Fahne kaufen: Preis, Grösse und Qualität der Schweizerfahne
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides
Eine Schweizerfahne gibt es vom kleinen Tischfähnchen bis zur grossen Hissfahne für den 12-Meter-Mast, bedruckt oder mit eingenähtem Kreuz, als Standardware oder als Sonderanfertigung mit Firmenlogo. Entsprechend breit ist die Spanne beim Preis. Dieser Ratgeber nennt keine Beträge, weil sie sich je nach Anbieter und Zeitpunkt ändern. Er erklärt, was den Preis bestimmt, und fasst zusammen, welche Regeln beim Kauf in der Schweiz gelten.
Was den Preis einer Fahne bestimmt
Grösse
Die Grösse ist der wichtigste Faktor für den Preis. Quadratische Schweizerfahnen zum Hissen sind im Fachhandel unter anderem in 80 × 80, 100 × 100, 120 × 120, 150 × 150, 200 × 200, 250 × 250 und 300 × 300 cm erhältlich. Mit der Fläche steigen Stoffverbrauch, Nähaufwand und Versandgewicht. Welche Grösse zur eigenen Masthöhe passt, zeigt der Fahnenrechner.
Stoff
Fahnen für den Mast werden meist aus Polyester gefertigt, häufig als Wirkware, die im Wind leichter weht und weniger ausfranst als Webware. Für windexponierte Standorte gibt es schwerere Stoffe, für Hängefahnen und Dekoration auch leichtere. Der Stoff beeinflusst den Preis und die Lebensdauer.
Kreuz gedruckt oder eingesetzt
Bei der Schweizerfahne gibt es zwei Herstellungsarten: Das Kreuz wird gedruckt oder als weisses Stoffteil eingesetzt und vernäht. Eingesetzte Kreuze sind auf beiden Seiten gleich klar und gelten im Handel als besonders haltbar, sind aber aufwendiger in der Herstellung. Gedruckte Fahnen sind einfacher zu fertigen; bei ihnen spielt das Druckverfahren eine Rolle, etwa ob die Farbe auf der Rückseite durchscheint. Für das Rot gilt nach dem Wappenschutzgesetz Pantone 485.
Konfektion
Am Liek, der Kante zum Mast, sitzen je nach Mastsystem Karabinerhaken, Ösen, ein Hohlsaum oder eine Kordel. Verstärkte Ecken und eine doppelt genähte fliegende Kante verlängern die Lebensdauer. Hängefahnen brauchen einen Tunnel für den Querstab, Auslegerfahnen eine Konfektion für den Ausleger. Jede Zusatzausstattung beeinflusst den Preis.
Standard oder Sonderanfertigung
Schweizer-, Kantons- und viele Gemeindefahnen sind als Standardware an Lager. Sonderanfertigungen mit Firmenlogo, Vereinswappen oder besonderer Grösse kosten mehr, besonders in kleiner Stückzahl, weil Gestaltung und Einrichtung der Produktion auf wenige Stück verteilt werden. Bei grösseren Mengen sinkt der Stückpreis meist.
Herkunft und Versand
Ob eine Fahne in der Schweiz oder im Ausland genäht wurde, schlägt sich ebenfalls im Preis nieder. Bei Bestellungen aus dem Ausland erhebt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die Mehrwertsteuer auf der Einfuhr; Postdienste und Kurierfirmen können dafür zusätzlich Gebühren verlangen.
Preisangaben im Laden und online
Nach Artikel 3 der Preisbekanntgabeverordnung muss beim Angebot von Waren an Konsumentinnen und Konsumenten stets der tatsächlich zu bezahlende Preis in Schweizerfranken angegeben werden. Öffentliche Abgaben wie die Mehrwertsteuer und nicht frei wählbare Zuschläge müssen nach Artikel 4 im Preis enthalten sein; nur Versandkosten dürfen separat genannt werden. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer beträgt nach Artikel 25 MWSTG 8,1 Prozent.
Gewährleistung und Rückgabe
- Gewährleistung: Nach Artikel 197 OR haftet der Verkäufer dafür, dass die Fahne keine Mängel hat, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit erheblich mindern. Mängel werden nach Artikel 201 OR sofort nach der Entdeckung gemeldet. Bei einem Mangel kann die Käuferin oder der Käufer nach Artikel 205 OR den Kauf rückgängig machen oder eine Preisminderung verlangen.
- Frist: Ansprüche verjähren nach Artikel 210 OR zwei Jahre nach der Ablieferung. Bei Käufen für den persönlichen Gebrauch bei einem gewerblichen Händler darf diese Frist nicht unter zwei Jahre verkürzt werden.
- Ausschluss: Das Schweizer Recht erlaubt es, die Gewährleistung vertraglich zu beschränken oder auszuschliessen. Ungültig ist ein Ausschluss nach Artikel 199 OR, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Was gilt, steht in den Geschäftsbedingungen.
- Rückgabe: Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe gibt es in der Schweiz nicht. Artikel 40a ff. OR gewähren ein Widerrufsrecht von 14 Tagen etwa bei Angeboten an der Haustür, auf der Strasse oder am Telefon. Ein freiwilliges Rückgaberecht des Händlers steht in seinen Geschäftsbedingungen.
Fahne, Wappen und Motive
Die Schweizerfahne sowie die Kantons- und Gemeindefahnen dürfen nach Artikel 10 des Wappenschutzgesetzes alle verwenden, solange der Gebrauch nicht irreführend ist. Fahnen mit dem Schweizerwappen, also dem Kreuz im Dreieckschild, oder mit Kantons- und Gemeindewappen sind dagegen nach Artikel 8 grundsätzlich dem Gemeinwesen vorbehalten; erlaubt sind sie unter anderem für die Ausschmückung von Festen und Veranstaltungen. Was beim Kauf eines Mastes den Preis bestimmt, steht im Ratgeber Fahnenmast kaufen.
Häufige Fragen
Was bestimmt den Preis einer Fahne?
Den Preis bestimmen vor allem die Grösse, der Stoff, die Herstellungsart (gedruckt oder mit eingesetztem, genähtem Kreuz), die Konfektion mit Karabinern, Ösen oder Hohlsaum, die Stückzahl und ob es sich um ein Standardmotiv oder eine Sonderanfertigung handelt.
Warum stehen hier keine Preise?
Preise ändern sich und unterscheiden sich je nach Anbieter, Ausführung und Menge. Dieser Ratgeber erklärt deshalb, welche Faktoren den Preis beeinflussen, und nennt keine Beträge. Nach der Preisbekanntgabeverordnung muss der Händler den tatsächlich zu bezahlenden Preis in Schweizerfranken angeben.
Kann man eine online gekaufte Fahne zurückgeben?
Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Käufe kennt das Schweizer Recht nicht; das Widerrufsrecht nach Artikel 40a ff. OR gilt zum Beispiel für Angebote an der Haustür oder am Telefon. Viele Händler gewähren aber freiwillig ein Rückgaberecht, das in ihren Geschäftsbedingungen steht.
Darf man eine Fahne mit Schweizerwappen kaufen und aufhängen?
Das Schweizerwappen, also das Kreuz im Dreieckschild, ist nach Artikel 8 WSchG grundsätzlich dem Bund vorbehalten. Zulässig ist es unter anderem bei der Ausschmückung von Festen und Veranstaltungen. Die Schweizerfahne selbst dürfen nach Artikel 10 WSchG alle verwenden.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Obligationenrecht, Art. 40a–40f, 197, 199, 201, 205 und 210 – Fedlex, Bundeskanzlei
- Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen (Preisbekanntgabeverordnung, PBV), SR 942.211, Art. 3 und 4 – Fedlex, Bundeskanzlei
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), SR 641.20, Art. 25 – Fedlex, Bundeskanzlei
- Empfangen von Briefen und Paketen – Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit
- Wappenschutzgesetz (WSchG), SR 232.21, Art. 8 und 10 – Fedlex, Bundeskanzlei
- Grössenratgeber: Grösse der Fahne im Verhältnis zum Mast – top-fahnen.ch
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