Transport von Fahnenmasten: Regeln für lange Ladung
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides

Fahnenmasten sind lang, schlank und oft länger als das Fahrzeug, mit dem sie abgeholt werden. Ein 6-Meter-Mast aus Aluminium ist zwar leicht, ragt aber auf einem Pkw-Dachträger oder einem kleinen Anhänger weit über das Fahrzeug hinaus. Die Regeln dafür stehen in § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung.
Überstand nach hinten
| Situation | Regel nach § 22 Abs. 4 StVO |
|---|---|
| Überstand nach hinten, allgemein | höchstens 1,50 m |
| Überstand nach hinten, Fahrt bis 100 km | höchstens 3 m |
| Gesamtlänge Fahrzeug oder Zug samt Ladung | höchstens 20,75 m |
| Kennzeichnung | ab mehr als 1 m Überstand über die Rückstrahler |
Bei der 100-Kilometer-Regel werden nach der StVO Wegstrecken außerhalb ihres Geltungsbereichs nicht mitgezählt.
Kennzeichnung ab 1 Meter
Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinaus, ist es nach § 22 Absatz 4 StVO kenntlich zu machen, und zwar mindestens durch:
- eine hellrote, mindestens 30 × 30 cm große Fahne, die durch eine Querstange auseinandergehalten wird,
- ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
- einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit mindestens 35 cm Durchmesser.
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn angebracht sein. Wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, etwa bei Dunkelheit, ist an gleicher Stelle mindestens eine Leuchte mit rotem Licht anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm. Bei einem Fahnenmast auf dem Dachträger liegt das Mastende oft deutlich höher als 1,50 Meter; die Kennzeichnung ist nach § 22 StVO trotzdem in der vorgeschriebenen Höhe anzubringen.
Überstand nach vorn
Nach § 22 Absatz 3 StVO darf die Ladung bis zu einer Höhe von 2,50 Meter nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen. Darüber ist ein Überstand nach vorn von höchstens 50 cm zulässig. Für einen Mast auf dem Dachträger eines Pkw bedeutet das: Er darf vorn höchstens 50 cm überstehen, und der größte Teil des Überstands liegt hinten.
Überstand zur Seite
Nach § 22 Absatz 5 StVO dürfen einzelne Stangen oder Pfähle und andere schlecht erkennbare Gegenstände seitlich nicht herausragen. Ein Mast, der seitlich über das Fahrzeug hinausragt, ist danach nicht zulässig. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 Meter und nicht höher als 4 Meter sein.
Ladungssicherung
Nach § 22 Absatz 1 StVO ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen kann; dabei gelten die anerkannten Regeln der Technik. Bei langen Masten ist verbreitet:
- mehrere Auflagepunkte, damit der Mast nicht durchhängt oder schwingt,
- Spanngurte an mindestens zwei Stellen,
- Polsterung an den Auflagen, damit Oberfläche und Beschichtung nicht beschädigt werden,
- ein Transport des Mastkopfs und der Rolle separat, weil sie vorstehen und leicht abbrechen.
Dachträger oder Anhänger

Auf einem Dachträger liegt der Mast hoch, sodass die Kennzeichnung am Mastende nicht ohne Weiteres in der vorgeschriebenen Höhe von höchstens 1,50 Meter hängt. Auf einem Anhänger liegt die Ladung tiefer, der Überstand nach hinten zählt dann ab dem Anhänger. Teilbare Masten aus mehreren Segmenten lassen sich oft vollständig im Fahrzeug transportieren.
Masten auf der Baustelle
Nach der Anlieferung liegt der Mast meist bis zur Montage auf dem Grundstück. Eine Lagerung auf mehreren Holzbalken, trocken und ohne Durchhang, schützt Beschichtung und Form. Wie das Aufstellen abläuft und was das Baurecht verlangt, beschreibt der Ratgeber Fahnenmast aufstellen.
Häufige Fragen
Wie weit darf ein Fahnenmast hinten über das Auto hinausragen?
Nach § 22 Absatz 4 StVO darf die Ladung nach hinten bis zu 1,50 Meter hinausragen, bei einer Fahrt bis zu 100 Kilometern bis zu 3 Meter. Fahrzeug oder Zug samt Ladung dürfen nicht länger als 20,75 Meter sein.
Ab wann braucht die Ladung eine rote Fahne?
Nach § 22 Absatz 4 StVO muss das Ende der Ladung kenntlich gemacht werden, wenn es mehr als 1 Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinausragt. Zulässig ist unter anderem eine hellrote, mindestens 30 × 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne, die nicht höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn hängt.
Darf ein Fahnenmast vorne über das Auto hinausragen?
Nach § 22 Absatz 3 StVO darf die Ladung bis zu einer Höhe von 2,50 Meter nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen. Darüber, etwa auf einem Dachträger, ist ein Überstand nach vorn von bis zu 50 cm zulässig.
Wie wird ein Fahnenmast auf dem Fahrzeug gesichert?
Nach § 22 Absatz 1 StVO ist Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- § 22 StVO – Ladung – Bundesministerium der Justiz
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