Flaggenarten: Hissflagge, Banner, Knatterflagge und mehr
Veröffentlicht Aktualisiert Verfasst von Flagpole Guides
Im Alltag sagen die meisten „Deutschlandfahne“, im Handel ist von Hissfahnen, Knatterfahnen und Bannerfahnen die Rede. Die Bundesregierung spricht dagegen fast ausschließlich von Flaggen. Hinter den Begriffen stecken unterschiedliche Formen, die sich darin unterscheiden, wie das Tuch am Mast hängt. Welche Form zu welchem Mast passt, hängt vor allem von der Mechanik ab. Und für die Bundesflagge gilt im amtlichen Gebrauch eine klare Einschränkung.
Flagge oder Fahne?
Protokoll Inland erklärt den Unterschied so: Eine Flagge ist ein meist rechteckiges Tuch mit genormten Abmessungen, das mit einer Leine an einem Mast oder Stock gehisst wird und nicht dauerhaft mit ihm verbunden ist. Sie kann jederzeit ausgetauscht werden. Eine Fahne ist dagegen ein Tuch, das fest und dauerhaft, früher mit Nägeln, mit einer Stange verbunden ist, und damit ein tragbares Einzelstück.
Das Grundgesetz, die Anordnung über die deutschen Flaggen und der Beflaggungserlass sprechen daher von der Bundesflagge. Ausnahmen im amtlichen Sprachgebrauch sind die Truppenfahnen der Bundeswehr. Im Handel und in der Umgangssprache sind „Fahne“ und „Fahnenmast“ trotzdem die gebräuchlicheren Wörter.
Die Flaggenarten im Überblick
| Art | Wie sie hängt | Bundesflagge amtlich zulässig? |
|---|---|---|
| Hissflagge (Querflagge) | querformatig, an der kurzen Seite am Mast gehisst | ja |
| Banner (Bannerflagge) | fest an einem Querstab, senkrecht herabhängend | ja |
| Hochformatflagge (Knatterflagge) | hochformatig, an der langen Seite am Mast gehisst | nein |
| Auslegerflagge (Galgenflagge) | Hochformatflagge, oben zusätzlich an einem Ausleger | nein |
| Hängeflagge (Hausflagge) | an einem waagerecht vom Gebäude abstehenden Stock | nein |
Hissflagge
Die Hissflagge ist nach Protokoll Inland national wie international der gebräuchlichste Flaggentyp. Ihr Seitenverhältnis ist meist 2 zu 3, wie bei der Europaflagge, oder 3 zu 5, wie bei der Bundesflagge. Bei waagerecht gestreiften Flaggen werden die Streifen von oben nach unten beschrieben, bei senkrecht gestreiften von der Stange zum fliegenden Ende.
Banner
Beim Banner ist das Tuch fest mit einem Querstab verbunden, der am Mast hochgezogen wird. Die Streifen der Bundesflagge laufen dann senkrecht: links schwarz, in der Mitte rot, rechts goldfarben, so steht es in der Anordnung über die deutschen Flaggen. Banner sind nach Protokoll Inland deutlich höher als breit, häufig im Verhältnis 1 zu 4. Bei Trauer werden sie nicht auf halbmast gesetzt, sondern mit Trauerflor versehen.
Hochformat-, Ausleger- und Hängeflagge

Die Hochformatflagge, auch Knatterflagge genannt, ist eine Hissflagge, die deutlich höher als breit ist. Seitenverhältnis und Anordnung der Streifen sind nicht festgelegt. Die Auslegerflagge ist eine Hochformatflagge, die oben zusätzlich an einem waagerechten Ausleger hängt; nach Protokoll Inland ist sie damit auch bei Windstille vollständig zu sehen. Die Hängeflagge hängt an einem Stock, der waagerecht von einer Hauswand absteht, und wird oft mit dem Banner verwechselt.
Weil die Anordnung über die deutschen Flaggen nur Hissflagge und Banner beschreibt, sind diese drei Formen für die Bundesflagge und die Bundesdienstflagge im amtlichen Gebrauch von Bund, Ländern und Gemeinden nicht zulässig. Protokoll Inland bemerkt dazu kritisch, dass bei Nationalflaggen häufig die „bessere Optik“ über den Respekt vor dem Staatssymbol gestellt werde. Für Privatpersonen und Unternehmen gibt es keine entsprechende Vorschrift; bei Firmenflaggen mit Logo sind Hochformat- und Auslegerflaggen weit verbreitet.
Flaggenstock, Tischflagge und Stander
- Flaggenstock: ein waagerecht oder schräg an einer Fassade angebrachter Stock. Nach dem Beflaggungserlass wird er nur verwendet, wenn kein senkrechter Mast möglich ist, etwa wenn eine Dienststelle nur einen Teil eines Hauses nutzt.
- Tischflagge: nach Protokoll Inland üblicherweise 15 × 25 cm, quadratisch 20 × 20 cm.
- Stander: kleine Flaggen am Kotflügel von Dienstfahrzeugen. Die Anordnung über die deutschen Flaggen legt fest, welche Amtsträger welchen Stander führen, vom Bundespräsidenten bis zu Leitern von Bundesbehörden.
Bundesflagge, Bundesdienstflagge und Landesflaggen

Neben der Form unterscheiden sich Flaggen durch ihr Motiv. Die Bundesflagge in Schwarz-Rot-Gold darf jeder verwenden. Die Bundesdienstflagge mit dem Bundesschild ist den Stellen des Bundes vorbehalten. Die Länder haben ebenfalls Landesflaggen und Landesdienstflaggen. Mehr zu Farben und Geschichte steht im Ratgeber Schwarz-Rot-Gold, die passenden Maße im Ratgeber zu den Flaggengrößen.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Flagge und Fahne?
Nach Protokoll Inland ist eine Flagge ein Tuch, das mit einer Leine an einem Mast gehisst wird und nicht dauerhaft mit ihm verbunden ist. Eine Fahne ist dagegen fest und dauerhaft mit einer Stange verbunden, etwa eine Truppenfahne. Im amtlichen Sprachgebrauch des Bundes heißt es daher Bundesflagge, nicht Deutschlandfahne.
Was ist eine Knatterflagge?
Knatterflagge ist ein anderer Name für die Hochformatflagge, eine Hissflagge, die deutlich höher als breit ist. Seitenverhältnis und Anordnung der Streifen sind nicht festgelegt. Nach Protokoll Inland ist die Bundesflagge als Hochformatflagge im amtlichen Gebrauch nicht zulässig.
Welche Formen der Bundesflagge sind amtlich erlaubt?
Nach der Anordnung über die deutschen Flaggen gibt es die Bundesflagge und die Bundesdienstflagge als querformatige Hissflagge im Verhältnis 3 zu 5 und in Bannerform. Hochformat-, Ausleger- und Hängeflaggen sind im offiziellen Gebrauch von Bund, Ländern und Gemeinden nach Protokoll Inland nicht zulässig.
Dürfen Privatleute eine Knatterflagge in Schwarz-Rot-Gold verwenden?
Die Einschränkung auf Hissflagge und Banner gilt für den amtlichen Gebrauch. Für Privatpersonen gibt es keine Vorschrift, welche Form sie verwenden. Knatter- und Auslegerflaggen in Schwarz-Rot-Gold sind im Handel verbreitet.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Arten von Flaggen – Protokoll Inland der Bundesregierung
- Flagge oder Fahne? – Protokoll Inland der Bundesregierung
- Anordnung über die deutschen Flaggen (FlaggAnO 1996) – Bundesministerium der Justiz
- Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005, Abschnitt V – Bundesministerium des Innern
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