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Flagpole Guides

Beflaggung an Feiertagen und zu besonderen Anlässen

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Fahnenschwinger mit großen schwarz-rot-goldenen Fahnen vor Publikum beim Deutschlandfest in Bonn
Foto: Axel Kirch, Deutschlandfest-2011-055 / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

In vielen Ländern gehört die Nationalflagge zu Weihnachten, Ostern oder zum Geburtstag einfach dazu. In Deutschland ist das anders: Die Beflaggungstage des Bundes sind fast alle Gedenk- und Verfassungstage, und die großen Feiertage des Jahres sind überwiegend kirchliche Feste, an denen Behörden nicht flaggen. Privat darf trotzdem jeder flaggen, wann er möchte.

Feiertage und Beflaggungstage

Nach dem Bundesministerium des Innern ist die Festlegung der gesetzlichen Feiertage grundsätzlich Sache der Länder. Der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag ist der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, den der Einigungsvertrag zum gesetzlichen Feiertag gemacht hat. Neun Feiertage gelten bundesweit einheitlich, weil alle Länder sie in ihren Feiertagsgesetzen schützen.

Bundesweiter FeiertagBeflaggungstag des Bundes?
Neujahr (1. Januar)nein (bis 1983 ja)
Karfreitagnein
Ostermontagnein
Tag der Arbeit (1. Mai)ja, vollmast
Christi Himmelfahrtnein
Pfingstmontagnein
Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)ja, vollmast
1. und 2. Weihnachtstagnein

Umgekehrt sind die meisten Beflaggungstage keine Feiertage: Der 27. Januar, der Europatag am 9. Mai, der 23. Mai, der 17. Juni und der 20. Juli sind normale Arbeitstage. Der Volkstrauertag fällt immer auf einen Sonntag. Alle Daten stehen im Ratgeber zu den Beflaggungstagen.

Der Tag der Deutschen Einheit

Gäste vor der Paulskirche in Frankfurt am Main, links und rechts Fahnenmasten mit Bundesflaggen
Festakt zu 20 Jahren Deutscher Einheit an der Paulskirche in Frankfurt am Main, 2010. Foto: ArcCan, Commemorative Event 20 Years German Unity 2010 / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, zugeschnitten

Der 3. Oktober ist der Tag, an dem die DDR 1990 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitrat. Er ist Nationalfeiertag und Beflaggungstag zugleich. Nach Protokoll Inland wurde in der Nacht zum 3. Oktober 1990 um 0 Uhr die schwarz-rot-goldene Flagge vor dem Reichstagsgebäude gehisst; heute steht dort die „Flagge der Einheit“, die dauerhaft gesetzt und nachts angestrahlt ist.

Maibaum und Brauchtum

Ein eigener Brauch rund um Masten ist der Maibaum, der vor allem in Süddeutschland am 1. Mai aufgestellt wird. Baurechtlich zählt er zu den Masten, die aus Gründen des Brauchtums errichtet werden. Diese sind nach der Musterbauordnung und zum Beispiel nach Art. 57 der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei, brauchen also keine Baugenehmigung. Die Anforderungen an Standsicherheit gelten trotzdem.

Sportereignisse

Bei Welt- und Europameisterschaften hängen in Deutschland auffallend viele schwarz-rot-goldene Flaggen an Häusern, Balkonen und Autos. Der Deutsche Bundestag stellt in seinem Glossar fest, dass sich die Deutschen heute mit den Farben identifizieren wie selten zuvor, was sich nicht nur bei Fußball-Weltmeisterschaften zeige. Für solche Flaggen gilt:

  • Freie Verwendung: Die Bundesflagge und Fanartikel in Schwarz-Rot-Gold dürfen verwendet werden. Die Bundesdienstflagge mit dem Bundesschild ist nach § 124 OWiG den Behörden vorbehalten.
  • Mietwohnung und Wohnanlage: Ob Flaggen an Balkon oder Fassade angebracht werden, kann durch Mietvertrag, Hausordnung oder Beschlüsse der Wohnungseigentümer geregelt sein.
  • Auto: Für Fahnen am Fahrzeug gelten die allgemeinen Regeln des Straßenverkehrsrechts.
  • Respekt: Das Verunglimpfen der Flagge ist nach § 90a StGB strafbar, ein fröhliches Fan-Outfit in Schwarz-Rot-Gold dagegen nicht.

Private Feste

Zu Geburtstagen, Hochzeiten, Jubiläen oder Vereinsfesten zu flaggen ist jederzeit möglich; Regeln dafür gibt es nicht. Neben der Bundesflagge werden dazu oft Landesflaggen, Stadtflaggen, Vereinsflaggen oder Fantasieflaggen gehisst. Für die Landes- und Gemeindeflaggen gilt dasselbe wie für den Bund: Die Flagge ohne Wappen darf in der Regel jeder zeigen, die Dienstflagge mit Wappen ist den Behörden vorbehalten.

Wer abends feiert, kann die Flagge angestrahlt hängen lassen; der Beflaggungserlass erlaubt das auch für Behörden. Mehr dazu im Ratgeber zur Flaggenbeleuchtung, und welche Flaggenformen es gibt, steht im Ratgeber zu den Flaggenarten.

Häufige Fragen

Welche Feiertage sind in Deutschland Beflaggungstage?

Von den gesetzlichen Feiertagen sind nur der 1. Mai als Tag der Arbeit und der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit zugleich Beflaggungstage nach dem Beflaggungserlass der Bundesregierung. Die kirchlichen Feiertage gehören nicht dazu.

Darf man an Weihnachten oder Ostern die Deutschlandflagge hissen?

Ja. Das Verwenden der Bundesflagge steht nach Protokoll Inland jedermann frei, auch an Tagen, die keine Beflaggungstage sind. Behörden flaggen an diesen Tagen allerdings nicht.

Darf man während einer Fußballmeisterschaft Flaggen aufhängen?

Für Flaggen am eigenen Haus, Balkon oder Auto gibt es keine besondere Genehmigungspflicht. In Mietwohnungen und Wohnungseigentumsanlagen können Mietvertrag, Hausordnung oder Beschlüsse der Eigentümer Regeln enthalten, und an Fahrzeugen gelten die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts.

Braucht ein Maibaum eine Baugenehmigung?

Nach der Musterbauordnung und zum Beispiel nach der Bayerischen Bauordnung sind Masten, die aus Gründen des Brauchtums errichtet werden, verfahrensfrei. Das betrifft etwa Maibäume. Die genauen Regeln stehen in der jeweiligen Landesbauordnung.

Quellen

Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen: