Fahnenprotokoll in der Schweiz: Rangfolge und Anordnung der Fahnen
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides

Für die Anordnung mehrerer Fahnen gibt es in der Schweiz kein Gesetz. Massgebend ist in der Praxis das Fahnenreglement der Armee (Reglement 51.340), auf das auch die Weisungen des Bundesrates für die Gebäude des Bundes verweisen: Wo mehrere Masten vorhanden sind, wird nach dem Reglement beflaggt; die Weisungen nennen dafür noch das Kapitel 5 der Ausgabe von 2007, in der heutigen Ausgabe steht es in Kapitel 6. Das Reglement beschreibt die Rangfolge, den Ehrenplatz an zwei bis vier Masten, Fahnenreihen und das Aufhängen von Fahnen. Alle Seitenangaben gelten vom Betrachter aus gesehen.
Die Rangfolge
Werden ausschliesslich schweizerische Fahnen gehisst, gilt nach dem Fahnenreglement stets diese Rangfolge:
- Eidgenossenschaft
- Kanton
- Amt oder Bezirk
- Gemeinde
- Übrige Fahnen, zum Beispiel Schule, Kommando, Verein oder Firma
In Kantonen mit Regionalfahnen steht in der betreffenden Region die Regionalfahne an dritter Stelle, etwa das Berner Oberland im Kanton Bern, das Chablais in der Waadt oder das Freiamt im Aargau.
Grundregeln für Masten
Das Fahnenreglement nennt einige allgemeine Regeln:
- Nebeneinander wehende schweizerische Fahnen (Eidgenossenschaft, Kantone, Gemeinden) sind gleich gross.
- Weht die quadratische Schweizerfahne zusammen mit ausländischen Nationalflaggen, haben alle Fahnen dieselbe Höhe; in der Länge unterscheiden sie sich.
- Ist nur ein Mast vorhanden, weht nur die eigene Fahne, nie zugleich eine weitere.
- Bei zwei oder mehr Masten wird immer auch die Schweizerfahne gehisst.
- Fast alle öffentlichen Gebäude haben drei Masten, für Schweizer-, Kantons- und Gemeindefahne. Auch wenn nur eine Fahne benötigt wird, werden nach dem Reglement die anderen Masten ebenfalls beflaggt, weil unbeflaggte Masten neben einem beflaggten unschön wirken.
- Gibt es mehr Fahnen als Masten, fallen je nach Anlass die rangtiefsten Fahnen weg; ab fünf Masten ist auch eine Fahnenreihe möglich.
Zwei Masten
Die ranghöhere Fahne steht links – das ist der Ehrenplatz. Bei zwei gleichrangigen Fahnen erhält der Gast den Ehrenplatz.
| Links (Ehrenplatz) | Rechts | Beispiel |
|---|---|---|
| Schweiz | Kanton | Schweiz und Freiburg |
| Schweiz | Schule oder Kommando | |
| Gastland | Schweiz als Gastgeberin | Argentinien und Schweiz |
| Internationale Organisation | Schweiz | Veranstaltung unter der Schirmherrschaft der UNO |
Drei Masten
Die ranghöchste Fahne weht in der Mitte, die zweithöchste links, die rangtiefste rechts. Werden nur schweizerische Fahnen gehisst, steht die Schweizerfahne in der Mitte. Dasselbe Prinzip gilt für fünf, sieben und jede ungerade Zahl von Masten.
| Links (2. Rang) | Mitte (Ehrenplatz) | Rechts (3. Rang) |
|---|---|---|
| Kanton Uri | Schweiz | Gemeinde Altdorf |
| Kanton Bern | Schweiz | Region Berner Oberland |
| Deutschland | Schweiz | Frankreich |
| Schweiz | Internationale Organisation | Kanton |
Steht eine Veranstaltung unter der Schirmherrschaft einer internationalen Organisation wie dem Roten Kreuz oder der UNO, erhält deren Fahne aus Höflichkeit die Mitte. Hat die Organisation nur ein Gebäude oder eine Beobachterrolle in der Schweiz, steht sie dagegen rechts.
Vier Masten
Bei einer geraden Zahl von Masten liegt der Ehrenplatz in der Mitte rechts. Die zweithöchste Fahne steht in der Mitte links, die dritthöchste rechts aussen, die rangtiefste links aussen. Das gilt auch für sechs und jede gerade Zahl von Masten.
| Links aussen (4.) | Mitte links (2.) | Mitte rechts (1.) | Rechts aussen (3.) |
|---|---|---|---|
| Gemeinde Trimbach | Kanton Solothurn | Schweiz | Bezirk Gösgen |
| Militärisches Kommando | Kanton | Schweiz | Gemeinde |
Ist ein Kanton Gastgeber für die Bundespräsidentin oder den Bundespräsidenten, kann die Schweiz den Ehrenplatz erhalten und der Kanton als Gastgeber daneben stehen. Bei ausländischen Gästen erhält das Gastland den Ehrenplatz links neben der Schweiz als Gastgeberin.
Kantonsfahnen und ausländische Flaggen
Werden mehrere Kantonsfahnen gehisst, gilt die Reihenfolge von Artikel 1 der Bundesverfassung: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Reihenfolge gilt auch, wenn nicht alle Kantone vertreten sind.
Ausländische Nationalflaggen neben der Schweizerfahne stehen in der alphabetischen Reihenfolge der lokal geltenden Amtssprache. In Genf steht also die Reihenfolge nach den französischen Ländernamen, in Zürich nach den deutschen. Bei hohen Anlässen kann das Protokoll des EDA oder das Militärprotokoll eine andere Reihenfolge festlegen. Mehr dazu im Ratgeber zu den ausländischen Fahnen in der Schweiz.
Fahnenreihen

Für lange Reihen mit allen Kantonsfahnen zeigt das Fahnenreglement mehrere Muster: Die Schweizerfahne steht am Eingang oder in der Mitte, die Kantonsfahnen folgen in der Reihenfolge der Bundesverfassung, entweder fortlaufend oder abwechselnd rechts und links. Der Kanton Jura als letzter Kanton steht jeweils am weitesten vom Eingang oder vom Zentrum entfernt.
Aufgehängte Fahnen

Wo Fahnen nicht an Masten wehen, sondern an einem Seil oder an der Wand hängen, werden nach dem Fahnenreglement wenn möglich Hängefahnen verwendet. Schweizerische Fahnen werden so aufgehängt, als würde man das entsprechende Wappen aufhängen. Dabei gilt die heraldische Höflichkeit: Fahnen links der Schweizerfahne werden ihr zugekehrt, also seitenverkehrt aufgehängt. Ausgenommen ist die Fahne des Kantons Waadt. Ausländische Flaggen werden so aufgehängt wie am Mast, es sei denn, es gibt besondere Flaggen zum senkrechten Aufhängen.
Häufige Fragen
In welcher Reihenfolge werden Fahnen in der Schweiz gehisst?
Nach dem Fahnenreglement der Armee ist die Rangfolge bei schweizerischen Fahnen: Eidgenossenschaft, Kanton, Amt oder Bezirk, Gemeinde, dann übrige Fahnen wie Schule, Verein oder Firma. In Kantonen mit Regionalfahnen steht die Regionalfahne in der betreffenden Region an dritter Stelle.
Wo ist der Ehrenplatz bei drei Masten?
Bei drei Masten weht die ranghöchste Fahne in der Mitte, die zweithöchste vom Betrachter aus gesehen links und die rangtiefste rechts. Werden nur schweizerische Fahnen gehisst, steht die Schweizerfahne in der Mitte.
In welcher Reihenfolge stehen die Kantonsfahnen?
Das Fahnenreglement verweist auf Artikel 1 der Bundesverfassung: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Darf an einem einzelnen Mast eine zweite Fahne mitgehisst werden?
Das Fahnenreglement hält fest, dass bei nur einem Fahnenmast nur die eigene Fahne wehen soll, nie zugleich eine weitere. Bei zwei oder mehr Masten wird immer auch die Schweizerfahne gehisst.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Reglement 51.340 d: Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement), Kapitel 6 – Schweizer Armee
- Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes vom 20. April 2016 (BBl 2016 3603), Art. 4 und 7 – Schweizerischer Bundesrat
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 1 – Fedlex, Bundeskanzlei
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