Fahnenmast kaufen in der Schweiz: Preis und was die Kosten bestimmt
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides
Ein Fahnenmast ist eine Anschaffung für viele Jahre. Wie viel er kostet, hängt nicht nur vom Mast selbst ab, sondern auch von Fundament, Montage, Transport und Zubehör. Dieser Ratgeber nennt keine Preise, weil sie sich je nach Anbieter, Ausführung und Aufwand vor Ort stark unterscheiden. Er erklärt, was den Preis bestimmt, und welche Regeln beim Kauf in der Schweiz gelten.
Was den Preis eines Fahnenmasts bestimmt
Höhe
Mit der Höhe steigen Materialeinsatz, Gewicht, Transportaufwand und die Anforderungen an das Fundament. Nach der Heimgartner Fahnen AG reicht die Auswahl von 4 bis 10 Metern, verbreitet sind 7 bis 9 Meter; top-fahnen.ch nennt 6 Meter für den Garten und 7 oder 8 Meter für Privatgebäude. Welche Höhe zu welchem Ort passt, steht im Ratgeber zur Höhe des Fahnenmasts.
Material, Durchmesser und Wandstärke
Aluminium ist am verbreitetsten, GFK leichter, Stahl schwerer und für sehr hohe Masten gebräuchlich, Holz pflegeintensiver. Neben dem Material zählen Durchmesser und Wandstärke: Nach der Heimgartner Fahnen AG ist ein dickerer Mast stabiler, und Masten mit geringer Wandstärke sind deutlich anfälliger. Eine eloxierte oder pulverbeschichtete Oberfläche in Farbe kann den Preis ebenfalls beeinflussen. Mehr dazu im Ratgeber zum Material.
Seilzug und Mechanik
Ein Mast mit aussenliegendem Seilzug ist einfacher gebaut als einer mit innenliegendem Seilzug, abschliessbarer Klappe und Kurbel. Ein Auslegermast, eine drehbare Fahnenrolle oder ein Kippgelenk erhöhen den Aufwand. Mehr dazu im Ratgeber zur Technik des Fahnenmasts.
Fundament und Montage
Ein freistehender Mast braucht in der Regel ein Betonfundament mit Bodenhülse oder Bodenplatte. Grösse und Tiefe hängen von Masthöhe, Windlast und Boden ab und stehen in der Anleitung des Herstellers. Wer Aushub, Beton und Montage selbst übernimmt, spart Kosten; wer sie dazubucht, zahlt für Arbeit, Material und Anfahrt. Bei Dach- und Fassadenmontagen kommen Statik und Befestigung hinzu. Was beim Aufstellen zu beachten ist, steht im Ratgeber Fahnenmast aufstellen.
Transport
Masten von 6 Metern und mehr sind lange Güter. Lieferung und Transport können einen spürbaren Teil des Preises ausmachen, besonders in abgelegene Gebiete. Wer selbst transportiert, findet die Regeln für lange Ladung im Ratgeber zum Transport von Fahnenmasten.
Zubehör
Fahne, Ersatzseil, Karabiner, Mastschutz, Beleuchtung oder ein Trauerflor sind oft nicht im Grundpreis enthalten. Mehr dazu im Ratgeber zum Zubehör für den Fahnenmast.
Preisangaben
Nach Artikel 3 der Preisbekanntgabeverordnung muss beim Angebot von Waren an Konsumentinnen und Konsumenten der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizerfranken angegeben werden. Die Mehrwertsteuer und nicht frei wählbare Zuschläge sind nach Artikel 4 im Preis enthalten; Versandkosten dürfen separat bekanntgegeben werden. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer beträgt nach Artikel 25 MWSTG 8,1 Prozent. Offerten für die Montage unterscheiden sich oft darin, ob Fundament, Entsorgung des Aushubs und Anfahrt enthalten sind.
Gewährleistung beim Kauf
- Nach Artikel 197 OR haftet der Verkäufer dafür, dass der Mast keine Mängel hat, die seinen Wert oder seine Tauglichkeit erheblich mindern.
- Mängel werden nach Artikel 201 OR sofort nach der Entdeckung gemeldet.
- Die Ansprüche verjähren nach Artikel 210 OR zwei Jahre nach der Ablieferung. Bei Käufen für den persönlichen Gebrauch bei einem gewerblichen Händler darf diese Frist nicht unter zwei Jahre verkürzt werden.
- Die Gewährleistung kann vertraglich beschränkt oder ausgeschlossen werden; nach Artikel 199 OR ist ein solcher Ausschluss ungültig, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
- Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe gibt es nicht. Artikel 40a ff. OR betreffen Angebote an der Haustür, auf der Strasse oder am Telefon.
Wenn Montage und Fundament dazugehören
Übernimmt ein Unternehmen auch Fundament und Montage, handelt es sich zumindest teilweise um einen Werkvertrag. Seit dem 1. Januar 2026 gelten für Mängel an unbeweglichen Werken neue Regeln: Die Frist für die Mängelrüge beträgt 60 Tage (Artikel 367 und 370 OR), und Ansprüche verjähren nach fünf Jahren seit der Abnahme (Artikel 371 OR). Dasselbe gilt für Mängel eines beweglichen Teils, das bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht; für den Kauf solcher Sachen sehen Artikel 201 und 210 OR entsprechende Fristen vor. Ob ein Fahnenmast mit Fundament im Einzelfall darunter fällt, hängt von Vertrag und Ausführung ab.
Was beim Kauf der Fahne den Preis bestimmt, steht im Ratgeber Fahne kaufen.
Häufige Fragen
Was bestimmt den Preis eines Fahnenmasts?
Den Preis bestimmen vor allem die Höhe, das Material, Durchmesser und Wandstärke, die Art des Seilzugs (aussen- oder innenliegend), die Befestigung mit Bodenhülse oder Kippgelenk, das Zubehör sowie Fundament, Montage und Transport, wenn sie dazugebucht werden.
Warum stehen hier keine Preise?
Preise ändern sich und hängen von Anbieter, Ausführung und Aufwand vor Ort ab. Dieser Ratgeber erklärt deshalb die Faktoren hinter dem Preis. Nach der Preisbekanntgabeverordnung muss ein Händler Konsumentinnen und Konsumenten den tatsächlich zu bezahlenden Preis in Schweizerfranken angeben.
Kann man einen online gekauften Fahnenmast zurückgeben?
Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe gibt es in der Schweiz nicht; Artikel 40a ff. OR gewähren ein Widerrufsrecht etwa bei Angeboten an der Haustür oder am Telefon. Ob und wie ein Mast zurückgegeben werden kann, steht in den Geschäftsbedingungen des Händlers.
Welche Gewährleistung gilt, wenn der Mast mit Fundament montiert wird?
Wird der Mast nur gekauft, gilt das Kaufrecht mit einer Verjährungsfrist von zwei Jahren nach der Ablieferung. Übernimmt ein Unternehmen auch Fundament und Montage, kommt das Werkvertragsrecht hinzu. Seit 2026 gelten für Mängel an unbeweglichen Werken 60 Tage Rügefrist und fünf Jahre Verjährung (Art. 367, 370 und 371 OR).
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Obligationenrecht, Art. 40a–40f, 197–210 und 367–371 – Fedlex, Bundeskanzlei
- Preisbekanntgabeverordnung (PBV), SR 942.211, Art. 3 und 4 – Fedlex, Bundeskanzlei
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), SR 641.20, Art. 25 – Fedlex, Bundeskanzlei
- Flaggen und Fahnenmasten – worauf achten? – Heimgartner Fahnen AG
- Grössenratgeber: Grösse der Fahne im Verhältnis zum Mast – top-fahnen.ch
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