Transport von Fahnenmasten in der Schweiz: Regeln für lange Ladung
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides

Ein Fahnenmast von 6, 7 oder 8 Metern passt in kein Auto. Wer ihn selbst abholt oder nach dem Ausbau zur Sammelstelle bringt, transportiert eine lange Ladung, für die in der Schweiz die Verkehrsregelnverordnung (VRV) genaue Regeln enthält. Viele Fachhändler liefern Masten deshalb mit eigenen Fahrzeugen oder per Spedition.
Wie weit die Ladung überragen darf

Artikel 73 VRV enthält die Masse für Ladung, die über die Ladefläche hinausragt:
| Richtung | Höchstmass nach Art. 73 VRV | Gemessen ab |
|---|---|---|
| Nach vorne | 3,00 m | Mitte der Lenkvorrichtung |
| Nach hinten | 5,00 m | Mitte der Hinterachse oder Drehpunkt der Hinterachsen |
| Zur Seite | kein Überragen bei mehrspurigen Motorfahrzeugen und Anhängern | Fahrzeugrand |
Die Masse beziehen sich nicht auf die Fahrzeugkanten, sondern auf das Lenkrad bzw. die Hinterachse. Bei einem Personenwagen mit langem Heck bleibt hinter dem Fahrzeugende also weniger Platz, als die 5 Meter vermuten lassen. Ein Anhänger mit langer Ladefläche oder ein Lieferwagen mit Dachträger ist für lange Masten oft besser geeignet.
Kennzeichnung
Nach Artikel 58 Absatz 2bis VRV ist das Ende von Ladungen, die das Fahrzeug hinten um mehr als 1 Meter überragen, deutlich zu kennzeichnen. Für seitlich nicht leicht erkennbar vorstehende Ladungen schreibt Artikel 58 Absatz 2 vor, die äussersten Stellen tagsüber mit Wimpeln oder Tafeln und nachts und bei schlechter Witterung mit Licht oder Rückstrahlern zu kennzeichnen, nach vorne weiss und nach hinten rot. Zudem dürfen Ladung und Lastenträger nach Artikel 57 VRV weder die Kontrollschilder noch die Beleuchtung verdecken.
Sicherung
Nach Artikel 73 Absatz 5 VRV muss durch geeignete Massnahmen sichergestellt werden, dass Ladungen und Teile von Ladungen nicht leicht abgeweht werden können. In der Praxis wird ein Mast meist an mehreren Punkten festgezurrt, damit er sich weder nach vorne noch nach hinten verschieben kann, und lose Teile wie Knopf, Rolle und Seil werden abgenommen oder separat verpackt. Nach Artikel 57 VRV vergewissert sich die Lenkerin oder der Lenker vor der Fahrt, dass Fahrzeug und Ladung in vorschriftsgemässem Zustand sind.
Sicht und Schutz
Ladungen vor und neben dem Führersitz sind nach Artikel 73 VRV nur gestattet, wenn sie die Sicht nicht behindern. Nach Artikel 58 Absatz 1 VRV werden Ladestücke, die bei Zusammenstössen wegen Spitzen, Schneiden oder Kanten gefährlich werden könnten, mit Schutzvorrichtungen versehen. Ein offenes Mastende kann so eine Kante sein.
Schutz des Mastes
Ein Aluminiummast ist leicht, aber empfindlich gegen Kratzer und Dellen. Eine Polsterung an den Auflagepunkten und eine Verpackung schützen die Oberfläche. Lange Masten biegen sich durch, wenn sie nur an zwei Punkten aufliegen; eine Auflage über die ganze Länge, etwa auf einer Leiter auf dem Dachträger oder auf einer langen Anhängerladefläche, verhindert das.
Lieferung durch den Handel
Viele Schweizer Fachhändler liefern Masten mit eigenen Fahrzeugen oder per Spedition und bieten auch die Montage an. Der Transport kann einen spürbaren Teil des Preises ausmachen, mehr dazu im Ratgeber Fahnenmast kaufen. Wie der Mast nach dem Transport aufgestellt wird, steht im Ratgeber Fahnenmast aufstellen.
Häufige Fragen
Wie weit darf ein Fahnenmast hinten über das Auto hinausragen?
Nach Artikel 73 Absatz 3 der Verkehrsregelnverordnung darf Ladung, die über die Ladefläche hinausragt, bei Motorfahrzeugen und Anhängern höchstens 5 Meter hinter die Mitte der Hinterachse hinausreichen. Massgebend ist also nicht das Fahrzeugende, sondern die Hinterachse.
Ab wann muss die Ladung gekennzeichnet werden?
Nach Artikel 58 Absatz 2bis VRV ist das Ende von Ladungen, die das Fahrzeug hinten um mehr als 1 Meter überragen, deutlich zu kennzeichnen. Seitlich vorstehende Ladungen werden tagsüber mit Wimpeln oder Tafeln und nachts mit Licht oder Rückstrahlern gekennzeichnet.
Darf ein Fahnenmast vorne über das Auto hinausragen?
Nach Artikel 73 Absatz 3 VRV darf die Ladung bei Motorfahrzeugen, gemessen von der Mitte der Lenkvorrichtung, höchstens 3 Meter nach vorne hinausreichen. Ladung, die die Sicht behindert, ist vor und neben dem Führersitz nicht gestattet.
Darf der Mast seitlich überstehen?
Nein. Nach Artikel 73 Absatz 2 VRV darf die Ladung mehrspurige Motorfahrzeuge und Anhänger seitlich nicht überragen; die Ausnahmen betreffen etwa Sportgeräte auf Sportgeräteanhängern und landwirtschaftliche Fahrten.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Verkehrsregelnverordnung (VRV), SR 741.11, Art. 57, 58 und 73 – Fedlex, Bundeskanzlei
- Flaggen und Fahnenmasten – worauf achten? – Heimgartner Fahnen AG
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