Sicherheit von Fahnenmasten: Wind, Haftung und Arbeiten in der Höhe
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides
Ein Fahnenmast ist eine schlanke, hohe Konstruktion, die jahrelang Wind und Wetter aushalten muss. Bricht er oder löst sich ein Teil, kann er Menschen verletzen und Häuser, Autos oder Zäune beschädigen. Eine eigene Vorschrift für Fahnenmasten gibt es in Deutschland nicht, aber mehrere allgemeine Regeln greifen: das Bauordnungsrecht, das Haftungsrecht des BGB und für Arbeitgeber der Arbeitsschutz.
Was das Baurecht verlangt
Auch ein verfahrensfreier Fahnenmast ist eine bauliche Anlage. Nach der Musterbauordnung, an der sich die Landesbauordnungen orientieren, gilt:
- § 3 MBO: Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden.
- § 12 MBO: Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen standsicher sein. Die Standsicherheit anderer Anlagen und der Baugrund der Nachbargrundstücke dürfen nicht gefährdet werden.
Die Bauaufsichtsbehörde kann gegen Anlagen einschreiten, die diese Anforderungen nicht erfüllen, auch wenn sie keine Baugenehmigung brauchten.
Wind und Windzonen

Der Wind ist die größte Belastung, und den größten Teil der Angriffsfläche bietet die Flagge. Der Winddruck steigt mit dem Quadrat der Windgeschwindigkeit. Für die Bemessung gilt in Deutschland die DIN EN 1991-1-4 mit dem deutschen Nationalen Anhang, der das Land in vier Windzonen einteilt. Das Deutsche Institut für Bautechnik veröffentlicht eine Tabelle, welche Gemeinde in welcher Zone liegt. Küstenregionen und exponierte Höhenlagen sind stärker belastet als das Binnenland.
- Herstellerangaben: Viele Hersteller geben an, für welche Windzone und welche größte Flaggengröße ein Mast ausgelegt ist.
- Kleinere Flagge bei Sturm: Eine kleinere Flagge fängt weniger Wind und entlastet Mast und Fundament.
- Unwetterwarnungen: Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht amtliche Warnungen für jede Gemeinde. Vor schweren Stürmen ist es verbreitet, die Flagge einzuholen oder einen Kippmast umzulegen.
Haftung nach § 836 BGB
Für Fahnenmasten besonders wichtig ist § 836 BGB. Wird durch den Einsturz eines mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen ein Mensch verletzt oder eine Sache beschädigt, haftet der Besitzer des Grundstücks, wenn der Einsturz oder die Ablösung auf fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung zurückgeht. Die Ersatzpflicht entfällt, wenn er zur Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat. Ein früherer Besitzer haftet noch bis zu einem Jahr nach dem Ende seines Besitzes.
Daneben gilt die allgemeine Haftung nach § 823 BGB. Ob eine Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung solche Schäden abdeckt, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Regelmäßige Kontrollen und ihre Dokumentation können helfen, im Schadensfall die beobachtete Sorgfalt zu belegen. Mehr dazu im Ratgeber zur Wartung des Fahnenmasts.
Fallbereich und Standort

Ein brechender Mast kann etwa so weit reichen, wie er hoch ist. Wege, Spielflächen, Parkplätze, Gebäude und Nachbargrundstücke in diesem Bereich sind betroffen, ebenso beim Aufstellen und Umlegen. Mehr dazu im Ratgeber Fahnenmast aufstellen.
Strom und Leitungen
- Freileitungen: Masten aus Aluminium und Stahl leiten Strom. Auch glasfaserverstärkter Kunststoff kann feucht oder verschmutzt leitfähig werden. Das gilt besonders beim Aufrichten und Umlegen, wenn der Mast weit ausschwenkt.
- Leitungen im Boden: Netzbetreiber geben Auskunft über Leitungen, bevor für das Fundament gegraben wird.
- Beleuchtung: Nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung darf die elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung außer vom Netzbetreiber nur ein eingetragenes Installationsunternehmen errichten, erweitern oder ändern.
Arbeiten in der Höhe
Das größte Risiko entsteht, wenn oben am Mast etwas zu tun ist: eine gerissene Leine, eine blockierte Rolle, ein verklemmter Mastkopf.
- Keine Anlegestelle für Leitern: Die DGUV Information 208-016 zur Verwendung von Leitern nennt Masten und Stangen ausdrücklich als unsichere Anlegestellen für Anlegeleitern.
- Kippmast: Ein umlegbarer Mast macht Arbeiten am Mastkopf vom Boden aus möglich.
- Hubarbeitsbühne oder Fachbetrieb: Bei festen, hohen Masten sind Hubarbeitsbühnen oder Fachbetriebe für Mastservice verbreitet.
- Arbeitgeber: Für Beschäftigte gelten das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung; die DGUV-Information erläutert, wann Leitern als Arbeitsplatz überhaupt zulässig sind.
Übliche Kontrollpunkte
| Was | Wann viele es prüfen |
|---|---|
| Risse, Dellen, Schiefstand | Frühjahr und Herbst |
| Schrauben an Kippvorrichtung und Fundament | einmal im Jahr |
| Leine, Rolle, Karabiner, Mastkopf | einmal im Jahr |
| Gesamter Mast | nach schweren Stürmen |
Ein Mast, der schief steht, am Fuß Risse zeigt oder sich im Fundament bewegt, kann geschädigt sein. Mehr dazu in den Ratgebern zur Wartung und zur Reparatur.
Häufige Fragen
Wer haftet, wenn ein Fahnenmast umstürzt?
Nach § 836 BGB haftet der Besitzer des Grundstücks für Schäden durch den Einsturz eines mit dem Grundstück verbundenen Werkes oder die Ablösung von Teilen, wenn dies auf fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung zurückgeht. Die Ersatzpflicht entfällt, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.
Darf man eine Leiter an einen Fahnenmast lehnen?
Die DGUV Information 208-016 zur Verwendung von Leitern nennt Masten und Stangen ausdrücklich als unsichere Anlegestellen für Anlege-, Schiebe- und Mehrzweckleitern. Die DGUV-Information richtet sich an Arbeitgeber, beschreibt aber ein Risiko, das auch im privaten Garten besteht.
Gibt es eine Norm für Fahnenmasten?
Für die Bemessung gegen Wind wird in Deutschland die DIN EN 1991-1-4 mit Nationalem Anhang herangezogen, die das Land in vier Windzonen einteilt. Daneben gelten die allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnungen, nach denen jede bauliche Anlage standsicher sein muss.
Wann wird die Flagge bei Sturm eingeholt?
Eine Vorschrift gibt es nicht. Viele Hersteller nennen eine Windgeschwindigkeit, bis zu der Mast und Flagge ausgelegt sind. Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht amtliche Unwetterwarnungen für jede Gemeinde.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Musterbauordnung (MBO), §§ 3 und 12 – Bauministerkonferenz / DIBt
- § 836 BGB – Haftung des Grundstücksbesitzers – Bundesministerium der Justiz
- § 823 BGB – Schadensersatzpflicht – Bundesministerium der Justiz
- Zuordnung der Windlast- und Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen – Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
- DGUV Information 208-016: Die Verwendung von Leitern und Tritten – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- Warnungen für Gemeinden – Deutscher Wetterdienst
- § 13 NAV – Elektrische Anlage – Bundesministerium der Justiz
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