Geschichte der Schweizerfahne: vom Kreuz von Laupen bis zum Wappenschutzgesetz
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides
Die Schweizerfahne ist jünger, als man meinen könnte. Das weisse Kreuz ist zwar seit dem 14. Jahrhundert als Zeichen der Eidgenossen belegt, eine gemeinsame Fahne für die ganze Schweiz gibt es aber erst seit dem 19. Jahrhundert. Die Geschichte führt über Schlachtfelder, fremde Kriegsdienste und eine kurze Zeit unter einer grün-rot-gelben Trikolore. Die wichtigsten Quellen sind das Historische Lexikon der Schweiz und der geschichtliche Anhang des Fahnenreglements der Armee.
Banner der Orte und das weisse Kreuz
Im Mittelalter zogen die eidgenössischen Orte unter ihren eigenen Bannern ins Feld, im Hauptbanner oder im kleineren Vorfähnli in den jeweiligen Standesfarben. Ein eidgenössisches Banner gab es nicht. Weil es noch keine Uniformen gab, brauchte es ein gemeinsames Erkennungszeichen: ein weisses Kreuz aus Leinenstreifen, auf das Gewand genäht oder an Fahnen und Harnischen befestigt.
Erstmals bezeugt ist das weisse Kreuz 1339 in der Schlacht bei Laupen: Nach dem zeitgenössischen Bericht eines bernischen Deutschordensbruders zogen die Berner aus, vom Höchsten bis zum Geringsten mit dem Zeichen des heiligen Kreuzes aus weissem Tuch gezeichnet. Es unterschied sie vom roten Georgskreuz der Österreicher und vom burgundischen Andreaskreuz, das später die Landsknechte übernahmen. Im 15. Jahrhundert setzten die Orte das weisse Kreuz auch in ihre Fähnlein. Zum eigentlichen nationalen Zeichen wurde es nach dem Fahnenreglement erst zwischen etwa 1450 und 1520.
Juliusbanner, Freifahnen und Flammenfahnen
1512 schenkte Papst Julius II. den Eidgenossen als Dank für ihre Unterstützung in Oberitalien die prächtigen Juliusbanner. Im 16. Jahrhundert zogen die eidgenössischen Kriegsscharen zunehmend unter Fähnlein und Freifahnen aus, und für die Schweizer in fremden Diensten entstanden neue Feldzeichen: das durchgehende weisse Kreuz mit vier Feldern in den Farben der Hauptleute.
In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts tauchte das Flammenmuster auf, das während rund 200 Jahren die Militärfahnen prägte: das durchgehende weisse Kreuz, die vier Felder mit geflammten Streifen in den Kantonsfarben. Nach dem Fahnenreglement entstand es sehr wahrscheinlich bei den Schweizern in französischen Diensten und wurde dann in der Heimat nachgeahmt.
Die helvetische Trikolore
1798 griffen die französischen Revolutionsarmeen die Eidgenossenschaft an, und am 19. März 1798 wurde die Helvetische Republik ausgerufen. Am 13. Februar 1799 beschloss das helvetische Direktorium neue Fahnen nach einheitlichem Muster in den Farben Grün, Rot und Gelb. Das Fahnenreglement der Armee bezeichnet diese helvetische Trikolore als erste Nationalfahne der Schweiz. Mit der Mediationsakte von 1803 endete die Einheitsrepublik, und die geflammten Fahnen mit dem weissen Kreuz kehrten zurück.
Siegel, Armbinde und Dufours Bundesfahne
1814 beriet die Tagsatzung einen Verfassungsartikel, nach dem das Siegel der Eidgenossenschaft das Feldzeichen der alten Schweizer sein sollte: ein weisses freistehendes Kreuz im roten Feld. Beim Bundesvertrag von 1815 wurde es erstmals verwendet. General Niklaus Franz von Bachmann führte am 3. Juli 1815 eine rote Armbinde mit weissem Kreuz ein, die das Militärreglement von 1817 übernahm. Die Kontingente der einzelnen Kantone hatten aber weiterhin unterschiedliche Fahnen; gemeinsam waren nur das weisse Kreuz, die teilweise verwendete rot-weisse Schleife und die Armbinde.
Das änderte sich durch Guillaume Henri Dufour. 1830 schrieb er, es sei wichtiger, als man glaube, nur eine Fahne zu haben, weil die Fahne das Zeichen der Sammlung sei. Nach zehnjährigem Einsatz erreichte er, dass die eidgenössische Militäraufsichtsbehörde im Juli 1840 eine einheitliche Fahne beschloss: Jedes Infanteriebataillon erhielt von seinem Kanton eine Fahne mit dem weissen Kreuz auf rotem Grund und dem Namen des Kantons in Gold. Der Maler Carl Stauffer zeichnete 1841 das Modell. Die erste Bundesverfassung von 1848 erwähnt die eidgenössische Fahne ausdrücklich, und 1852 wurden Fahne und Standarte im Reglement für das Bundesheer genau beschrieben.
