Beflaggungstage in der Schweiz 2026 und 2027
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides

Die Schweiz hat kein Fahnengesetz, das Beflaggungstage für das ganze Land festlegt. Feste Daten gibt es für die Gebäude des Bundes: Die Weisungen des Bundesrates über die Beflaggung der Gebäude des Bundes vom 20. April 2016 bestimmen, wann dort welche Fahne weht. Daneben feiern einzelne Kantone ihre Republik an eigenen Feiertagen, und Kantone und Gemeinden rufen zu besonderen Anlässen zur Beflaggung auf. Die Tabelle unten führt beides zusammen.
Beflaggungstage 2026 und 2027
Die Tabelle nennt die Tage, an denen die Weisungen des Bundes eine bestimmte Fahne vorsehen, und die kantonalen Feiertage, die an die Gründung oder Wiederherstellung einer kantonalen Republik erinnern. Kantonale und kommunale Beflaggungsaufrufe zu einzelnen Anlässen, etwa zu Jubiläen oder Festen, sind darin nicht enthalten.
Der 1. August
Der Bundesfeiertag ist nach Artikel 110 Absatz 3 der Bundesverfassung der einzige vom Bund festgelegte Feiertag. Nach Artikel 4 der Weisungen wird an diesem Tag auf allen Gebäuden des Bundes mit Fahnenmast in der ganzen Schweiz die Schweizerfahne aufgezogen. Wo die Einrichtungen dafür bestehen, werden zusätzlich Farbenflaggen in den Landesfarben gehisst, und auf dem nordseitigen Balkon des Parlamentsgebäudes hängen alle 26 Kantonsfahnen.
Gehisst wird am letzten Werktag vor dem 1. August, eingezogen am ersten Werktag danach. Fällt der 1. August auf ein Wochenende, hängen die Fahnen entsprechend länger:
| Jahr | 1. August | Fahnen an den Gebäuden des Bundes |
|---|---|---|
| 2026 | Samstag | Freitag, 31. Juli, bis Montag, 3. August |
| 2027 | Sonntag | Freitag, 30. Juli, bis Montag, 2. August |
Viele Private hängen ihre Fahne am 1. August ebenfalls auf, oft als Hängefahne an Balkon oder Fassade. Mehr zum Feiertag und zu den kantonalen Feiertagen steht im Ratgeber zur Beflaggung an Feiertagen.
Europatag und UNO-Tag
Am Europatag (5. Mai) wird nach Artikel 8 der Weisungen auf dem Bundeshaus West in Bern die Fahne des Europarates gehisst, am UNO-Tag (24. Oktober) die Fahne der Vereinten Nationen. Für beide Tage gilt dieselbe Regel wie am 1. August: Die Fahnen werden am Werktag davor gehisst und am Werktag danach eingezogen. Ordnen Kantone oder Gemeinden das Hissen der Europa- oder UNO-Fahne auf ihren öffentlichen Gebäuden an, gilt das auch für die Gebäude des Bundes in ihrem Gebiet, soweit sie einen Fahnenmast haben.
Kantonale Feiertage mit Bezug zur Republik
Das Verzeichnis der gesetzlichen Feiertage des Bundesamtes für Justiz führt drei kantonale Feiertage, die an die Geschichte eines Kantons als Republik erinnern:
- 1. März, Kanton Neuenburg: Instauration de la République, die Ausrufung der Republik im Jahr 1848.
- 23. Juni, Kanton Jura: Commémoration du plébiscite jurassien, die Erinnerung an die Abstimmung vom 23. Juni 1974, die zur Gründung des Kantons führte.
- 31. Dezember, Kanton Genf: Restauration de la République, die Wiederherstellung der Republik Genf nach der französischen Herrschaft 1813.
Im Kanton Glarus ist zudem das Fahrtsfest (Näfelser Fahrt) im April ein gesetzlicher Feiertag. Wie an diesen Tagen beflaggt wird, legen die Kantone und Gemeinden selbst fest. Nach Artikel 5 der Weisungen gelten ihre Beflaggungsaufrufe für bedeutende öffentliche Feierlichkeiten sinngemäss auch für die Gebäude des Bundes.
Weitere Beflaggung am Bundeshaus

Die zwei südlichen Kuppeln des Parlamentsgebäudes tragen nach Artikel 3 der Weisungen das ganze Jahr eine Schweizerfahne. Während der Sessionen der eidgenössischen Räte hängt zusätzlich eine Schweizerfahne auf dem Nordbalkon über dem Haupteingang (Artikel 6). Die Sessionsdaten veröffentlicht das Parlament auf seiner Website. Bei offiziellen Besuchen legen das Protokoll des EDA und das Bundesamt für Bauten und Logistik die Beflaggung von Fall zu Fall fest.
Halbmast
Feste Tage mit Halbmast gibt es in der Schweiz nicht. Die Weisungen nennen Anlässe, etwa den Tod eines amtierenden Mitglieds des Bundesrates, und bei Katastrophen oder Ereignissen von besonderer Tragweite ordnet die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident Halbmast an. Mehr dazu in den Ratgebern Halbmast und Trauerbeflaggung.
Häufige Fragen
Welche Beflaggungstage gibt es in der Schweiz?
Ein Gesetz mit festen Beflaggungstagen für alle gibt es nicht. Die Weisungen des Bundesrates über die Beflaggung der Gebäude des Bundes nennen den Bundesfeiertag am 1. August, den Europatag am 5. Mai und den UNO-Tag am 24. Oktober. Dazu kommen Beflaggungsaufrufe der Kantone und Gemeinden zu eigenen Anlässen.
Wann werden die Fahnen für den 1. August gehisst?
Nach Artikel 4 der Weisungen werden Fahnen und Flaggen an den Gebäuden des Bundes am letzten Werktag vor dem 1. August gehisst und am ersten Werktag danach eingezogen. 2026 fällt der 1. August auf einen Samstag, die Fahnen hängen also vom Freitag, 31. Juli, bis Montag, 3. August.
Wird am Europatag die EU-Fahne gehisst?
Die Weisungen sehen am 5. Mai die Fahne des Europarates vor, nicht eine Fahne der Europäischen Union. Sie wird auf dem Bundeshaus West in Bern gehisst. Die Schweiz ist Mitglied des Europarates, nicht der Europäischen Union; beide Organisationen verwenden dieselbe Fahne mit zwölf goldenen Sternen.
Gilt die Beflaggung des Bundes auch für Private?
Nein. Die Weisungen gelten für das Parlamentsgebäude und die Gebäude der Bundesverwaltung. Private, Vereine und Unternehmen können ihre Fahnen hissen, wann sie möchten. Viele orientieren sich am 1. August und an den Aufrufen ihres Kantons oder ihrer Gemeinde.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes vom 20. April 2016 (BBl 2016 3603), Art. 4, 5, 6 und 8 – Schweizerischer Bundesrat
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art. 110 Abs. 3 – Fedlex, Bundeskanzlei
- Verzeichnis «Gesetzliche Feiertage und Tage, die in der Schweiz wie gesetzliche Feiertage behandelt werden» – Bundesamt für Justiz
- Sessionsdaten – Die Bundesversammlung – Das Schweizer Parlament
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