Halbmast in der Schweiz – Regeln und Ablauf
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides
Eine Fahne auf Halbmast ist auch in der Schweiz das sichtbarste Zeichen öffentlicher Trauer. Für die Gebäude des Bundes regeln die Weisungen des Bundesrates über die Beflaggung der Gebäude des Bundes vom 20. April 2016, wann und von wem Halbmast angeordnet wird. Wie die Fahne dabei gesetzt wird, beschreibt das Fahnenreglement der Armee. Private sind an diese Regeln nicht gebunden, viele orientieren sich aber daran.
Wer Halbmast anordnet

Artikel 9 der Weisungen unterscheidet nach Anlass:
| Anlass | Fahnen auf Halbmast | Aufruf durch |
|---|---|---|
| Tod der amtierenden Präsidentin oder des Präsidenten des National- oder Ständerates | Alle Gebäude des Bundes mit Fahnenmast, vom Todestag bis zur Beisetzung | Parlamentsdienste |
| Tod eines amtierenden Mitglieds des Bundesrates | Alle Gebäude des Bundes mit Fahnenmast, vom Todestag bis zur Beisetzung | Bundeskanzlei |
| Tod der amtierenden Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers | Bundeshaus West, am Todestag und am Tag der Beisetzung | Bundeskanzlei |
| Tod eines amtierenden Staatsoberhaupts eines Landes mit diplomatischen Beziehungen, einer in der Schweiz akkreditierten Botschafterin oder eines Botschafters, der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs einer zwischenstaatlichen Organisation | Bundeshaus West, am Todestag und am Tag der Beisetzung | Protokoll des EDA |
| Katastrophen oder Ereignisse von besonderer Tragweite | Umfang und Dauer bestimmt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident | Bundeskanzlei |
| Tod von Armeeangehörigen | Von militärisch genutzten Gebäuden, nach Entscheid der zuständigen militärischen Stellen | Armee |
Bei Katastrophen oder Ereignissen mit internationalem Bezug konsultiert die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident, sofern zeitlich möglich, vorgängig die Vorsteherin oder den Vorsteher des EDA. Ein Beispiel ist der nationale Trauertag am 9. Januar 2026 nach dem Brand in Crans-Montana: An diesem Tag wurden in Bern die Fahnen des Bundeshauses und der Bundesgebäude auf Halbmast gesetzt.
Die Kantone und Gemeinden ordnen für ihre eigenen Gebäude selbst Halbmast an, etwa beim Tod eines Mitglieds der Kantonsregierung oder nach einem Unglück im Kanton.
Der Ablauf
Das Fahnenreglement der Armee beschreibt einen festen Ablauf:
- Die Fahne wird zuerst bis an die Spitze des Mastes aufgezogen.
- Danach wird sie auf Halbmast gesenkt.
- Am Ende der Trauerbeflaggung wird sie wieder bis an die Spitze aufgezogen und erst dann eingeholt.
Eine Höhe in Zentimetern oder als Anteil des Mastes nennen weder die Weisungen noch die seit dem 1. Januar 2025 gültige Ausgabe des Fahnenreglements. Die frühere Ausgabe von 2019 hielt fest, dass eine Fahne auf Halbmast um einen Drittel der Masthöhe von oben gesenkt wird. Für einen Mast von 6 Metern wären das 2 Meter unter der Spitze.
| Masthöhe | Ein Drittel unter der Spitze |
|---|---|
| 6 m | etwa 2 m |
| 7,5 m | etwa 2,5 m |
| 9 m | etwa 3 m |
| 12 m | etwa 4 m |
Mehrere Masten
Sind an einem Gebäude des Bundes mehrere Masten vorhanden, werden nach Artikel 9 Absatz 7 der Weisungen alle Fahnen gemäss dem Fahnenreglement auf Halbmast gesetzt. Für militärische Standorte präzisiert das Fahnenreglement: Alle an Fahnenmasten aufgezogenen Fahnen werden auf Halbmast gesetzt, ausser ausländischen Fahnen und den Fahnen internationaler Organisationen. Betrifft das eine Kantons- oder Gemeindefahne, wird die Staatskanzlei des Kantons oder die Gemeindekanzlei vorher über den Grund informiert.
