Beflaggung an Feiertagen und Festen in Österreich
Veröffentlicht Verfasst von Flagpole Guides

Österreich hat dreizehn gesetzliche Feiertage, aber nur zwei davon sind auch Tage, an denen das ganze Land beflaggt: der 1. Mai und der 26. Oktober. Die übrigen Feiertage sind kirchliche Feste. Dazu kommen die Landesfeiertage der Bundesländer und viele örtliche Anlässe, von der Angelobung bis zum Feuerwehrfest.
Die gesetzlichen Feiertage
§ 7 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes zählt die Feiertage auf. Die Tabelle zeigt, welche davon in der Fahnenordnung des Bundesheeres als Beflaggungsanlass genannt sind.
| Feiertag | Datum | Beflaggungsanlass |
|---|---|---|
| Neujahr | 1. Jänner | nein |
| Heilige Drei Könige | 6. Jänner | nein |
| Ostermontag | beweglich | nein |
| Staatsfeiertag (Tag der Arbeit) | 1. Mai | ja |
| Christi Himmelfahrt | beweglich | nein |
| Pfingstmontag | beweglich | nein |
| Fronleichnam | beweglich | nein |
| Mariä Himmelfahrt | 15. August | nein |
| Nationalfeiertag | 26. Oktober | ja |
| Allerheiligen | 1. November | nein |
| Mariä Empfängnis | 8. Dezember | nein |
| Weihnachten | 25. Dezember | nein |
| Stephanstag | 26. Dezember | nein |
Laut dem Beitrag des Innenministeriums werden am 1. Mai und am 26. Oktober die öffentlichen Einrichtungen des Bundes und der Länder, aber auch Privathäuser beflaggt. Bundesdienststellen verwenden grundsätzlich die Dienstflagge, Einrichtungen der Länder die Nationalflagge allein oder mit der Landesflagge, und Privatpersonen die Nationalflagge allein oder zusammen mit der Flagge ihres Bundeslandes. Alle Termine stehen im Ratgeber zu den Beflaggungstagen.
Der 1. Mai und der Maibaum
Am 1. Mai, der im Arbeitsruhegesetz „Staatsfeiertag“ heißt, wird vielerorts auch der Maibaum aufgestellt. Auch die Bauordnungen kennen ihn: Die Tiroler Bauordnung nennt Maibäume in einem Atemzug mit Fahnenstangen unter den baulichen Anlagen, für die das Gesetz nicht gilt, und das Steiermärkische Baugesetz führt Maibäume sowie Fahnen- und Teppichstangen unter den meldepflichtigen Vorhaben. Mehr zum Baurecht im Ratgeber Fahnenmast aufstellen.
Landesfeiertage
Jedes Bundesland feiert seinen Landespatron. Die Landesfeiertage sind schulfrei, aber keine gesetzlichen Feiertage im Sinn des Arbeitsruhegesetzes. Nach der Fahnenordnung des Bundesheeres werden Amtsgebäude im ganzen Bundesland beflaggt, und laut Innenministerium zeigen die Gebäude dann die Landesfarben, eventuell gemeinsam mit den Nationalfarben.
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- März (hl. Josef): Kärnten, Steiermark, Tirol, Vorarlberg
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- Mai (hl. Florian): Oberösterreich
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- September (hl. Rupert): Salzburg
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- November (hl. Martin): Burgenland
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- November (hl. Leopold): Niederösterreich und Wien
Welche Farben die Länder führen, steht im Ratgeber zu den Landesfahnen.
Kirchliche Feste und Prozessionen
Weihnachten, Ostern und die anderen kirchlichen Feiertage sind keine staatlichen Beflaggungstage. Bei religiösen Umzügen und Veranstaltungen gebührt nach dem Beitrag des Innenministeriums den kirchlichen Fahnen der Ehrenplatz. In Kirchen steht die österreichische Fahne – vom Altar aus gesehen – auf der rechten Seite.
Besondere Anlässe

Die Bundesregierung und die Landesregierungen können laut Innenministerium aus besonderem Anlass zur Beflaggung aufrufen, etwa als Zeichen der Trauer. Die Fahnenordnung des Bundesheeres nennt für den örtlichen Bereich außerdem Angelobungen, Tage der offenen Tür und offizielle Besuche von Staatsgästen; bei Besuchen wird zusätzlich die Flagge des Gastlandes oder des Bundeslandes des Gastes gehisst.
Für Privatpersonen, Vereine und Betriebe gibt es keine Bindung an Anlässe. Hochzeiten, Jubiläen, Vereins- und Feuerwehrfeste sind häufige Gründe, eine Fahne zu hissen. Werden dabei mehrere Fahnen gezeigt, ist die übliche Reihenfolge im Ratgeber zur Rangordnung der Flaggen beschrieben. Was gilt, wenn die Fahne über Nacht hängen bleibt, beschreibt der Ratgeber zur Fahnenbeleuchtung.
Häufige Fragen
Wie viele gesetzliche Feiertage hat Österreich?
Das Arbeitsruhegesetz nennt in § 7 Abs. 2 dreizehn Feiertage: Neujahr, Heilige Drei Könige, Ostermontag, den Staatsfeiertag am 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, den Nationalfeiertag am 26. Oktober, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten und den Stephanstag.
An welchen Feiertagen wird in Österreich beflaggt?
Laut einem Beitrag des Innenministeriums werden vor allem am Tag der Arbeit am 1. Mai und am Nationalfeiertag am 26. Oktober öffentliche Einrichtungen und Privathäuser beflaggt. Die übrigen gesetzlichen Feiertage sind kirchliche Feste und keine Beflaggungstage der Behörden.
Wird an Landesfeiertagen beflaggt?
Ja. Nach der Fahnenordnung des Bundesheeres werden Amtsgebäude im jeweiligen Bundesland am Landesfeiertag beflaggt. Laut Innenministerium werden die Gebäude dann mit den Landesfarben beflaggt, eventuell gemeinsam mit den Nationalfarben.
Darf man zu einer Hochzeit oder einem Vereinsfest eine Fahne hissen?
Ja. Es gibt in Österreich keine Bindung der Beflaggung an bestimmte Anlässe. Neben der Nationalflagge kommen dann oft Gemeinde-, Vereins- oder Firmenfahnen zum Einsatz; für Wappen von Ländern und Gemeinden gelten eigene Schutzbestimmungen.
Ist der 8. Dezember ein Beflaggungstag?
Nein. Mariä Empfängnis ist ein gesetzlicher Feiertag nach dem Arbeitsruhegesetz, gehört aber nicht zu den Beflaggungsanlässen, die die Fahnenordnung des Bundesheeres für Amtsgebäude nennt.
Quellen
Der Ratgeber stützt sich auf folgende Quellen:
- Arbeitsruhegesetz, § 7 Feiertagsruhe – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Die Symbole der Republik, Öffentliche Sicherheit 11-12/2006 – Bundesministerium für Inneres
- Fahnenordnung des Österreichischen Bundesheeres, VBl. I Nr. 63/2018, Beilage 2 – Bundesministerium für Landesverteidigung
- Gesetzliche Feiertage, Allerseelentag, Festtage der Landespatrone – Bundesministerium für Bildung
- Steiermärkisches Baugesetz, § 21 Meldepflichtige Vorhaben – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
- Tiroler Bauordnung 2022, § 1 Geltungsbereich – Bundeskanzleramt, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
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