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Flagpole Guides

Fahnenmast für Unternehmen: Firmenflagge, Werbeanlage und Pflichten

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Backsteinbau der Reederei in Wyk auf Föhr mit einem hohen Fahnenmast mit Rah davor
Foto: Ein Dahmer, WDR building 3540 / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Vor Autohäusern, Hotels, Messen und Firmenzentralen gehören Fahnenmasten zum gewohnten Bild. Für Unternehmen sind Masten ein Werbemittel und ein Zeichen der Gastfreundschaft, bringen aber auch Pflichten mit sich: Eine Werbeflagge kann baurechtlich anders behandelt werden als eine Nationalflagge, bestimmte Staatssymbole sind tabu, und für Sicherheit und Arbeitsschutz ist das Unternehmen verantwortlich.

Fahnenmast oder Werbeanlage?

Bürohaus in Münster mit gelben Werbefahnen an zwei Masten
Werbefahnen vor einem Bürohaus in Münster. Foto: Dietmar Rabich, Münster, Westdeutsche Lotterie -- 2015 -- 5720 / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Masten für Fahnen sind nach § 61 der Musterbauordnung, an der sich die Landesbauordnungen orientieren, verfahrensfrei. Trägt der Mast eine Flagge mit Firmenlogo oder Werbebotschaft, kann er aber eine Werbeanlage sein. Werbeanlagen sind nach § 10 MBO ortsfeste Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Für sie gilt:

RegelFundstelle in der MBO
Verfahrensfrei bis 1 m² Ansichtsfläche§ 61 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. a
Verfahrensfrei, wenn nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht (nicht im Außenbereich)§ 61 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. c
Verfahrensfrei in Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung bis 10 m Höhe§ 61 Abs. 1 Nr. 12 Buchst. e
Keine Verunstaltung des Straßen-, Orts- und Landschaftsbilds, keine Gefährdung des Verkehrs, keine störende Häufung§ 10 Abs. 2
Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile grundsätzlich unzulässig, mit Ausnahmen etwa an der Stätte der Leistung§ 10 Abs. 3

Stehen Masten auf öffentlichem Grund oder ragen Flaggen in den Straßenraum, kann zusätzlich eine straßenrechtliche Erlaubnis nötig sein; nach § 60 MBO haben solche Gestattungsverfahren Vorrang. Die Landesbauordnungen weichen im Detail ab. Auskunft geben die Bauaufsichtsbehörde und bei öffentlichem Grund die Straßenbaubehörde der Gemeinde.

Firmenflagge neben Staatsflaggen

Für private Unternehmen gibt es keine Vorschrift zur Reihenfolge. Protokoll Inland beschreibt für Logo-Flaggen an Dienstgebäuden des Bundes eine Ordnung, an der man sich orientieren kann: Eine Logo-Flagge wird nicht zwischen hoheitlichen Flaggen gehisst, sondern nachrangig am rechten Rand, zum Beispiel Europaflagge – Gastlandflagge – Bundesflagge – Logo-Flagge. Die Reihenfolge der hoheitlichen Flaggen untereinander beschreibt der Ratgeber zum Flaggenprotokoll, Hinweise zu Gästen aus dem Ausland der Ratgeber zu ausländischen Flaggen.

Staatssymbole im Firmenauftritt

  • Bundesflagge: Die schwarz-rot-goldene Flagge ohne Wappen darf jeder verwenden, auch ein Unternehmen.
  • Bundesdienstflagge, Bundeswappen, Bundesadler: Ihre unbefugte Benutzung ist nach § 124 OWiG eine Ordnungswidrigkeit, ebenso bei Landeswappen und Landesdienstflaggen. Das gilt auch für Zeichen, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
  • Marken: Nach § 8 Absatz 2 Nummer 6 MarkenG sind Marken, die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen enthalten, von der Eintragung ausgeschlossen.
  • Europa-Emblem: Nach den von Protokoll Inland wiedergegebenen Bedingungen wird keine Genehmigung erteilt, wenn das Europa-Emblem zu kommerziellen Zwecken mit einem Firmen- oder Warenzeichen oder einem Firmennamen kombiniert wird.