Die Ausgabe von 2019 enthielt zudem die Regel, dass bei mehreren Nationalflaggen nur die Flagge der betroffenen Nation auf Halbmast gesetzt wird. Mehr zur Anordnung mehrerer Fahnen steht im Ratgeber zum Fahnenprotokoll.
Wenn Halbmast technisch nicht möglich ist
Nicht jede Fahne lässt sich auf Halbmast setzen, etwa eine Hängefahne an der Fassade oder eine Fahne an einem Mast ohne Seilzug. Nach Artikel 9 Absatz 8 der Weisungen wird die Trauerbeflaggung dann in anderer Form vollzogen. Das Fahnenreglement verlangt für diesen Fall eine Form mit der Schweizerfahne, die der verstorbenen Person die angemessene Würde erweist. Bei militärischen Bestattungen wird zum Beispiel die Schleife des Feldzeichens mit einem Trauerflor eingefasst. Mehr dazu im Ratgeber zur Trauerbeflaggung.
Halbmast am privaten Mast
Für private Masten gibt es keine Pflicht, sich einer Trauerbeflaggung anzuschliessen. Wer es tut, kann sich am Ablauf des Fahnenreglements orientieren. An Masten mit aussen- oder innenliegendem Seilzug lässt sich die Fahne auf jede Höhe setzen; bei Auslegerfahnen ist das nur möglich, wenn sich der Ausleger mit der Fahne absenken lässt. Mehr zur Mechanik steht im Ratgeber zur Technik des Fahnenmasts.
Häufige Fragen
Wer ordnet in der Schweiz Halbmast an?
Für die Gebäude des Bundes hängt das vom Anlass ab: beim Tod einer Ratspräsidentin oder eines Ratspräsidenten die Parlamentsdienste, beim Tod eines Mitglieds des Bundesrates oder der Bundeskanzlerin bzw. des Bundeskanzlers die Bundeskanzlei, beim Tod eines ausländischen Staatsoberhaupts das Protokoll des EDA. Bei Katastrophen bestimmt die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident Umfang und Dauer.
Wie hoch hängt die Fahne auf Halbmast?
Die Weisungen des Bundesrates und das seit 2025 gültige Fahnenreglement nennen keine Höhe. Die frühere Ausgabe des Fahnenreglements von 2019 hielt fest, dass eine Fahne auf Halbmast um einen Drittel der Masthöhe von oben herab gesenkt wird.
Warum wird die Fahne zuerst ganz hochgezogen?
Nach dem Fahnenreglement der Armee wird die Fahne beim Setzen auf Halbmast wie auch beim Einholen stets zuerst bis an die Spitze aufgezogen. Erst dann wird sie auf Halbmast gesenkt oder ganz eingeholt.
Werden auch ausländische Fahnen auf Halbmast gesetzt?
Nach dem Fahnenreglement werden bei einer Trauerbeflaggung an militärischen Standorten alle Fahnen auf Halbmast gesetzt, mit Ausnahme ausländischer Fahnen und der Fahnen internationaler Organisationen. Die frühere Ausgabe von 2019 hielt fest, dass bei mehreren Nationalflaggen nur die Flagge der betroffenen Nation auf Halbmast gesetzt wird.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes vom 20. April 2016 (BBl 2016 3603), Art. 9 – Schweizerischer Bundesrat
- Reglement 51.340 d: Der Umgang mit Fahnen, Standarten und Fanions (Fahnenreglement), Kapitel 5.4 – Schweizer Armee
- Règlement 51.340 f: Usage des drapeaux, étendards et fanions (Règlement sur les drapeaux), Ausgabe 2019, Kapitel 5.4 – Armée suisse
- Nationaler Trauertag in Gedenken an die Opfer von Crans-Montana – Der Bundesrat
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