Sicherheit von Fahnenmasten in der Schweiz: Wind, Haftung und Arbeiten in der Höhe
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides
Ein Fahnenmast steht jahrelang im Freien, oft in der Nähe von Menschen, Autos und Gebäuden. Er muss Stürmen standhalten, und wer an ihm arbeitet, steht schnell einige Meter über dem Boden. Dieser Ratgeber fasst zusammen, welche Regeln und Empfehlungen in der Schweiz für die Sicherheit von Fahnenmasten eine Rolle spielen.
Wind und Sturm

Der Wind ist die grösste Belastung für Mast, Fundament und Fahne. Das Naturgefahrenportal des Bundes beschreibt die Gefahrenstufen, in denen MeteoSchweiz vor Wind warnt:
| Stufe | Windspitzen in tiefen und mittleren Lagen | Windspitzen in höheren Lagen |
|---|---|---|
| 2 – mässige Gefahr | 70–90 km/h | 100–130 km/h |
| 3 – erhebliche Gefahr | 90–110 km/h | 130–160 km/h |
| 4 – grosse Gefahr | 110–140 km/h | 160–200 km/h |
| 5 – sehr grosse Gefahr | über 140 km/h | über 200 km/h |
Die Grenze zwischen den Lagen liegt im Jura und im Mittelland der Alpennordseite bei 1000 m ü. M., in den Alpen und auf der Alpensüdseite bei 1600 m ü. M. Schon bei Stufe 2 können nach dem Portal nicht oder ungenügend befestigte Gegenstände umstürzen; als Verhalten vor einem Sturm nennt es, lose Gegenstände im Freien zu befestigen. Viele Mastbesitzer holen die Fahne bei einer Sturmwarnung ein, weil eine gehisste Fahne die Windlast auf den Mast deutlich erhöht.
Die Heimgartner Fahnen AG weist darauf hin, dass ein höherer Mast anfälliger gegenüber Unwettern ist und dass Durchmesser und Wandstärke die Stabilität bestimmen. Hersteller geben für ihre Masten an, für welche Windgeschwindigkeit und welche Fahnengrösse sie ausgelegt sind.
Standsicherheit und Normen
Eine eigene Norm für Fahnenmasten gibt es in der Schweiz nicht. Die kantonalen Baugesetze verlangen, dass Bauten und Anlagen standsicher sind. Der Kanton Waadt hält in Artikel 20 RLATC fest, dass Bauteile nach den Tragwerksnormen des SIA bemessen werden; für die Windlast ist das die Norm SIA 261. Für Fundament und Befestigung sind in der Praxis die Angaben des Herstellers massgebend, die auf diese Lasten abgestimmt sind.
Haftung
Ein Fahnenmast, der fest mit dem Boden oder einem Gebäude verbunden ist, kann ein Werk im Sinne von Artikel 58 OR sein. Danach hat der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes den Schaden zu ersetzen, den dieses infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursacht. Die Haftung setzt kein Verschulden voraus. Der Rückgriff auf andere, die dafür verantwortlich sind, etwa ein Montageunternehmen, bleibt vorbehalten. Regelmässige Kontrollen und eine dokumentierte Wartung können im Schadenfall eine Rolle spielen. Mehr dazu im Ratgeber zur Wartung des Fahnenmasts.
Arbeiten in der Höhe
Seil, Rolle und Knopf sitzen an der Spitze des Mastes. Ein Fahnenmast bietet einer Anstellleiter kaum Halt, und die Leiter kann seitlich abrutschen. Die Suva hält in ihrem Merkblatt «Sicher arbeiten mit tragbaren Leitern und Tritten» (Ausgabe 2023) als Grundsatz fest, dass tragbare Leitern nur dann benützt werden sollten, wenn es keine geeignetere Alternative gibt. Bei Fahnenmasten gibt es solche Alternativen:
- Ein Kippmast lässt sich umlegen, sodass alle Teile vom Boden aus erreichbar sind.
- Ein Mast in einer Bodenhülse lässt sich mit Hilfe herausziehen und am Boden warten.
- Für hohe Masten bieten Fachbetriebe Wartung mit Hubarbeitsbühne an.
Strom und Blitz

Masten aus Aluminium und Stahl leiten Strom. Beim Aufstellen und beim Umlegen eines Kippmastes ist deshalb der Abstand zu Freileitungen wichtig. Ob ein Mast einen Blitzschutz braucht, hängt vom Standort und vom Gebäude ab und kann von Elektrofachleuten beurteilt werden.
Kinder, Seil und Klampe
Ein loses Hissseil kann für kleine Kinder eine Gefahr sein. Eine Klampe in genügender Höhe oder ein innenliegender Seilzug mit abschliessbarer Klappe verringert das Risiko, dass mit Seil und Fahne gespielt wird. Ein Mastschutz am Fuss schützt den Mast vor Rasenmäher und Trimmer, deren Schäden die Wand schwächen können.
Nach einem Sturm
Nach einem Sturm zeigt eine Sichtkontrolle, ob der Mast noch senkrecht steht, ob Fundament und Bodenhülse unbeschädigt sind, ob Knopf und Rolle fest sitzen und ob das Seil aufgescheuert ist. Bewegt sich ein Mast oder steht er schief, deutet das auf einen Schaden an Fundament oder Befestigung hin. Mehr dazu im Ratgeber zur Reparatur des Fahnenmasts.
Häufige Fragen
Wer haftet, wenn ein Fahnenmast umstürzt?
Nach Artikel 58 OR hat der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes den Schaden zu ersetzen, den dieses infolge fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder mangelhafter Unterhaltung verursacht. Ein Fahnenmast kann ein solches Werk sein. Gegen andere Verantwortliche, etwa ein Montageunternehmen, bleibt ein Rückgriff vorbehalten.
Ab welcher Windstärke warnt der Bund?
Nach dem Naturgefahrenportal des Bundes werden Windwarnungen in den Stufen 2 bis 5 herausgegeben. Stufe 2 bedeutet Windspitzen von 70 bis 90 km/h in tiefen und mittleren Lagen, Stufe 3 90 bis 110 km/h, Stufe 4 110 bis 140 km/h und Stufe 5 über 140 km/h.
Darf man eine Leiter an einen Fahnenmast lehnen?
Ein Fahnenmast bietet einer Anstellleiter kaum sicheren Halt. Die Suva hält in ihrem Merkblatt zu Leitern als Grundsatz fest, dass tragbare Leitern nur dann benützt werden sollten, wenn es keine geeignetere Alternative gibt. Kippmasten erlauben Arbeiten an der Spitze vom Boden aus.
Gibt es eine Norm für Fahnenmasten?
Eine eigene Norm für Fahnenmasten gibt es in der Schweiz nicht. Kantonale Baugesetze verlangen standsichere Bauten; der Kanton Waadt verweist in Artikel 20 RLATC auf die Tragwerksnormen des SIA. Hersteller geben für ihre Masten die zulässige Windlast und Fahnengrösse an.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Obligationenrecht, Art. 58 – Fedlex, Bundeskanzlei
- Gefahrenstufen Wind – Naturgefahrenportal des Bundes
- Sicher arbeiten mit tragbaren Leitern und Tritten (Merkblatt 44026.D) – Suva
- Règlement d’application de la loi sur l’aménagement du territoire et les constructions (RLATC), BLV 700.11.1, art. 20 – Canton de Vaud
- Flaggen und Fahnenmasten – worauf achten? – Heimgartner Fahnen AG
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