Flaggen an Beflaggungstagen und bei Trauer

Unternehmen sind nicht verpflichtet, an Beflaggungstagen zu flaggen oder sich einer Trauerbeflaggung anzuschließen. Eine interne Flaggenregel kann festhalten, wann Bundes-, Landes- oder Europaflagge gesetzt werden, ob die Firmenflagge dann eingeholt wird und wie bei Trauerbeflaggung verfahren wird. Die amtlichen Termine stehen im Ratgeber zu den Beflaggungstagen, der Ablauf bei Trauer im Ratgeber Halbmast.

Sicherheit und Arbeitsschutz

  • Haftung: Nach § 836 BGB haftet der Grundstücksbesitzer für Schäden durch umstürzende oder sich ablösende Teile, wenn sie auf fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung zurückgehen. Regelmäßige, dokumentierte Kontrollen können belegen, dass die erforderliche Sorgfalt beobachtet wurde.
  • Arbeitsschutz: Für Beschäftigte, die Flaggen hissen oder Masten warten, gelten das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung. Die DGUV Information 208-016 erläutert, wann Leitern als Arbeitsplatz überhaupt zulässig sind, und nennt Masten als unsichere Anlegestellen.
  • Beleuchtung: Nach dem Beflaggungserlass können angestrahlte Flaggen nach Sonnenuntergang gesetzt bleiben. Für Unternehmen gibt es keine Uhrzeiten, aber das Nachbarrecht und in manchen Ländern Naturschutzregeln können eine Rolle spielen. Mehr dazu im Ratgeber zur Flaggenbeleuchtung.

Mehr zur Sicherheit steht im Ratgeber zur Sicherheit von Fahnenmasten.

Häufige Fragen

Braucht ein Unternehmen eine Genehmigung für Fahnenmasten mit Logo?

Masten für Fahnen sind nach der Musterbauordnung verfahrensfrei. Eine Flagge mit Firmenlogo oder Werbung kann aber eine Werbeanlage sein. Nach § 61 der Musterbauordnung sind Werbeanlagen nur bis 1 m² Ansichtsfläche verfahrensfrei, in Gewerbe- und Industriegebieten an der Stätte der Leistung bis 10 Meter Höhe. Die genaue Regel steht in der jeweiligen Landesbauordnung.

Wo hängt die Firmenflagge neben Bundes- und Europaflagge?

Für private Unternehmen gibt es keine Vorschrift. Protokoll Inland beschreibt für Logo-Flaggen an Dienstgebäuden des Bundes, dass sie nicht zwischen hoheitlichen Flaggen, sondern nachrangig am rechten Rand gehisst werden, etwa Europaflagge, Gastlandflagge, Bundesflagge, Logo-Flagge. An dieser Ordnung kann man sich auch privat orientieren.

Darf ein Unternehmen die Bundesdienstflagge oder das Bundeswappen verwenden?

In der Regel nicht. Die unbefugte Benutzung der Bundesdienstflagge, des Bundeswappens und des Bundesadlers ist nach § 124 OWiG eine Ordnungswidrigkeit. Die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold ohne Wappen darf dagegen jeder verwenden. Marken, die Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen enthalten, sind nach § 8 Absatz 2 Nummer 6 MarkenG zudem von der Eintragung ausgeschlossen.

Wer ist für die Sicherheit eines Firmenmasts verantwortlich?

Für Schäden durch umstürzende oder sich ablösende Teile haftet nach § 836 BGB der Grundstücksbesitzer, wenn sie auf fehlerhafte Errichtung oder mangelhafte Unterhaltung zurückgehen. Für Beschäftigte, die Flaggen hissen oder Masten warten, gelten zudem das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung.

Quellen

Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen: