Regeln für die Beflaggung in Deutschland
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides
Viele gehen davon aus, dass ein Gesetz regelt, wann und wie in Deutschland geflaggt wird. Tatsächlich gibt es zwei Ebenen. Das Grundgesetz und die Anordnung über die deutschen Flaggen legen fest, wie die Flaggen aussehen und wer welche Flagge führt. Wann und wie geflaggt wird, steht dagegen in einer Verwaltungsvorschrift, dem Beflaggungserlass der Bundesregierung vom 22. März 2005. Er bindet die Dienststellen des Bundes. Für Privatpersonen, Vereine und Unternehmen ist er eine Orientierung, aber keine Pflicht.
Uhrzeiten
| Situation | Regel nach dem Beflaggungserlass |
|---|---|
| Beginn der Beflaggung | bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor 7 Uhr |
| Ende der Beflaggung | bei Sonnenuntergang |
| Beflaggung über mehrere Tage | Flaggen werden bei Sonnenuntergang eingeholt und am Morgen wieder gehisst |
| Angestrahlte Flaggen | können auch nach Sonnenuntergang gesetzt bleiben |
Anders als etwa in Skandinavien nennt der Erlass keine feste Uhrzeit für das Einholen, sondern den Sonnenuntergang. Im Sommer bleibt die Flagge damit deutlich länger gesetzt als im Winter. Was mit „angestrahlt“ gemeint ist, erläutert Protokoll Inland genauer: nicht das diffuse Licht einer Straßenlaterne, sondern eine Beleuchtung, bei der die Flagge auch im Dunkeln deutlich sichtbar ist. Mehr dazu im Ratgeber zur Flaggenbeleuchtung.
Für wen die Regeln gelten
Der Erlass gilt für alle Behörden und Dienststellen des Bundes sowie für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen. Die Länder haben eigene Erlasse für ihre Behörden, die sich in vielen Punkten am Bund orientieren. Für Gemeinden gelten je nach Land eigene Regelungen.
Für private Masten gibt es keine Vorschrift, wann geflaggt wird. Wer im Garten dauerhaft eine Flagge zeigt, verstößt damit gegen keine Regel. Es ist aber verbreitet, sich an den amtlichen Zeiten zu orientieren, vor allem an Beflaggungstagen und bei Trauerbeflaggung.
Bundesflagge oder Bundesdienstflagge

In Deutschland gibt es zwei Flaggen in Schwarz-Rot-Gold:
- Bundesflagge: drei gleich breite Querstreifen, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, im Verhältnis 3 zu 5. Laut Protokoll Inland steht ihre Verwendung jedermann frei.
- Bundesdienstflagge: dieselben Streifen mit dem Bundesschild, leicht zur Stange hin verschoben. Sie ist nach der Anordnung über die deutschen Flaggen den Stellen des Bundes vorbehalten. Die unbefugte Benutzung einer Dienstflagge des Bundes oder eines Landes ist nach § 124 OWiG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Das gilt auch für Flaggen, die ihr zum Verwechseln ähnlich sind.
Protokoll Inland weist darauf hin, dass viele „Flaggen mit Adler“ aus dem Handel gar nicht die Bundesdienstflagge zeigen, sondern das zentrierte Bundeswappen. Diese Flagge ist amtlich nicht definiert; umgangssprachlich spricht Protokoll Inland von einer „Bundeswappenflagge“. Dieselbe Regel wie für den Bund gilt in den Ländern: Neben der Landesflagge gibt es dort meist eine Landesdienstflagge mit Wappen, die den Behörden vorbehalten ist.
Weitere Regeln aus dem Beflaggungserlass
- Senkrechte Masten: Nach dem Erlass wird an senkrecht stehenden Flaggenmasten geflaggt. Nur wo das nicht möglich ist, werden waagerechte oder schräge Flaggenstöcke verwendet.
- Hissen und Einholen: Es sollen Flaggen verwendet werden, die am Mast aufgezogen und niedergeholt werden können.
