Fahnenmasten und Beflaggung in der Schweiz
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides

In der Schweiz gehört die Fahne zum Alltag: die Schweizerfahne am Einfamilienhaus, die Kantons- und Gemeindefahne vor dem Gemeindehaus, die Hängefahne am Balkon am 1. August, die Firmenfahne vor dem Betrieb. Anders als viele Staaten kennt die Schweiz aber kein Fahnengesetz mit festen Beflaggungstagen für alle. Was gilt, steht verteilt im Wappenschutzgesetz, in den Weisungen des Bundesrates für die Gebäude des Bundes, im Fahnenreglement der Armee und im Baurecht der Kantone. Hier ist das Wichtigste zu Beflaggung und Fahnenmasten in der Schweiz zusammengetragen, mit Quellen aus Bundesrecht, kantonalem Recht und den Veröffentlichungen der zuständigen Stellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Beflaggungstage: Die Weisungen des Bundesrates nennen für die Gebäude des Bundes den 1. August, den Europatag am 5. Mai und den UNO-Tag am 24. Oktober. Dazu kommen kantonale Feiertage wie der 1. März in Neuenburg oder der 23. Juni im Jura. Alle Termine stehen im Ratgeber zu den Beflaggungstagen.
- Wer darf flaggen: Die Schweizerfahne darf nach dem Wappenschutzgesetz grundsätzlich jede Person verwenden. Mehr dazu im Ratgeber zu den Regeln für die Beflaggung.
- Halbmast: Für die Gebäude des Bundes ordnen je nach Anlass die Parlamentsdienste, die Bundeskanzlei, das Protokoll des EDA oder die Bundespräsidentin bzw. der Bundespräsident Halbmast an. Mehr dazu im Ratgeber Halbmast.
- Rangfolge: Schweizerfahne, Kantonsfahne, Gemeindefahne – in dieser Reihenfolge. Wie sie an zwei, drei oder vier Masten verteilt werden, steht im Ratgeber zum Fahnenprotokoll.
- Grösse: Das Fahnenreglement der Armee nennt ein Verhältnis von etwa 4:1 zwischen Mast und Fahne. Was das für eine bestimmte Masthöhe bedeutet, zeigt der Fahnenrechner.
- Kaufen: Was den Preis bestimmt, beschreiben die Ratgeber Fahnenmast kaufen und Fahne kaufen.
- Baubewilligung: Ob ein Fahnenmast bewilligungspflichtig ist, regeln die Kantone. Mehr dazu im Ratgeber Fahnenmast aufstellen.
Gesetze, Weisungen und zuständige Stellen
Die Schweizerfahne ist im Wappenschutzgesetz vom 21. Juni 2013 beschrieben, das seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist: Sie zeigt ein Schweizerkreuz in einem quadratischen Feld. Das Kreuz ist nach Artikel 1 ein im roten Feld aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz, dessen gleich lange Arme je einen Sechstel länger als breit sind. Für Form, Farbe und Grössenverhältnisse ist das Muster im Anhang des Gesetzes massgebend; das Rot ist dort unter anderem als Pantone 485 und RGB 255/0/0 definiert. Die Fahnen der Kantone und Gemeinden bestimmt nach Artikel 5 das kantonale Recht.
Wie die Gebäude des Bundes beflaggt werden, regeln die Weisungen des Bundesrates über die Beflaggung der Gebäude des Bundes vom 20. April 2016. Sie gelten für das Parlamentsgebäude und die Gebäude der Bundesverwaltung, nicht für Private. Für mehrere Masten verweisen sie auf das Fahnenreglement der Armee (Reglement 51.340), das die Rangfolge der Fahnen und den Umgang mit ihnen ausführlich beschreibt. In der Agglomeration Bern ist das Bundesamt für Bauten und Logistik für die Beflaggung zuständig.
