaggungstage: Der Beflaggungserlass der Bundesregierung nennt zehn regelmäßige Beflaggungstage, darunter den Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober und die Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen Parlament. Am 27. Januar und am Volkstrauertag wird halbmast geflaggt. Alle Termine stehen im Ratgeber zu den Beflaggungstagen.
  • Uhrzeiten: Nach dem Erlass beginnt die Beflaggung bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor 7 Uhr, und endet bei Sonnenuntergang. Mehr dazu im Ratgeber zu den Regeln für die Beflaggung.
  • Halbmast: Die Flagge wird zunächst voll gehisst und dann auf halbmast gesetzt. Nach Protokoll Inland befindet sich die Unterkante der Flagge dann auf halber Höhe des Mastes. Mehr dazu im Ratgeber Halbmast.
  • Welche Flagge: Die Bundesflagge steht jedem frei. Die Bundesdienstflagge mit dem Bundesschild ist Behörden des Bundes vorbehalten. Mehr dazu im Ratgeber zu den Flaggenarten.
  • Größe: Eine amtliche Formel gibt es nicht. Die im Handel verbreitete Faustregel und die Standardformate zeigt der Flaggenrechner.
  • Kaufen: Was den Preis bestimmt, beschreiben die Ratgeber Fahnenmast kaufen und Flagge kaufen.
  • Baurecht: Nach der Musterbauordnung sind Masten für Fahnen verfahrensfrei. Welche Regeln trotzdem gelten, steht im Ratgeber Fahnenmast aufstellen.

Gesetze, Erlasse und zuständige Stellen

Die Bundesflagge ist im Grundgesetz verankert: Nach Artikel 22 Absatz 2 ist sie schwarz-rot-gold. Genauer beschreibt sie die Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996, die der Bundespräsident auf Vorschlag der Bundesregierung erlassen hat: drei gleich breite Querstreifen, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, im Verhältnis 3 zu 5. Dieselbe Anordnung beschreibt die Bundesdienstflagge, die Bannerform und die Standarte des Bundespräsidenten.

Wann und wie Dienstgebäude des Bundes beflaggt werden, legt der Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 fest, kurz Beflaggungserlass. Er regelt die Beflaggungstage, die Reihenfolge mehrerer Flaggen, halbmast und die Uhrzeiten. Zuständig ist das Bundesministerium des Innern, dessen Referat Protokoll Inland ausführliche Erläuterungen zur Beflaggung veröffentlicht. Die Länder haben eigene Beflaggungsregelungen für ihre Behörden und zum Teil zusätzliche Beflaggungstage.

Für Privatpersonen, Vereine und Unternehmen gibt es keine Pflicht zu flaggen und keine verbindlichen Zeiten. Viele orientieren sich aber am Beflaggungserlass, weil er die amtliche Praxis beschreibt. Geschützt sind die Staatssymbole durch das Strafrecht: § 90a StGB stellt die Verunglimpfung der Farben und der Flagge der Bundesrepublik unter Strafe, § 104 StGB schützt öffentlich gezeigte Flaggen ausländischer Staaten.

Der Fahnenmast in Deutschland

Bundesflagge an einem weißen Fahnenmast vor blauem Himmel
Bundesflagge am Fahnenmast. Foto: Sascha Grosser, Sascha Grosser - Deutsche Fahne - German Flag / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Für den Fahnenmast selbst gibt es keine bundesweiten Vorschriften. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache. Die Musterbauordnung, an der sich die Landesbauordnungen orientieren, führt Masten für Fahnen als verfahrensfreie Bauvorhaben. Ein Bebauungsplan, der Denkmalschutz oder Regeln für Werbeanlagen können trotzdem eine Rolle spielen. Für Standsicherheit und Befestigung sind in der Praxis die Angaben der Hersteller maßgeblich, die sich an den Windzonen nach DIN EN 1991-1-4 orientieren.

In Gärten und vor Wohnhäusern sind Masten aus Aluminium mit 6 bis 7 Metern Höhe verbreitet, vor Firmengebäuden und Rathäusern oft 8 bis 10 Meter hohe Masten, häufig in Gruppen für mehrere Flaggen. Mehr dazu in den Ratgebern zu den Arten von Fahnenmasten und zur Höhe des Fahnenmasts.

Über die Ratgeber

Die Ratgeber unten sind nach Themen geordnet. Jeder behandelt ein abgegrenztes Thema, endet mit häufigen Fragen, nennt seine Quellen und zeigt, wann er zuletzt aktualisiert wurde. Die Beflaggungstage sind für 2026 und 2027 berechnet, einschließlich des Volkstrauertags, dessen Datum sich jedes Jahr ändert.

Alle Ratgeber

Der Fahnenmast

Mastarten, Material, Höhen, Zubehör, Beleuchtung und was den Preis beim Kauf bestimmt – und die Geschichte von Flagge und Mast in Deutschland.

Häufige Fragen

Darf in Deutschland jeder die Bundesflagge hissen?

Ja. Nach Protokoll Inland der Bundesregierung steht das Verwenden der Bundesflagge jedermann frei, auch an Tagen, die keine Beflaggungstage sind. Nicht gestattet ist Privatpersonen dagegen die Bundesdienstflagge mit dem Bundesschild; ihre unbefugte Benutzung ist nach § 124 OWiG eine Ordnungswidrigkeit.

Welche Regeln gelten für die Beflaggung in Deutschland?

Artikel 22 Absatz 2 des Grundgesetzes legt fest, dass die Bundesflagge schwarz-rot-gold ist. Form und Proportionen regelt die Anordnung über die deutschen Flaggen von 1996. Beflaggungstage, Uhrzeiten und halbmast regelt der Beflaggungserlass der Bundesregierung vom 22. März 2005 – er gilt für Dienstgebäude des Bundes, nicht für Privatpersonen.

Braucht ein Fahnenmast eine Baugenehmigung?

Nach der Musterbauordnung und zum Beispiel nach der Bayerischen Bauordnung sind Masten für Fahnen verfahrensfrei, brauchen also keine Baugenehmigung. Das Baurecht ist aber Ländersache, und auch ein verfahrensfreier Mast muss den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, etwa einem Bebauungsplan oder dem Denkmalschutz. Die Bauaufsichtsbehörde kann im Einzelfall Auskunft geben.

Zu welchen Uhrzeiten wird in Deutschland geflaggt?

Nach dem Beflaggungserlass beginnt die Beflaggung bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor 7 Uhr, und endet bei Sonnenuntergang. Angestrahlte Flaggen können auch nach Sonnenuntergang gesetzt bleiben. Für Privatpersonen sind diese Zeiten nicht verbindlich.

Welche Flaggengröße passt zu welchem Mast?

Eine amtliche Regel gibt es nicht; der Beflaggungserlass verlangt nur ein angemessenes Verhältnis zu Gebäude und Mast. Im Fachhandel verbreitet ist die Faustregel, dass eine Hissflagge bei Windstille höchstens das obere Drittel des sichtbaren Mastes bedeckt. Für einen 6 bis 7 Meter hohen Mast wird dort häufig das Format 100 × 150 cm genannt.

Quellen

Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen: