Trauerbeflaggung in der Schweiz: Anlässe, Dauer und Formen
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides
Trauerbeflaggung bedeutet in der Schweiz in erster Linie: Die Schweizerfahne wird auf Halbmast gesetzt. Wann das an den Gebäuden des Bundes geschieht, regeln die Weisungen des Bundesrates über die Beflaggung der Gebäude des Bundes vom 20. April 2016. Für militärische Standorte und Bestattungen enthält das Fahnenreglement der Armee eigene Regeln. Kantone und Gemeinden ordnen für ihre Gebäude selbst an.
Anlässe beim Bund
Die Weisungen nennen Todesfälle, bei denen die Trauerbeflaggung ohne weiteren Beschluss erfolgt, und überlassen Katastrophen der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten:
- Tod der amtierenden Präsidentin oder des Präsidenten des National- oder Ständerates: Halbmast an allen Gebäuden des Bundes mit Fahnenmast in der ganzen Schweiz, vom Todestag bis zum Tag der Beisetzung.
- Tod eines amtierenden Mitglieds des Bundesrates: ebenso in der ganzen Schweiz vom Todestag bis zur Beisetzung.
- Tod der amtierenden Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers: Halbmast auf dem Bundeshaus West am Todestag und am Tag der Beisetzung.
- Tod eines amtierenden Staatsoberhaupts eines Landes, mit dem die Schweiz diplomatische Beziehungen unterhält, einer in der Schweiz akkreditierten Botschafterin oder eines Botschafters oder der Leitung einer zwischenstaatlichen Organisation: Halbmast auf dem Bundeshaus West am Todestag und am Tag der Beisetzung.
- Katastrophen oder Ereignisse von besonderer Tragweite: Umfang und Dauer bestimmt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident; den Aufruf erlässt die Bundeskanzlei.
Wer jeweils zur Beflaggung aufruft, steht im Ratgeber Halbmast.
Nationaler Trauertag 2026
Nach dem Brand in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 war der 9. Januar 2026 nach einer Mitteilung des Bundesrates landesweit der Erinnerung an die Todesopfer gewidmet. Bundespräsident Guy Parmelin lud zusammen mit den Landeskirchen zu einer Schweigeminute um 14 Uhr ein, im ganzen Land läuteten die Kirchenglocken, und in Bern wurden die Fahnen des Bundeshauses und der Bundesgebäude auf Halbmast gesetzt. Der Tag zeigt, wie die Weisungen bei einem Ereignis von besonderer Tragweite angewendet werden: Die Dauer der Halbmastbeflaggung wird im Einzelfall festgelegt.
Trauerbeflaggung bei der Armee
Das Fahnenreglement der Armee regelt die Trauerbeflaggung beim Tod von Angehörigen der Armee ausführlich. In Friedenszeiten erfolgt sie beim Tod von Armeeangehörigen während ihres Militärdienstes, beim Tod der Chefin oder des Chefs der Armee und ihrer bzw. seiner Direktunterstellten. Sie wird unmittelbar nach Kenntnis des Todes angeordnet und dauert bis 18 Uhr des Folgetages; in besonderen Fällen kann eine längere Dauer vorgesehen werden.
An mindestens einem Fahnenmast des Standorts wird die Schweizerfahne auf Halbmast gesetzt. Alle übrigen Fahnen an Masten folgen, ausser ausländischen Fahnen und Fahnen internationaler Organisationen. Gibt es keinen Mast oder ist Halbmast technisch nicht möglich, wird die Trauerbeflaggung in einer anderen Form mit der Schweizerfahne vollzogen, die der verstorbenen Person die angemessene Würde erweist.
Fahnen bei Bestattungen

Für militärische Bestattungen beschreibt das Fahnenreglement mehrere Formen:
- Die Schleife des Feldzeichens wird vor dem Abmarsch mit einem Trauerflor eingefasst und nach der Trauerfeier wieder entfernt.
- Der Sarg kann mit einer Schweizerfahne als Sargtuch geschmückt werden. Die Mitte des Schweizerkreuzes liegt dabei etwa auf Brusthöhe der verstorbenen Person. Das Sargtuch bleibt auf dem Sarg und wird mit Erde zugedeckt oder eingeäschert.
- Beim Lied «Ich hatt’ einen Kameraden» senkt der Fähnrich das Feldzeichen dreimal langsam über dem offenen Grab oder am Urnengrab.
Das Reglement hält ausdrücklich fest, dass bei Gestaltung und Ablauf einer militärischen Bestattung die Wünsche der Angehörigen und die örtlichen Gepflogenheiten massgebend sind.
Vereinsfahnen
In vielen Gemeinden begleiten Vereinsfahnen die Bestattung eines Mitglieds, etwa von Musik-, Schützen- oder Turnvereinen. Für Vereine der militärischen Gesellschaften hält das Fahnenreglement fest, dass Vereinsfahnen keine militärischen Feldzeichen sind und von allen Mitgliedern getragen werden können. Wie eine Vereinsfahne bei einer Trauerfeier geführt wird, regelt der jeweilige Verein.
Private Trauerbeflaggung
Für Private gibt es keine Regeln. Wer bei einem Todesfall in der Familie oder bei nationaler Trauer die eigene Fahne auf Halbmast setzt, kann sich am Ablauf der Armee orientieren: zuerst bis an die Spitze aufziehen, dann senken, am Ende wieder bis an die Spitze aufziehen und einholen. Bei Hängefahnen oder Masten ohne Seilzug ist Halbmast nicht möglich. Mehr dazu im Ratgeber zu den Fahnenarten.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Trauerbeflaggung in der Schweiz?
Das hängt vom Anlass ab. Beim Tod eines amtierenden Mitglieds des Bundesrates oder einer Ratspräsidentin bzw. eines Ratspräsidenten bleiben die Fahnen an den Gebäuden des Bundes vom Todestag bis zur Beisetzung auf Halbmast. Beim Tod eines ausländischen Staatsoberhaupts wird nur am Todestag und am Tag der Beisetzung auf dem Bundeshaus West Halbmast gesetzt.
Gibt es in der Schweiz Staatstrauer?
Ein Gesetz über Staatstrauer gibt es nicht. Bei Katastrophen oder Ereignissen von besonderer Tragweite bestimmt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident nach den Weisungen des Bundesrates Umfang und Dauer der Halbmastbeflaggung. Nach dem Brand in Crans-Montana vom 1. Januar 2026 war der 9. Januar 2026 ein nationaler Trauertag, an dem die Fahnen des Bundeshauses auf Halbmast gesetzt wurden.
Wird bei einer militärischen Bestattung eine Fahne auf den Sarg gelegt?
Nach dem Fahnenreglement kann der Sarg bei militärischen Trauerfeiern mit einer Schweizerfahne geschmückt werden, wobei die Mitte des Schweizerkreuzes etwa auf Brusthöhe der verstorbenen Person liegt. Das Sargtuch bleibt auf dem Sarg und wird mit Erde zugedeckt oder eingeäschert.
Müssen Private bei einer Trauerbeflaggung mitmachen?
Nein. Die Weisungen des Bundesrates gelten nur für die Gebäude des Bundes. Private, Vereine und Unternehmen entscheiden selbst, ob sie ihre Fahne auf Halbmast setzen.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes vom 20. April 2016 (BBl 2016 3603), Art. 9 – Schweizerischer Bundesrat
- Reglement 51.340 d: Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement), Kapitel 3.3.10, 5.4 und 5.8 – Schweizer Armee
- Nationaler Trauertag in Gedenken an die Opfer von Crans-Montana – Der Bundesrat
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