Fahnenbeleuchtung in der Schweiz: Wann darf die Fahne nachts hängen?
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides
Ob eine Fahne über Nacht am Mast bleibt, ist in der Schweiz für Private keine Rechtsfrage, sondern eine Frage des Brauchs. Bei der Armee ist es dagegen klar geregelt, und für die Beleuchtung selbst gelten Grundsätze zum Schutz vor Lichtemissionen und das Nachbarrecht.
Was das Fahnenreglement sagt
Das Fahnenreglement der Armee hält für das Aufziehen der Schweizerfahne bei der Truppe fest:
- Die Schweizerfahne darf nur tagsüber am Mast wehen.
- Spätestens bei Einbruch der Dunkelheit ist sie einzuziehen oder zu beleuchten.
Im Kommandobereich von Schulen und Truppen ist es nach dem Reglement vielerorts Tradition, die Schweizerfahne am Morgen aufzuziehen und am Abend einzuziehen. Für Private, Vereine und Unternehmen ist das keine Pflicht. Manche übernehmen die Regel als Zeichen von Respekt gegenüber der Fahne: entweder einholen bei Dunkelheit oder die Fahne beleuchten.
An den Gebäuden des Bundes hängen die Fahnen nach den Weisungen des Bundesrates an bestimmten Tagen, am 1. August etwa vom letzten Werktag davor bis zum ersten Werktag danach. Die zwei Fahnen auf den südlichen Kuppeln des Parlamentsgebäudes wehen das ganze Jahr.
Beleuchtung und Lichtemissionen
Licht in der Nacht ist in der Schweiz eine Umweltfrage. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat 2021 Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen veröffentlicht. Sie richten sich an alle, die Beleuchtungsanlagen planen, bewilligen oder betreiben, und beruhen auf dem Umweltschutzgesetz und dem Natur- und Heimatschutzgesetz. Im Zentrum steht ein 7-Punkte-Plan:
- Notwendigkeit: Nur beleuchten, was beleuchtet werden muss.
- Intensität: Nur so hell beleuchten wie nötig.
- Lichtspektrum: Lichtfarbe auf Zweck und Umgebung abstimmen.
- Auswahl und Platzierung: Präzise beleuchten, ohne unnötige Abstrahlung in die Umgebung.
- Ausrichtung: Grundsätzlich von oben nach unten beleuchten und die Leuchten präzise ausrichten.
- Zeitmanagement: Die Beleuchtung bedarfsgerecht steuern und zeitweise ausschalten oder reduzieren.
- Abschirmungen: In Problemfällen zusätzlich abschirmen.
Für eine Fahne heisst das in der Praxis oft: ein Strahler, der möglichst eng auf die Fahne gerichtet ist, mit warmer Lichtfarbe, einer Zeitschaltung und ohne Licht, das über die Fahne hinaus in den Himmel oder zu den Nachbarn fällt. Die Empfehlungen sehen den Zeitraum ab 22 Uhr als besonders relevant für die Aufhellung von Wohnräumen an.
Nachbarn und Behörden
Nach Artikel 684 ZGB ist jedermann verpflichtet, sich bei der Ausübung seines Eigentums aller übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten. Ob die Beleuchtung einer Fahne übermässig ist, hängt von Lage, Helligkeit, Dauer und Ortsgebrauch ab. Bei Beleuchtungsanlagen können die Behörden zudem gestützt auf Artikel 11 des Umweltschutzgesetzes verhältnismässige Massnahmen zur Begrenzung der Emissionen anordnen; die Empfehlungen des BAFU nennen den 7-Punkte-Plan als Grundlage dafür.
Die Fahne bei Nacht und Wetter
Eine Fahne, die dauernd hängt, nutzt sich schneller ab als eine, die abends eingeholt wird. Nach dem Fahnenreglement werden zerrissene oder verschmutzte Fahnen durch neue ersetzt. Bei Sturmwarnungen des Bundes holen viele die Fahne ein, um Fahne und Mast zu schonen. Welches Zubehör es für die Beleuchtung gibt, steht im Ratgeber zum Zubehör für den Fahnenmast, was Unternehmen bei beleuchteten Firmenfahnen beachten, im Ratgeber Fahnenmast für Unternehmen.
Häufige Fragen
Darf eine Fahne in der Schweiz nachts am Mast bleiben?
Für Private gibt es keine Vorschrift. Das Fahnenreglement der Armee hält für militärische Standorte fest, dass die Schweizerfahne nur tagsüber am Mast weht und spätestens bei Einbruch der Dunkelheit eingezogen oder beleuchtet wird. Viele Private orientieren sich an dieser Praxis.
Wie wird eine Fahne beleuchtet, ohne die Nachbarn zu stören?
Das Bundesamt für Umwelt nennt in seinen Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen sieben Grundsätze, darunter: nur beleuchten, was beleuchtet werden muss, nur so hell wie nötig, grundsätzlich von oben nach unten, präzise ausgerichtet und zeitweise ausgeschaltet oder reduziert.
Kann sich der Nachbar gegen einen Strahler am Fahnenmast wehren?
Nach Artikel 684 ZGB ist jedermann verpflichtet, sich bei der Ausübung seines Eigentums aller übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten. Ob Licht übermässig ist, hängt von den Umständen ab. Bei Beleuchtungsanlagen können die Behörden zudem gestützt auf das Umweltschutzgesetz Massnahmen anordnen.
Braucht eine Fahnenbeleuchtung eine Bewilligung?
Das hängt vom Kanton und vom Umfang ab. Die Empfehlungen des BAFU sehen vor, dass die Grundsätze zur Begrenzung von Lichtemissionen im Bewilligungsverfahren für Beleuchtungsanlagen geprüft werden können. Die Baubehörde der Gemeinde kann Auskunft geben, ob eine Beleuchtung bewilligungspflichtig ist.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Reglement 51.340 d: Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement), Kapitel 5.1 – Schweizer Armee
- Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen (2021) – Bundesamt für Umwelt BAFU
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch, Art. 684 – Fedlex, Bundeskanzlei
- Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes vom 20. April 2016 (BBl 2016 3603), Art. 4 – Schweizerischer Bundesrat
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