Den Schutz der Fahne regelt das Strafgesetzbuch: Wer eine von einer Behörde angebrachte Schweizer- oder Kantonsfahne böswillig wegnimmt, beschädigt oder beleidigende Handlungen daran verübt, macht sich nach Artikel 270 StGB strafbar. Artikel 298 StGB schützt Hoheitszeichen fremder Staaten, die eine anerkannte Vertretung öffentlich angebracht hat.
Für Private, Vereine und Unternehmen gibt es keine Pflicht zu flaggen und keine verbindlichen Zeiten. Viele orientieren sich an der Praxis des Bundes und an den Beflaggungsaufrufen ihres Kantons oder ihrer Gemeinde.
Der Fahnenmast in der Schweiz

Für den Fahnenmast selbst gibt es keine bundesweiten Vorschriften. Das Baurecht ist Sache der Kantone, und die Gemeinden erteilen die Baubewilligungen. Im Kanton Zürich sind nur Anlagen bis 2,5 m Gesamthöhe bewilligungsfrei, im Kanton Bern nennt das Baubewilligungsdekret Fahnen mit Hoheitszeichen als bewilligungsfreie Strassenreklamen, im Kanton Waadt entscheidet die Gemeinde über jedes Vorhaben. In Kernzonen, bei Baudenkmälern und in geschützten Ortsbildern ist die Hürde höher.
In Gärten sind Masten aus Aluminium mit 6 bis 8 Metern Höhe verbreitet, vor Gemeindehäusern und Schulen stehen oft drei Masten für Schweizer-, Kantons- und Gemeindefahne. Daneben ist in der Schweiz die Hängefahne am Haus oder Balkon weit verbreitet. Mehr dazu in den Ratgebern zu den Arten von Fahnenmasten und zu den Fahnenarten.
Über die Ratgeber
Die Ratgeber unten sind nach Themen geordnet. Jeder behandelt ein abgegrenztes Thema, endet mit häufigen Fragen, nennt seine Quellen und zeigt, wann er zuletzt aktualisiert wurde. Die Beflaggungstage sind für 2026 und 2027 berechnet. Die Ratgeber gibt es auch auf Französisch, als eigenständige Fassung für die Romandie, und in einer englischen Übersetzung.
Alle Ratgeber
Beflaggung und Regeln
Wann und wie in der Schweiz beflaggt wird – von den Beflaggungstagen des Bundes über Halbmast und Trauerbeflaggung bis zur Rangfolge von Schweizer-, Kantons- und Gemeindefahne.
- BeflaggungstageBeflaggungstage in der Schweiz 2026 und 2027: 1. August, Europatag, UNO-Tag und kantonale Gedenktage – nach den Weisungen des Bundesrates und kantonalem Recht.
- Regeln für die BeflaggungWelche Regeln für die Schweizerfahne gelten: Wappenschutzgesetz, Weisungen des Bundesrates, Fahnenreglement, Uhrzeiten, Schutz im Strafrecht und Kantonsfahnen.
- HalbmastHalbmast in der Schweiz: wer ihn beim Bund anordnet, wie die Fahne gesetzt wird, was bei mehreren Masten gilt und welche Fahnen vollmast bleiben.
- TrauerbeflaggungTrauerbeflaggung in der Schweiz: bei welchen Todesfällen und Katastrophen der Bund Halbmast anordnet, wie lange sie dauert und welche Formen es gibt.
- Beflaggung an FeiertagenFahnen an Feiertagen in der Schweiz: der 1. August als Bundesfeiertag, die kantonalen Feiertage, Gedenktage der Kantone und Fahnen an Festen und Sportanlässen.
- FahnenprotokollRangfolge von Schweizer-, Kantons- und Gemeindefahne, Ehrenplatz an zwei bis vier Masten, Reihenfolge der Kantone und ausländischer Flaggen.
- Ausländische FahnenAusländische Fahnen in der Schweiz: was das Wappenschutzgesetz zu fremden Hoheitszeichen sagt, wie sie neben der Schweizerfahne stehen und wer sie schützt.
Die Fahne
Schweizerkreuz, Fahnenarten, Fahnengrössen und was den Preis beim Kauf bestimmt – und ein Rechner, der zeigt, welche Fahne zu welcher Masthöhe passt.
- FahnenartenFahnenarten in der Schweiz: Hissfahne, Hängefahne, Auslegerfahne, Knatterfahne, Schweizerflagge zur See und Vereinsfahne – mit Regeln zum Aufhängen.
- FahnengrössenWelche Fahnengrösse zu welchem Mast passt: das Verhältnis 4:1 im Fahnenreglement, die Tabelle des Schweizer Fachhandels und die Proportionen der Fahne.
- FahnenrechnerDer Fahnenrechner zeigt für jede Masthöhe die Fahnengrösse nach dem Verhältnis 4:1 des Fahnenreglements und die Grössentabelle des Schweizer Fachhandels.
- Die SchweizerfahneWas die Schweizerfahne bedeutet: Herkunft des weissen Kreuzes, die quadratische Form, die Farben nach dem Wappenschutzgesetz und das Rote Kreuz.
- Fahne kaufenWas den Preis einer Fahne in der Schweiz bestimmt: Grösse, Stoff, eingesetztes oder gedrucktes Kreuz, Konfektion und Stückzahl – dazu Gewährleistung.
Der Fahnenmast
Mastarten, Material, Höhen, Zubehör, Beleuchtung und was den Preis beim Kauf bestimmt – und die Geschichte der Schweizerfahne.
- Arten von FahnenmastenFahnenmasten in der Schweiz im Überblick: Mast mit aussen- oder innenliegendem Seilzug, Auslegermast, Kippmast, Teleskopmast, Fassaden- und Balkonstangen.
- Material von FahnenmastenFahnenmasten aus Aluminium, GFK, Stahl und Holz im Vergleich: Gewicht, Pflege, Stabilität, Windlast und die Tragwerksnormen in der Schweiz.
- Höhe des FahnenmastsWie hoch ein Fahnenmast in der Schweiz üblicherweise ist: Garten, Firma und Gemeinde, das Verhältnis zur Fahne und was das kantonale Baurecht zur Höhe sagt.
- Zubehör für den FahnenmastAlle Teile eines Fahnenmasts erklärt: Knopf, Rolle, Seil, Klampe, Karabiner, Bodenhülse, Ausleger, Fahnenrolle und Trauerflor – und was sie leisten.
- Technik des FahnenmastsWie ein Fahnenmast funktioniert: aussen- und innenliegender Seilzug, Hissen, Halbmast, warum sich die Fahne um den Mast wickelt und wie ein Kippmast arbeitet.
- FahnenbeleuchtungFahne nachts am Mast: was das Fahnenreglement zur Dunkelheit sagt, welche BAFU-Grundsätze gegen Lichtemissionen gelten und was Nachbarn verlangen können.
- Geschichte der SchweizerfahneGeschichte der Schweizerfahne: weisses Kreuz bei Laupen 1339, Flammenfahnen, helvetische Trikolore, Dufours Bundesfahne von 1840 und das Wappen von 1889.
- Fahnenmast kaufenWas den Preis eines Fahnenmasts in der Schweiz bestimmt: Höhe, Material, Seilzug, Fundament, Montage und Transport – dazu Gewährleistung und Werkvertrag.
Aufstellen, Sicherheit und Pflege
Baubewilligung, Fundament, Sicherheit, Wartung und Transport – für Einfamilienhäuser, Stockwerkeigentum, Unternehmen und Gemeinden.
- Fahnenmast aufstellenFahnenmast aufstellen in der Schweiz: Baubewilligung in Zürich, Bern und Waadt, Fundament, Werkleitungen, Nachbarn, Mietwohnung und Stockwerkeigentum.
- Sicherheit von FahnenmastenSicherheit von Fahnenmasten in der Schweiz: Windwarnungen des Bundes, Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 OR, Leitern, Freileitungen und Kinder.
- Wartung des FahnenmastsWartung von Fahnenmast und Fahne: was bei der Kontrolle geprüft wird, wie Seil, Rolle und Fundament gepflegt werden und was das Merkblatt der Armee nennt.