- Größe: Die Größe der Flaggen muss nach dem Erlass in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des Gebäudes und des Mastes stehen. Mehrere Flaggen an einem Gebäude sollen gleich groß sein.
- Form: Zulässig sind nur die Formen aus der Anordnung über die deutschen Flaggen, also Hissflagge und Banner. Knatter-, Ausleger- und Hängeflaggen sind im amtlichen Gebrauch nicht vorgesehen. Mehr dazu im Ratgeber zu den Flaggenarten.
Schutz der Flagge
Das Strafgesetzbuch schützt die Staatssymbole. Nach § 90a StGB wird bestraft, wer öffentlich die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik oder eines Landes verunglimpft. Ebenso strafbar ist es, eine öffentlich gezeigte Bundes- oder Landesflagge zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder unkenntlich zu machen. Wer eine eigene Flagge auf seinem Grundstück hisst, macht sich dadurch nicht strafbar, auch wenn sie verblasst oder ausgefranst ist. Aus Respekt vor dem Staatssymbol ist es aber üblich, eine unansehnlich gewordene Flagge zu ersetzen.
Alte Flaggen
Für die Entsorgung einer ausgedienten Flagge gibt es keine besondere Vorschrift. Die meisten Flaggen bestehen heute aus Polyester. Seit dem 1. Januar 2025 sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 20 KrWG verpflichtet, Textilabfälle aus Haushalten getrennt zu sammeln. Wie genau das vor Ort geregelt ist, unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde.
Häufige Fragen
Zu welcher Uhrzeit wird die Flagge gehisst?
Nach Abschnitt V Absatz 5 des Beflaggungserlasses beginnt die Beflaggung bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor 7 Uhr, und endet bei Sonnenuntergang. Diese Zeiten gelten für Dienstgebäude des Bundes. Für Privatpersonen gibt es keine vorgeschriebenen Uhrzeiten.
Darf eine Flagge nachts hängen bleiben?
Nach dem Beflaggungserlass können angestrahlte Flaggen auch nach Sonnenuntergang gesetzt bleiben. Protokoll Inland erläutert, dass damit eine deutliche Beleuchtung gemeint ist und nicht das diffuse Licht einer Straßenlaterne. Für private Masten gibt es keine Vorschrift.
Darf man die Bundesdienstflagge mit Adler kaufen und hissen?
Die Bundesdienstflagge führen nach der Anordnung über die deutschen Flaggen die Stellen des Bundes. Wer sie unbefugt benutzt, handelt nach § 124 OWiG ordnungswidrig; das gilt auch für Flaggen, die ihr zum Verwechseln ähnlich sind. Laut Protokoll Inland zeigen viele im Handel angebotene Adlerflaggen allerdings nicht den Bundesschild, sondern das Bundeswappen.
Ist es verboten, die Flagge zu beschädigen?
Nach § 90a StGB wird bestraft, wer die Farben oder die Flagge der Bundesrepublik öffentlich verunglimpft oder eine öffentlich gezeigte Bundes- oder Landesflagge entfernt, zerstört oder beschädigt. Für ausländische Flaggen gilt § 104 StGB.
Was passiert mit einer alten, verschlissenen Flagge?
Für Privatpersonen gibt es dazu keine Vorschrift. Flaggen bestehen heute meist aus Polyester und zählen damit zu den Textilabfällen, die öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach § 20 KrWG seit dem 1. Januar 2025 getrennt sammeln. Welche Sammelstelle solche Stoffe annimmt, kann der örtliche Entsorger beantworten.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 – Bundesministerium des Innern
- Anordnung über die deutschen Flaggen (FlaggAnO 1996) – Bundesministerium der Justiz
- Bundesflagge – Protokoll Inland der Bundesregierung
- Hinweise zur Beflaggung – Protokoll Inland der Bundesregierung
- § 90a StGB – Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole – Bundesministerium der Justiz
- § 124 OWiG – Benutzen von Wappen oder Dienstflaggen – Bundesministerium der Justiz
- § 20 KrWG – Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger – Bundesministerium der Justiz
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