Das Kreuz von 1889
Lange war umstritten, wie das Kreuz aussehen sollte: als Quadratkreuz mit kurzen Armen oder mit längeren Armen wie im Bundessiegel. Am 12. Dezember 1889 beschloss die Bundesversammlung: Das Wappen der Eidgenossenschaft ist im roten Feld ein aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz, dessen unter sich gleich langen Arme je einen Sechstel länger als breit sind. Seither hat sich an den Feldzeichen nach dem Fahnenreglement nichts Wesentliches mehr geändert.
Der 1. August und die Fahne

Parallel dazu entstand der Nationalfeiertag. Nach dem Historischen Lexikon wurde die Bundesfeier mit Bezug auf den Bundesbrief von 1291 erstmals 1891 zum 600-Jahr-Jubiläum gefeiert; seit 1899 liess der Bundesrat jeweils am Abend des 1. August die Glocken läuten. Seit einer Volksabstimmung von 1993 ist der 1. August arbeitsfrei. Zu den Bundesfeiern gehören nach dem Historischen Lexikon ein Feuer, eine Ansprache, Lampions und Feuerwerk.
Das Wappenschutzgesetz von 2013
Das Wappenschutzgesetz vom 21. Juni 2013, seit 1. Januar 2017 in Kraft, hob den Bundesbeschluss von 1889 und das Wappenschutzgesetz von 1931 auf, übernahm aber die Definition des Kreuzes. Neu legt es mit Musterzeichnungen auch Form, Farbe und Grössenverhältnisse von Wappen und Fahne fest. Nach dem Fahnenreglement geht damit erstmals die mittige Stellung des Kreuzes in der Fahne aus dem Recht hervor, und das Rot ist verbindlich als Pantone 485 definiert.
Vom getragenen Banner zum gehissten Mast
Mit der Fahne hat sich auch die Art verändert, sie zu zeigen. Die mittelalterliche Fahne war nach dem Historischen Lexikon ein Einzelstück an einer Stange, das getragen und bei Anlässen aufgestellt, aber nie gehisst wurde. Flaggen stammen aus der Schifffahrt des 17. Jahrhunderts; erst mit dem Nationalgefühl des ausgehenden 18. Jahrhunderts wurden sie auch an Land gehisst. Heute stehen vor fast allen öffentlichen Gebäuden drei Masten für Schweizer-, Kantons- und Gemeindefahne, und die getragenen Fahnen leben in den Feldzeichen der Armee und den Fahnen der Vereine weiter. Was die Fahne heute bedeutet, steht im Ratgeber Die Schweizerfahne.
Häufige Fragen
Seit wann gibt es die Schweizerfahne?
Das weisse Kreuz ist als gemeinsames Zeichen der Eidgenossen erstmals 1339 in der Schlacht bei Laupen bezeugt. Eine gesamtschweizerische Truppenfahne mit dem freistehenden weissen Kreuz im roten Feld wurde auf Betreiben von Guillaume Henri Dufour 1840 geschaffen; die Bundesverfassung von 1848 erwähnt die eidgenössische Fahne ausdrücklich.
Hatte die Schweiz einmal eine andere Fahne?
Ja. Während der Helvetischen Republik beschloss das helvetische Direktorium am 13. Februar 1799 neue Fahnen in den Farben Grün-Rot-Gelb. Nach dem Fahnenreglement der Armee kann diese helvetische Trikolore als erste Nationalfahne der Schweiz betrachtet werden. Mit der Mediationsakte von 1803 kehrten die Fahnen mit weissem Kreuz zurück.
Wann wurde die Form des Schweizerkreuzes festgelegt?
Die Bundesversammlung beschloss am 12. Dezember 1889, dass das Wappen der Eidgenossenschaft ein aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz im roten Feld ist, dessen gleich lange Arme je einen Sechstel länger als breit sind. Das Wappenschutzgesetz von 2013 hat diese Definition übernommen und zusätzlich Form, Farbe und Grössenverhältnisse der Fahne festgelegt.
Warum heisst es in der Schweiz Fahne und nicht Flagge?
Nach dem Historischen Lexikon der Schweiz stammen Flaggen aus der Schifffahrt, während die Fahne ursprünglich an einer Stange getragen wurde. Obwohl die gehissten Schweizer-, Kantons- und Gemeindefahnen Flaggencharakter haben, konnte sich das Wort «Flagge» in der Schweiz nicht durchsetzen.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Schweizerkreuz – Historisches Lexikon der Schweiz
- Fahnen – Historisches Lexikon der Schweiz
- Reglement 51.340 d: Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement), Kapitel 1 und Anhang 1 – Schweizer Armee
- Wappenschutzgesetz (WSchG), SR 232.21, Anhang 3 – Fedlex, Bundeskanzlei
- Bundesfeier – Historisches Lexikon der Schweiz
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