Geschichte von Fahne, Flagge und Fahnenmast in Deutschland
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides
Die Geschichte des Fahnenmasts in Deutschland ist eng mit der Geschichte der Flagge verbunden. Das zeigt sich schon an den Wörtern: Die Fahne war ursprünglich ein Tuch an einer tragbaren Stange, die Flagge dagegen wird an einem festen Mast gehisst und wieder eingeholt.
Fahne und Flagge
Die deutsche Sprache hält den Unterschied bis heute fest. Nach Protokoll Inland ist eine Fahne ein Tuch, das in der Regel durch Nägel fest und dauerhaft mit einer Stange verbunden ist, und damit ein tragbares Einzelstück. Gerade im militärischen Zusammenhang galt der Verlust der eigenen Truppenfahne als Schmach. Eine Flagge dagegen wird mit einer Leine an einem Mast oder Stock gehisst und kann jederzeit ausgetauscht werden. Die Bundeswehr führt seit 1964 eine eigene Truppenfahne; sonst spricht der amtliche Sprachgebrauch von Flaggen, Flaggenmasten und Flaggenstöcken.
Fahnen der Freiheitsbewegung

Im 19. Jahrhundert wurden Fahnen zu politischen Zeichen. Die Jenaer Urburschenschaft trug nach dem Deutschen Bundestag eine schwarz-rote Fahne mit goldener Verzierung. Auf dem Hambacher Fest 1832 führten viele Teilnehmer schwarz-rot-goldene Fahnen mit sich, und in der Revolution 1848/49 waren die Farben nahezu allgegenwärtig. Es waren Fahnen im ursprünglichen Sinn: getragen, nicht gehisst. Mehr zur Farbgeschichte steht im Ratgeber Schwarz-Rot-Gold.
Flaggen der Seefahrt und des Staates
Auf See zeigen Flaggen die Zugehörigkeit von Schiffen an. Für den Norddeutschen Bund verfügte Bismarck nach Protokoll Inland Schwarz-Weiß-Rot als Flagge der Kriegs- und Handelsmarine, die das Kaiserreich 1892 als Nationalflagge übernahm. Bis heute regelt in Deutschland ein eigenes Gesetz, das Flaggenrechtsgesetz, welche Schiffe die Bundesflagge führen.
In der Weimarer Republik wurde die Flaggenfrage zum Dauerstreit. Die Reichsfarben waren Schwarz-Rot-Gold, die Handelsflagge Schwarz-Weiß-Rot mit den Reichsfarben in der Oberecke. 1926 stürzte über den Flaggenstreit nach Protokoll Inland sogar die Reichsregierung.
Beflaggung in der Bundesrepublik
Mit dem Grundgesetz wurde Schwarz-Rot-Gold 1949 die Bundesflagge. Wann Behörden flaggen, legt seit den 1950er-Jahren ein Beflaggungserlass der Bundesregierung fest. Protokoll Inland nennt Erlasse von 1955, 1959, 1983, 1991, 2000 und den heute geltenden von 2005, dazu einen Änderungserlass von 1964. Die Liste der Beflaggungstage hat sich dabei verändert:
| Zeitraum | Veränderung |
|---|---|
| 1955–1958 | 7. September als Nationaler Gedenktag, Erinnerung an die ersten Sitzungen von Bundestag und Bundesrat 1949 |
| seit 1955 | 17. Juni, zunächst als „Tag der deutschen Einheit“ |
| 1955–1983 | Neujahrstag als Beflaggungstag |
| seit 1964 | 20. Juli |
| seit 1983 | Europatag, bis 2005 am 5. Mai, seitdem am 9. Mai |
| seit 1991 | 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit |
| seit 2000 | 27. Januar |
Protokoll Inland beschreibt die deutsche Beflaggungstradition bis heute als zurückhaltend: Nur wenige Gebäude werden täglich beflaggt, damit die Beflaggungstage ihre besondere Bedeutung behalten. Aktuelle Termine stehen im Ratgeber zu den Beflaggungstagen.
Die Flagge der Einheit

In der Nacht zum 3. Oktober 1990 wurde um 0 Uhr die schwarz-rot-goldene Flagge vor dem Reichstagsgebäude gehisst. Heute weht auf dem Platz der Republik die Flagge der Einheit an einem 28,5 Meter hohen Mast. Nach Protokoll Inland bleibt sie ständig gehisst, wird bei Dunkelheit angestrahlt und wird anders als die Flaggen auf den Türmen des Reichstagsgebäudes auch bei Trauerbeflaggung nicht auf halbmast gesetzt. Ihr kommt ein besonderer Symbolcharakter zu, auch wenn sie kein Denkmal im Sinne des Berliner Denkmalschutzgesetzes ist.
Holz, Aluminium und GFK
Masten aus Holz sind heute selten; eine Ausnahme ist der Maibaum, der vor allem in Süddeutschland am 1. Mai aufgestellt wird und baurechtlich ein Mast, der aus Gründen des Brauchtums errichtet wird. Verbreitet sind heute Fahnenmasten aus Aluminium oder glasfaserverstärktem Kunststoff, oft mit innenliegendem Seilzug und drehbarem Mastkopf. Mehr dazu im Ratgeber zum Material von Fahnenmasten und zu den Flaggenarten.
Häufige Fragen
Seit wann gibt es den Beflaggungserlass der Bundesregierung?
Protokoll Inland verweist auf Beflaggungserlasse der Bundesregierung von 1955, 1959, 1983, 1991 und 2000 sowie einen Änderungserlass von 1964. Der heute geltende Erlass stammt vom 22. März 2005 und ist seit dem 2. April 2005 in Kraft.
Was ist die Flagge der Einheit?
Die Flagge der Einheit weht auf dem Platz der Republik vor dem Reichstagsgebäude in Berlin an einem 28,5 Meter hohen Mast. Nach Protokoll Inland bleibt sie ständig gehisst, wird bei Dunkelheit angestrahlt und bei Trauerbeflaggung weder auf halbmast gesetzt noch mit Trauerflor versehen.
Warum heißt es Fahnenmast, wenn amtlich von Flaggen die Rede ist?
Nach Protokoll Inland ist eine Fahne ursprünglich ein Tuch, das fest mit einer Stange verbunden ist, während eine Flagge an einer Leine gehisst wird. Im amtlichen Sprachgebrauch heißt es deshalb Flaggenmast. Umgangssprachlich und im Handel hat sich trotzdem das Wort Fahnenmast durchgesetzt.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Flagge oder Fahne? – Protokoll Inland der Bundesregierung
- Bundesflagge – Protokoll Inland der Bundesregierung
- Regelmäßige allgemeine Beflaggungstage – Ein Blick zurück – Protokoll Inland der Bundesregierung
- Arten der Beflaggung – Flagge der Einheit – Protokoll Inland der Bundesregierung
- Gesetzliche Regelungen zu Staatssymbolen und zu deren Verwendung (WD 3 - 3000 - 084/17) – Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
- Bundesflagge – Glossar – Deutscher Bundestag
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