- Reparatur des FahnenmastsTypische Schäden am Fahnenmast und ihre Ursachen: gerissenes Seil, festsitzende Rolle, klapperndes Seil, schiefer Mast, Korrosion und Schäden an der Fahne.
- Lebensdauer und NachhaltigkeitWie lange Fahnenmast und Fahne halten, woran man einen Ersatzbedarf erkennt und wie Mast und Fahne in der Schweiz entsorgt und verwertet werden.
- Transport von FahnenmastenFahnenmast transportieren: wie weit Ladung nach der Verkehrsregelnverordnung vorne und hinten überragen darf, wann sie markiert und wie sie gesichert wird.
- Fahnenmast für UnternehmenFirmenfahnen in der Schweiz: Bewilligung als Reklame in Zürich, Bern und Genf, Schweizerkreuz und Wappen nach dem Wappenschutzgesetz, Rangfolge und Haftung.
Häufige Fragen
Darf in der Schweiz jede Person die Schweizerfahne hissen?
Ja. Nach Artikel 10 des Wappenschutzgesetzes dürfen die Fahnen der Eidgenossenschaft, der Kantone und der Gemeinden gebraucht werden, es sei denn, der Gebrauch ist irreführend oder verstösst gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht. Das Schweizerwappen, also das Kreuz im Dreieckschild, ist dagegen dem Bund vorbehalten.
Gibt es in der Schweiz ein Gesetz mit festen Beflaggungstagen?
Nein. Die Weisungen des Bundesrates über die Beflaggung der Gebäude des Bundes vom 20. April 2016 regeln nur die Gebäude des Bundes: Am 1. August wird dort die Schweizerfahne gehisst, am Europatag und am UNO-Tag die Fahne des Europarates bzw. der UNO auf dem Bundeshaus West. Kantone und Gemeinden rufen zu weiteren Anlässen zur Beflaggung auf.
Braucht ein Fahnenmast in der Schweiz eine Baubewilligung?
Das Baurecht ist Sache der Kantone. Im Kanton Zürich sind nach § 1 der Bauverfahrensverordnung nur Bauten und Anlagen bis 2,5 m Gesamthöhe bewilligungsfrei, ein üblicher Fahnenmast liegt darüber. Im Kanton Waadt entscheidet die Gemeinde, ob ein Vorhaben eine Bewilligung braucht. Die Baubehörde der Gemeinde kann im Einzelfall Auskunft geben.
Warum ist die Schweizerfahne quadratisch?
Die Schweizerfahne ist aus den militärischen Feldzeichen hervorgegangen. Das Wappenschutzgesetz beschreibt sie als Schweizerkreuz in einem quadratischen Feld. Nach dem Fahnenreglement der Armee ist sie neben der Flagge des Vatikanstaates die einzige quadratische Nationalflagge. Zur See führen Schweizer Schiffe eine rechteckige Flagge im Verhältnis 2:3.
Welche Fahnengrösse passt zu welchem Mast?
Eine amtliche Vorschrift für private Masten gibt es nicht. Das Fahnenreglement der Armee nennt ein Verhältnis von Masthöhe zu Fahnenhöhe von etwa 4:1, der Schweizer Fachhandel eine Fahne von einem Viertel bis einem Fünftel der Masthöhe. Für einen 7-Meter-Mast nennt die Tabelle von top-fahnen.ch 150 × 150 cm.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Bundesgesetz über den Schutz des Schweizerwappens und anderer öffentlicher Zeichen (Wappenschutzgesetz, WSchG), SR 232.21 – Fedlex, Bundeskanzlei
- Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes vom 20. April 2016 (BBl 2016 3603) – Schweizerischer Bundesrat
- Reglement 51.340 d: Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement), gültig ab 1. Januar 2025 – Schweizer Armee
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 1 und Art. 110 – Fedlex, Bundeskanzlei
- Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6, § 1 – Kanton Zürich
- Schweizerkreuz – Historisches Lexikon der Schweiz