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Flagpole Guides

Regeln für die Beflaggung in der Schweiz

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Die Regeln für die Schweizerfahne stehen nicht in einem einzigen Gesetz. Das Wappenschutzgesetz beschreibt die Fahne und regelt, wer sie gebrauchen darf. Die Weisungen des Bundesrates legen fest, wann die Gebäude des Bundes beflaggt werden. Das Fahnenreglement der Armee beschreibt ausführlich, wie mit Fahnen umgegangen wird, und dient dem Bund auch für zivile Gebäude als Massstab. Das Strafgesetzbuch schützt die Fahnen vor Beschädigung.

Wie die Schweizerfahne aussieht

Nach Artikel 3 des Wappenschutzgesetzes zeigt die Schweizerfahne ein Schweizerkreuz in einem quadratischen Feld. Das Schweizerkreuz ist nach Artikel 1 ein im roten Feld aufrechtes, freistehendes weisses Kreuz, dessen unter sich gleiche Arme je einen Sechstel länger als breit sind. Für Form, Farbe und Grössenverhältnisse ist das Muster in Anhang 2 des Gesetzes massgebend. Das Rot ist dort genau definiert:

FarbsystemWert für das Rot
CMYK0 / 100 / 100 / 0
Pantone485 C / 485 U
RGB255 / 0 / 0
Hexadezimal#FF0000
RAL3020 Verkehrsrot
NCSS 1085-Y90R

Nach dem Fahnenreglement der Armee beträgt das Verhältnis der Länge des weissen Kreuzbalkens zur Seitenlänge der quadratischen Fahne im Muster 20:32. Das Weiss ist im Gesetz nicht definiert. Vorbehalten bleiben das Seeschifffahrtsgesetz, das Luftfahrtgesetz und das Militärgesetz: Schweizer Schiffe zur See führen zum Beispiel eine rechteckige Flagge im Verhältnis 2:3.

Wer die Fahne verwenden darf

Grosse Schweizerfahne an der Fassade eines Wohnhauses in Biberist
Schweizerfahne an einem Wohnhaus in Biberist. Foto: Christian Boss 1965, Grosse Schweizer Fahne auf typischem Schweizer Haus / Wikimedia Commons, CC BY 4.0, zugeschnitten

Die Fahnen der Eidgenossenschaft, der Kantone, Bezirke, Kreise und Gemeinden dürfen nach Artikel 10 WSchG von allen gebraucht werden, es sei denn, der Gebrauch ist irreführend oder verstösst gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht. Das gilt auch für Zeichen, die mit diesen Fahnen verwechselbar sind.

Anders beim Wappen: Das Schweizerwappen, also das Schweizerkreuz in einem Dreieckschild, und die Wappen der Kantone und Gemeinden dürfen nach Artikel 8 WSchG grundsätzlich nur von dem Gemeinwesen gebraucht werden, zu dem sie gehören. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Nachschlagewerke und für die Ausschmückung von Festen und Veranstaltungen. Wer also eine Fahne mit dem Kreuz im Schild bestellt, verwendet rechtlich ein Wappen, nicht die Fahne.

Wie das Wappenschutzgesetz den Gebrauch durch Unternehmen regelt, steht im Ratgeber Fahnenmast für Unternehmen.

Kantons- und Gemeindefahnen

Die Wappen und Fahnen der Kantone, Bezirke, Kreise und Gemeinden werden nach Artikel 5 WSchG durch das kantonale Recht bestimmt. Jeder der 26 Kantone hat seine eigene Fahne, die meisten Gemeinden ebenfalls. Die Fahnen der Kantone Schwyz, Luzern und Tessin unterscheiden sich vom Wappenbild; das Fahnenreglement weist darauf hin, dass sie beim Aufhängen besondere Aufmerksamkeit verlangen. Nebeneinander wehende Schweizer-, Kantons- und Gemeindefahnen sind nach dem Fahnenreglement gleich gross.

Uhrzeiten und Beleuchtung

Schweizerfahne an einem hohen Mast über Sion, dahinter das Rhonetal
Schweizerfahne in Sion. Foto: Tiia Monto, Swiss flag in Sion / Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, zugeschnitten

Für Private gibt es keine Vorschrift, wann eine Fahne gehisst oder eingezogen wird. Das Fahnenreglement hält für militärische Standorte fest, dass die Schweizerfahne nur tagsüber am Mast weht und spätestens bei Einbruch der Dunkelheit eingezogen oder beleuchtet wird. Die Weisungen des Bundesrates regeln die Gebäude des Bundes nach Tagen, nicht nach Uhrzeiten; am 1. August hängen die Fahnen zum Beispiel vom letzten Werktag davor bis zum ersten Werktag danach. Mehr dazu im Ratgeber zur Fahnenbeleuchtung.

Zustand der Fahne

Nach dem Fahnenreglement werden zerrissene oder verschmutzte Fahnen durch neue ersetzt, eingezogene Fahnen werden ordentlich zusammengefaltet, und beim Aufziehen wird darauf geachtet, dass die Fahne den Boden nicht berührt. Diese Regeln gelten für die Armee, beschreiben aber eine verbreitete Praxis.

Schutz im Strafrecht

Artikel 270 StGB bestraft, wer ein von einer Behörde angebrachtes schweizerisches Hoheitszeichen, insbesondere das Wappen oder die Fahne der Eidgenossenschaft oder eines Kantons, böswillig wegnimmt, beschädigt oder beleidigende Handlungen daran verübt. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Artikel 298 StGB enthält dieselbe Regel für Hoheitszeichen fremder Staaten, die eine anerkannte Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht hat. Beide Bestimmungen betreffen Fahnen von Behörden oder diplomatischen Vertretungen, nicht Fahnen im Privatbesitz.

Mehrere Fahnen

Werden mehrere Fahnen gehisst, gilt nach dem Fahnenreglement die Rangfolge Eidgenossenschaft, Kanton, Bezirk, Gemeinde und dann übrige Fahnen wie Schule, Verein oder Firma. Bei zwei oder mehr Masten wird immer auch die Schweizerfahne gehisst. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Fahnenprotokoll.

Häufige Fragen

Darf man die Schweizerfahne privat aufhängen?

Ja. Nach Artikel 10 des Wappenschutzgesetzes dürfen die Fahnen der Eidgenossenschaft, der Kantone und der Gemeinden gebraucht werden, es sei denn, der Gebrauch ist irreführend oder verstösst gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder geltendes Recht. Eine Pflicht zu flaggen gibt es nicht.

Darf die Schweizerfahne nachts hängen bleiben?

Für Private gibt es keine Vorschrift. Das Fahnenreglement der Armee hält für militärische Standorte fest, dass die Schweizerfahne nur tagsüber am Mast weht und spätestens bei Einbruch der Dunkelheit eingezogen oder beleuchtet wird. Viele Private orientieren sich an dieser Praxis.

Ist das Beschädigen einer Schweizerfahne strafbar?

Artikel 270 StGB bestraft, wer ein von einer Behörde angebrachtes schweizerisches Hoheitszeichen, insbesondere die Fahne der Eidgenossenschaft oder eines Kantons, böswillig wegnimmt, beschädigt oder beleidigende Handlungen daran verübt. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Die Bestimmung betrifft Fahnen, die eine Behörde angebracht hat.

Was ist der Unterschied zwischen Schweizerfahne und Schweizerwappen?

Die Schweizerfahne zeigt das Schweizerkreuz in einem quadratischen Feld, das Schweizerwappen das Schweizerkreuz in einem Dreieckschild. Die Fahne dürfen nach Artikel 10 WSchG alle gebrauchen, sofern der Gebrauch nicht irreführend ist. Das Wappen darf nach Artikel 8 WSchG grundsätzlich nur der Bund verwenden.

Quellen

Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen: