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Flagpole Guides

Fahne hissen in Österreich: Regeln für Rot-Weiß-Rot

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Altes Mauthaus mit rot-weißem Schlagbaum und einer rot-weiß-roten Fahne an einem Mast
Foto: SolingenFan95, Großgmain, Freilichtmuseum Salzburg, Mauthaus Guttal mit Schlagbaum und Österreich-Banner / Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten

Das österreichische Recht ist beim Gebrauch der Fahne bewusst großzügig. Die Fahnenordnung des Bundesheeres hält fest, dass es für den korrekten Gebrauch der Staatssymbole keinerlei gesetzliche Vorschriften gibt. Geregelt ist vor allem zweierlei: wie die Flagge aussieht und wer die Dienstflagge mit dem Bundeswappen führen darf. Alles andere – Zeiten, Abläufe, Rangordnung – beruht auf Erlässen für Amtsgebäude und auf überlieferten Gebräuchen, die viele auch privat übernehmen.

Was das Gesetz regelt

Nach Art. 8a Abs. 1 B-VG sind die Farben der Republik rot-weiß-rot, und die Flagge besteht aus drei gleich breiten waagrechten Streifen: oben und unten rot, in der Mitte weiß. § 3 des Wappengesetzes wiederholt diese Beschreibung und unterscheidet:

  • Flagge der Republik Österreich: rot-weiß-rot ohne Zusatz. Ein Seitenverhältnis schreibt das Gesetz für sie nicht vor.
  • Dienstflagge des Bundes: dieselbe Flagge mit dem Bundeswappen in der Mitte, das gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht, im Verhältnis zwei zu drei.

Die Verwendung der Flagge selbst und von Abbildungen der Flagge ist nach § 7 Wappengesetz zulässig, soweit sie nicht geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik zu beeinträchtigen. Eine Genehmigung oder eine Bindung an Anlässe sieht das Gesetz nicht vor.

Die Dienstflagge ist Behörden vorbehalten

Das Recht, die Dienstflagge zu führen, steht nach § 6 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 und 3 des Wappengesetzes unter anderem dem Bundespräsidenten, den Präsidenten des Nationalrates, den Mitgliedern der Bundesregierung, den Behörden und Dienststellen des Bundes, dem Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung, dem Bundesheer, den Bundesforsten und den Universitäten zu. Nach § 8 begeht eine Verwaltungsübertretung, wer unbefugt die Dienstflagge führt oder die Flagge so verwendet, dass eine öffentliche Berechtigung vorgetäuscht oder das Ansehen der Republik beeinträchtigt wird. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann eine Geldstrafe bis zu 3 600 Euro verhängen.

Für Unternehmen gibt es eine Besonderheit: Das Bundeswappen im geschäftlichen Verkehr zu führen, ist nach § 68 der Gewerbeordnung eine staatliche Auszeichnung, die der Wirtschaftsminister verleiht. Ohne diese Auszeichnung dürfen Gewerbebetriebe das Bundeswappen geschäftlich nicht führen. Mehr dazu im Ratgeber Fahnenmast für Unternehmen.

Hissen und Einholen

Feuerwehrleute in Uniform holen eine Fahne am Mast ein
Einholen der Fahne nach einem Bewerb in Oberösterreich. Foto: Pressestelle BFK Urfahr-Umgebung, Landes wla bfkuu denkmayr 0326 (35512692885) / Wikimedia Commons, CC BY 2.0, zugeschnitten

Für das Hissen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Die Fahnenordnung des Bundesheeres und der Beitrag des Innenministeriums beschreiben die übliche Praxis:

  • Die Flagge wird so gehisst, dass ihre Streifen einen rechten Winkel zum Mast bilden, also waagrecht abwehen.
  • Ohne Hymne wird die Flagge zügig gehisst und langsam eingeholt. Mit der Bundeshymne wird sie so gleichmäßig aufgezogen, dass sie mit dem letzten Takt oben ist.
  • Die Flagge berührt beim Hissen und Einholen nicht den Boden.
  • Bei mehreren Flaggen wird die Flagge mit dem Ehrenplatz zuerst gehisst und zuletzt eingeholt.
  • Mehrere Flaggen an einem Mast sind nach der Fahnenordnung des Bundesheeres nicht zulässig; jede Flagge bekommt einen eigenen, gleich hohen Mast.

Beim Hissen und Einholen ist es üblich, sich dem Mast zuzuwenden und eine achtungsvolle Haltung einzunehmen; Uniformierte salutieren, Männer in Zivil nehmen die Kopfbedeckung ab. So beschreibt es der Beitrag des Innenministeriums.

Tag und Nacht

Nach der Fahnenordnung des Bundesheeres werden Flaggen an Masten grundsätzlich bei Einbruch der Dunkelheit niedergeholt. Bleiben sie über Nacht gehisst, wird für eine ausreichende Beleuchtung gesorgt. Hängeflaggen an Hausfassaden bleiben dagegen die ganze Nacht aufgezogen und werden nicht beleuchtet. Für Privatpersonen sind diese Zeiten nicht verbindlich. Mehr dazu im Ratgeber zur Fahnenbeleuchtung.

Was als unpassend gilt

Die Fahnenordnung des Bundesheeres und der Beitrag des Innenministeriums nennen einige Gebräuche, die als unpassend gelten:

  • Inschriften, Zeichnungen und Bilder auf österreichischen Fahnen.
  • Das Fahnentuch in geraffter Form als Dekoration oder als Bespannung eines Rednerpults.
  • Die Fahne als Hülle bei der Enthüllung eines Denkmals.
  • Verschlissene Fahnen: Ausgebleichte, zerrissene oder unansehnlich gewordene Flaggen werden ausgeschieden.

Strafbar wird der Umgang mit der Fahne nach § 248 Abs. 2 StGB, wenn jemand eine bei einem öffentlichen Anlass oder einer allgemein zugänglichen Veranstaltung gezeigte Fahne der Republik oder eines Bundeslandes öffentlich und in gehässiger Weise beschimpft, verächtlich macht oder sonst herabwürdigt. Die Strafdrohung beträgt bis zu sechs Monate Freiheitsstrafe oder bis zu 360 Tagessätze.

Landesfahnen und Gemeindefahnen

Die Länder regeln ihre Farben selbst, und mehrere Länder erlauben die Verwendung der Landesfarben ausdrücklich jedem, solange sie das Ansehen des Landes nicht schädigt. Wien hält etwa im Gesetz über die Symbole der Bundeshauptstadt fest, dass die rot-weiße Flagge von jedermann verwendet werden darf. Landes- und Gemeindewappen sind dagegen geschützt. Mehr dazu im Ratgeber zu den Landesfahnen. Wann und wie halbmast geflaggt wird, beschreibt der Ratgeber Halbmast.

Häufige Fragen

Braucht man in Österreich eine Genehmigung, um die Fahne zu hissen?

Nein. Nach § 7 des Wappengesetzes ist die Verwendung der Flagge der Republik Österreich zulässig, soweit sie nicht geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik zu beeinträchtigen. Eine Genehmigung kann aber für den Fahnenmast nötig sein, je nach Bauordnung des Bundeslandes.

Darf eine Privatperson die Fahne mit dem Adler verwenden?

Die rot-weiß-rote Flagge mit dem Bundeswappen ist die Dienstflagge des Bundes. Das Recht, sie zu führen, haben nach den §§ 4 und 6 des Wappengesetzes unter anderem der Bundespräsident, die Bundesregierung, Bundesbehörden, das Bundesheer und Universitäten. Wer sie unbefugt führt, begeht nach § 8 eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro.

Muss die Fahne in der Nacht eingeholt werden?

Für Privatpersonen gibt es keine Vorschrift. Die Fahnenordnung des Bundesheeres sieht für Dienstflaggen vor, dass sie grundsätzlich bei Einbruch der Dunkelheit niedergeholt werden und, wenn sie über Nacht gehisst bleiben, ausreichend beleuchtet sind. Hängeflaggen an Fassaden bleiben dort auch über Nacht.

Darf man auf die österreichische Fahne etwas aufdrucken?

Die Fahnenordnung des Bundesheeres und der Beitrag des Innenministeriums bezeichnen das Anbringen von Inschriften, Zeichnungen und Bildern auf österreichischen Fahnen als unzulässig. Rechtliche Grenze ist § 7 und § 8 des Wappengesetzes: Strafbar ist eine Verwendung, die geeignet ist, das Ansehen der Republik zu beeinträchtigen.

Wie lange darf die Fahne hängen bleiben?

So lange man möchte. Es gibt in Österreich keine Bindung an bestimmte Tage. Die Fahnenordnung des Bundesheeres verweist darauf, dass eine Fahne immer in sauberem Zustand wehen soll und ausgebleichte oder zerrissene Flaggen ausgeschieden werden.

Quellen

Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen: