Halbmast in Deutschland – Regeln und Ablauf
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides

Eine Flagge auf halbmast ist in Deutschland das sichtbarste Zeichen öffentlicher Trauer. Wie genau halbmast geflaggt wird, steht für die Dienstgebäude des Bundes im Beflaggungserlass der Bundesregierung. Ausführlichere Erläuterungen veröffentlicht Protokoll Inland, das für die Beflaggung zuständige Referat im Bundesministerium des Innern. Private Flaggenbesitzer sind an diese Regeln nicht gebunden, viele orientieren sich aber daran.
So hoch hängt die Flagge
Nach Protokoll Inland befindet sich bei Hissflaggen die Unterkante der Flagge auf halber Höhe des Flaggenmastes. Bei einem 8 Meter hohen Mast hängt die Unterkante also bei etwa 4 Metern. Eine Angabe in Zentimetern oder eine Formel wie in manchen anderen Ländern gibt es nicht.
| Masthöhe | Unterkante der Flagge auf halbmast |
|---|---|
| 6 m | etwa 3 m |
| 7 m | etwa 3,5 m |
| 8 m | etwa 4 m |
| 10 m | etwa 5 m |
Bei Masten auf dem Dach wird nach Protokoll Inland ebenfalls halbmast geflaggt, wenn Trauerbeflaggung angeordnet ist.
Der Ablauf
Der Beflaggungserlass beschreibt einen festen Ablauf, den Protokoll Inland ergänzt:
- Die Flagge wird zunächst voll gehisst, also bis zur Mastspitze.
- Unmittelbar anschließend wird sie auf halbmast gesetzt.
- Am Ende der Trauerbeflaggung wird die Flagge erneut voll gehisst und erst dann niedergeholt.
Auf halbmast gesetzte Flaggen erhalten nach Protokoll Inland keinen zusätzlichen Trauerflor. Die Zeiten sind dieselben wie bei jeder Beflaggung: ab Tagesanbruch, jedoch nicht vor 7 Uhr, bis Sonnenuntergang. Auch bei dauerhaft gehissten und beleuchteten Flaggen beginnt eine Trauerbeflaggung nach Protokoll Inland erst bei Tagesanbruch und endet bei Sonnenuntergang. Erstreckt sie sich über mehrere Tage, können angestrahlte Flaggen durchgehend auf halbmast bleiben.
Trauerflor statt halbmast
Manche Flaggen können nicht auf halbmast gesetzt werden. Für sie sieht der Erlass einen Trauerflor vor, ein schwarzes Band, das nach Protokoll Inland möglichst aus demselben Material wie die Flagge besteht.
- Banner werden grundsätzlich nicht auf halbmast gesetzt. An jedem Ende des Querstabs wird ein Trauerflor angeknotet; seine Gesamtlänge entspricht der doppelten Breite des Banners, die Breite beträgt 20 cm.
- Hissflaggen an Flaggenstöcken oder an Masten ohne Seilzug erhalten einen Trauerflor, der meist an der oberen, mastseitigen Ecke angeknotet wird. Seine Gesamtlänge entspricht der doppelten Höhe der Flagge, die Breite beträgt 10 cm bei kleinen Flaggen und 20 cm bei großen Außenflaggen.
- Tischflaggen werden weder auf halbmast gesetzt noch mit Trauerflor versehen.
Protokoll Inland nennt dazu Richtmaße, etwa einen Trauerflor von 300 × 10 cm für eine Hissflagge von 150 × 250 cm und von 400 × 20 cm für eine Flagge von 200 × 335 cm.
Mehrere Flaggen

Wird die Bundes- oder Bundesdienstflagge auf halbmast gesetzt, gilt das nach dem Erlass auch für die Europaflagge. Flaggen ausländischer Staaten und internationaler Organisationen bleiben dagegen vollmast. Landes- und Gemeindeflaggen bleiben ebenfalls vollmast, wenn das Land oder die Gemeinde keine eigene Trauerbeflaggung angeordnet hat. Nach Protokoll Inland kann es in solchen Fällen einheitlicher wirken, Bundes- und Europaflagge mit Trauerflor zu versehen, statt halbmast und vollmast nebeneinander zu zeigen.
Eine Ausnahme bildet die Standarte des Bundespräsidenten: Sie wird bei Trauerbeflaggung nicht auf halbmast gesetzt, außer beim Tod des amtierenden Bundespräsidenten. Auch die „Flagge der Einheit“ vor dem Reichstagsgebäude bleibt bei Trauerbeflaggung vollmast.
Wann halbmast geflaggt wird
Ohne besondere Anordnung wird in Deutschland zweimal im Jahr halbmast geflaggt: am 27. Januar, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, und am Volkstrauertag. Hinzu kommt jedes Jahr am 11. März der Nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt. Aus besonderem Anlass, etwa beim Tod hoher Repräsentanten oder nach Katastrophen, ordnet das Bundesministerium des Innern Trauerbeflaggung an. Mehr dazu im Ratgeber zur Trauerbeflaggung, alle Termine stehen bei den Beflaggungstagen.
Halbmast am privaten Mast
Für private Masten gibt es keine Pflicht, sich einer Trauerbeflaggung anzuschließen. Wer es tut, kann sich am amtlichen Ablauf orientieren. Bei Masten mit außen- oder innenliegendem Seilzug lässt sich die Flagge auf halbe Höhe setzen. Bei Auslegerflaggen ist das nur möglich, wenn sich der Ausleger mit der Flagge absenken lässt; sonst bleibt der Trauerflor. Mehr zur Mechanik steht im Ratgeber zur Technik des Fahnenmasts.
Häufige Fragen
Wie hoch hängt eine Flagge auf halbmast?
Nach den Erläuterungen von Protokoll Inland der Bundesregierung befindet sich bei Hissflaggen die Unterkante der Flagge auf halber Höhe des Flaggenmastes. Eine Vorgabe in Zentimetern gibt es nicht.
Warum wird die Flagge vor dem Halbmast zuerst ganz hochgezogen?
Der Beflaggungserlass schreibt für Dienstgebäude des Bundes vor, dass die Flaggen bei Trauerbeflaggung zunächst voll gehisst und unmittelbar anschließend auf halbmast gesetzt werden. Nach Protokoll Inland wird die Flagge am Ende ebenfalls zuerst wieder voll gehisst, bevor sie niedergeholt wird.
Was ist ein Trauerflor?
Ein Trauerflor ist ein schwarzes Band, das an Flaggen angebracht wird, die nicht auf halbmast gesetzt werden können, etwa an Bannern oder Flaggen an Flaggenstöcken. Nach Protokoll Inland ist seine Gesamtlänge doppelt so groß wie die Höhe der Hissflagge beziehungsweise die Breite des Banners.
Wer ordnet in Deutschland Halbmast an?
Für die Dienstgebäude des Bundes ordnet das Bundesministerium des Innern Trauerbeflaggung aus besonderem Anlass an, in Fällen von besonderer Bedeutung die Bundesregierung. Am 27. Januar und am Volkstrauertag wird nach dem Beflaggungserlass ohne besondere Anordnung halbmast geflaggt. Die Länder ordnen für ihre Behörden selbst an.
Wird auch die Europaflagge auf halbmast gesetzt?
Ja. Nach Abschnitt V Absatz 4 des Beflaggungserlasses wird die Europaflagge auf halbmast gesetzt, wenn die Bundesflagge oder die Bundesdienstflagge auf halbmast gesetzt wird. Flaggen ausländischer Staaten und internationaler Organisationen sind davon ausgenommen.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005, Abschnitt V Absatz 4 – Bundesministerium des Innern
- Arten der Beflaggung – Trauerbeflaggung – Protokoll Inland der Bundesregierung
- Flaggenzeremoniell – Protokoll Inland der Bundesregierung
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