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Flagpole Guides

Schwarz-Rot-Gold: Bedeutung und Geschichte der deutschen Flagge

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Die deutsche Flagge in Schwarz, Rot und Gold weht an einem Mast vor Wolken und blauem Himmel
Foto: fdecomite, German flag (7664372158) / Wikimedia Commons, CC BY 2.0, zugeschnitten

Schwarz, Rot und Gold in drei waagerechten Streifen: So beschreibt die Anordnung über die deutschen Flaggen die Bundesflagge, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben. Die Farbfolge ist älter als der deutsche Nationalstaat und hat eine wechselvolle Geschichte. Der Deutsche Bundestag nennt sie die Farben der Einheits- und Freiheitsbewegung.

Woher die Farben kommen

Der Ursprung von Schwarz-Rot-Gold ist nach dem Deutschen Bundestag nicht eindeutig nachweisbar. Nach den Befreiungskriegen gegen Napoleon wurden die Farben auf das Lützower Freikorps zurückgeführt, dessen Angehörige schwarze Uniformen mit roten Vorstößen und goldfarbenen Knöpfen trugen. Populär wurden die Farben durch die schwarz-rote Fahne mit goldener Verzierung der Jenaer Urburschenschaft, der ehemalige Lützower angehörten. Protokoll Inland nennt die 1818 in Jena gegründete Allgemeine deutsche Burschenschaft, die die Farben in der Annahme wählte, es seien die Farben des alten Reiches.

Diese Annahme war nach dem Bundestag irrig, gab den Farben aber ihre nationale Symbolkraft. Auf dem Hambacher Fest 1832 trugen viele Teilnehmer schwarz-rot-goldene Fahnen. Während der Revolution 1848/49 waren die Farben nahezu allgegenwärtig. Am 9. März 1848 erklärte der Frankfurter Bundestag, die Versammlung der Gesandten der Einzelstaaten des Deutschen Bundes, Schwarz-Rot-Gold zu Bundesfarben.

Was die Farben bedeuten

Eine amtliche Deutung, wofür Schwarz, Rot und Gold jeweils stehen, gibt es nicht. Bedeutsam ist die Flagge als Ganzes: Sie wurde zum Sinnbild für nationale Einheit und bürgerliche Freiheit. Im Parlamentarischen Rat fasste ein Redner die Tradition nach Protokoll Inland als „Einheit in der Freiheit“ zusammen.

Schwarz-Weiß-Rot und die Weimarer Republik

Nach dem Scheitern der Revolution verschwand Schwarz-Rot-Gold als gesamtstaatliches Symbol. Im Zuge der Reichseinigung unter preußischer Führung wurden die Farben auf Betreiben Bismarcks durch Schwarz-Weiß-Rot ersetzt: Schwarz und Weiß waren die Farben Preußens, Rot stand nach dem Bundestag für die Hansestädte. 1892 übernahm das Kaiserreich Schwarz-Weiß-Rot als Nationalflagge.

Die Weimarer Republik machte Schwarz-Rot-Gold 1919 zu Reichsfarben, allerdings mit einem Kompromiss: Die Handelsflagge blieb schwarz-weiß-rot, mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke. Der Flaggenstreit blieb ein Dauerthema; 1926 stürzte darüber nach Protokoll Inland sogar die Reichsregierung. 1935 erklärte das nationalsozialistische Regime die Hakenkreuzfahne zur Nationalflagge.

Bundesrepublik, DDR und Wiedervereinigung

1949 entschied sich der Parlamentarische Rat bei einer Gegenstimme für Schwarz-Rot-Gold. Seitdem steht in Artikel 22 des Grundgesetzes: Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold. Auch die DDR bekannte sich 1949 zu diesen Farben und fügte 1959 ihr Staatswappen mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz ein. Bei Olympischen Spielen traten beide deutsche Staaten nach Protokoll Inland bis 1968 unter einer gemeinsamen Fahne an: Schwarz-Rot-Gold mit den olympischen Ringen.

In der friedlichen Revolution 1989 schnitten viele Menschen in der DDR das Wappen aus ihren Fahnen. Am 3. Oktober 1990 um 0 Uhr wurde die schwarz-rot-goldene Flagge vor dem Reichstagsgebäude gehisst, und Artikel 22 des Grundgesetzes galt nun auch in den neuen Ländern. Mehr zu den Gedenktagen steht im Ratgeber zu den Beflaggungstagen.

Gold, nicht Gelb

Das Grundgesetz spricht von Gold, die Anordnung über die deutschen Flaggen von goldfarben. Die Bezeichnung „Schwarz-Rot-Gelb“ steht weder im Grundgesetz noch in der Anordnung. Genaue Farbwerte wie RAL, Pantone oder RGB legen weder das Grundgesetz noch die Anordnung fest.

Die Flagge heute

Nach dem Deutschen Bundestag sind die Farben heute national wie international unumstritten, und die Menschen in Deutschland identifizieren sich mit ihnen wie selten zuvor in ihrer Geschichte. Geschützt sind sie durch § 90a StGB, der die Verunglimpfung der Farben und der Flagge unter Strafe stellt. Wie die Flagge in ihren verschiedenen Formen aussieht, beschreibt der Ratgeber zu den Flaggenarten.

Häufige Fragen

Was bedeuten die Farben Schwarz, Rot und Gold?

Eine amtliche Deutung der einzelnen Farben gibt es nicht. Nach dem Deutschen Bundestag wurden die Farben nach 1815 auf die schwarzen Uniformen mit roten Vorstößen und goldfarbenen Knöpfen des Lützower Freikorps zurückgeführt. Als Ganzes stehen sie für die Einheits- und Freiheitsbewegung des 19. Jahrhunderts und die Demokratie.

Heißt es Schwarz-Rot-Gold oder Schwarz-Rot-Gelb?

Das Grundgesetz legt in Artikel 22 Absatz 2 fest: Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold. Die Anordnung über die deutschen Flaggen beschreibt den unteren Streifen als goldfarben. Die Bezeichnung Schwarz-Rot-Gelb ist amtlich nicht vorgesehen.

Seit wann ist Schwarz-Rot-Gold die deutsche Flagge?

Die Farben wurden 1848 vom Frankfurter Bundestag zu Bundesfarben erklärt, waren ab 1919 die Reichsfarben der Weimarer Republik und sind seit 1949 die Farben der Bundesflagge nach Artikel 22 des Grundgesetzes. Seit dem 3. Oktober 1990 gilt das auch für die neuen Länder.

Welche Farbwerte hat die deutsche Flagge?

Weder das Grundgesetz noch die Anordnung über die deutschen Flaggen legen Farbwerte wie RAL, Pantone oder RGB fest. Die Anordnung spricht nur von schwarz, rot und goldfarben.

Quellen

Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen: